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   BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B   

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https://dejure.org/2020,9702
BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B (https://dejure.org/2020,9702)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B (https://dejure.org/2020,9702)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2020 - B 12 R 26/19 B (https://dejure.org/2020,9702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Sozialversicherungspflicht; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen einer Sozialversicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Soweit sie sich in diesem Zusammenhang auf die Beitragsberechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV und ggf auch auf die Ausführungen des LSG zu § 24 Abs. 2 SGB IV bezieht, legt sie jedenfalls die Klärungsbedürftigkeit nicht dar, weil sie sich nicht mit der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem einheitlichen Haftungsmaßstab in § 14 Abs. 2 , § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (vgl zuletzt BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, SozR 4-2400 § 24 Nr. 8 RdNr 16) auseinandersetzt.

    Danach ist über das Vorliegen des bedingten Vorsatzes eine Entscheidung im Einzelfall nach individueller Überprüfung unter sorgfältiger Beweiswürdigung zu treffen; dies gilt ausdrücklich auch für den Aspekt, ob von dem Verzicht auf eine Klärung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung durch fachkundige Stellen auf bedingten Vorsatz geschlossen werden kann (vgl BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - aaO RdNr 24 mwN; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - BSGE 126, 235 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 10, RdNr 26).

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es ua dann, wenn sich die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist und daher praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 und BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8 S 17).

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Danach ist über das Vorliegen des bedingten Vorsatzes eine Entscheidung im Einzelfall nach individueller Überprüfung unter sorgfältiger Beweiswürdigung zu treffen; dies gilt ausdrücklich auch für den Aspekt, ob von dem Verzicht auf eine Klärung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung durch fachkundige Stellen auf bedingten Vorsatz geschlossen werden kann (vgl BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - aaO RdNr 24 mwN; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - BSGE 126, 235 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 10, RdNr 26).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 8/13 R

    Private Pflegeversicherung - privates Krankenversicherungsunternehmen -

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl nur BSG Urteil vom 22.4.2015 - B 3 P 8/13 R - BSGE 118, 239 = SozR 4-3300 § 23 Nr. 7, RdNr 37; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 62 RdNr 8b) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Es ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11 mwN; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216).
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Es ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11 mwN; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216).
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Dieses Recht gebietet nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/16 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 25.07.2017 - B 11 AL 23/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung des

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Es besteht keine allgemeine Pflicht des Gerichts zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2017 - B 11 AL 23/17 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es ua dann, wenn sich die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist und daher praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 und BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8 S 17).
  • BSG, 16.10.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BSG, 04.03.2020 - B 12 R 26/19 B
    Bei der Aufarbeitung der rechtlichen Problematik hat sich eine Beschwerde daher mit dem fraglichen Gesetz, der Rechtssystematik sowie den Gesetzesmaterialien auseinanderzusetzen (vgl BSG Beschluss vom 16.10.2018 - B 12 KR 26/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

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