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   BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B   

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https://dejure.org/2021,10352
BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B (https://dejure.org/2021,10352)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B (https://dejure.org/2021,10352)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2021 - B 4 AS 312/20 B (https://dejure.org/2021,10352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem SGB II; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Übergehen eines Antrags auf Bewilligung einer Reiseentschädigung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Nichtentscheidung über einen rechtzeitigen Antrag auf Reisekostenübernahme zur Teilnahme eines mittellosen Klägers an der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Leistungen nach dem SGB II Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Übergehen eines Antrags auf Bewilligung einer Reiseentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Übergehen des Antrags auf

    Auszug aus BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B
    Diese dient dem Zweck, dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen und mit ihnen den Streitstoff erschöpfend zu erörtern (vgl zum Ganzen BSG vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - juris RdNr 11; BSG vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .

    Grundsätzlich bedarf es keines vertieften Vortrags zum "Beruhen" der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein; wegen der besonderen Wertigkeit der mündlichen Verhandlung als Kernstück des sozialgerichtlichen Verfahrens genügt es, dass eine andere Entscheidung nicht auszuschließen ist, wenn der Betroffene Gelegenheit gehabt hätte, in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl nur BSG vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - L 5 AS 139/16

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Antragstellers zu Leistungen der Grundsicherung

    Auszug aus BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B
    Das LSG hat - ohne förmliche Verbindung - in dem vorliegend angegriffenen Urteil über zwei weitere, insgesamt also über drei Berufungen in einem einzigen Urteil entschieden (Urteil vom 27.2.2020 in den Verfahren L 5 AS 139/16, L 5 AS 757/18 und L 5 AS 710/18).
  • BSG, 29.01.2019 - B 5 R 286/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B
    Damit hat er sinngemäß zugleich dargelegt, nicht über ausreichende eigene Mittel zu verfügen, um eine Teilnahme sicherzustellen (vgl zu den Darlegungsanforderungen in diesem Punkt BSG vom 29.1.2019 - B 5 R 286/18 B - juris RdNr 11 f) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 329/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Übergehen des Antrags auf

    Auszug aus BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B
    Diese dient dem Zweck, dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen und mit ihnen den Streitstoff erschöpfend zu erörtern (vgl zum Ganzen BSG vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - juris RdNr 11; BSG vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 81/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - besondere Wertigkeit der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 312/20 B
    Dies gilt in besonderem Maße, da eine mündliche Verhandlung in der ersten Instanz nicht stattgefunden hat (vgl BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 81/18 B - juris RdNr 7 unter Hinweis auf Art. 6 Abs. 1 EMRK) und außerdem vom LSG sogar über das Ablehnungsgesuch des Klägers mündlich verhandelt worden ist.
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 94/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Diese dient dem Zweck, dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen und mit ihnen den Streitstoff erschöpfend zu erörtern (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN; zuletzt BSG Beschluss vom 4.3.2021 - B 4 AS 312/20 B - juris RdNr 6) .

    Grundsätzlich bedarf es keines vertieften Vortrags zum "Beruhen" der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein; wegen der besonderen Wertigkeit der mündlichen Verhandlung als Kernstück des sozialgerichtlichen Verfahrens genügt es, dass eine andere Entscheidung nicht auszuschließen ist, wenn der Betroffene Gelegenheit gehabt hätte, in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl nur BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 4.3.2021 - B 4 AS 312/20 B - juris RdNr 6) .

  • OVG Hamburg, 26.08.2022 - 5 Bf 149/22

    Bewilligung von Fahrtkosten zum mündlichen Verhandlungstermin

    Das Berufungsgericht vermag der Auffassung, wonach das Übergehen eines Antrags auf Bewilligung einer Reiseentschädigung zur - anders nicht möglichen - Teilnahme an der mündlichen Verhandlung bei einem mittellosen und nicht rechtskundig vertretenen Kläger immer eine Versagung rechtlichen Gehörs darstellt (BSG, Beschl. v. 25.6.2021, B 13 R 94/20 B, juris Rn. 8; Beschl. v. 4.3.2021, B 4 AS 312/20 B, juris Rn. 6; Beschl. v. 19.12.2017, B 1 KR 38/17 B, juris Rn. 6; Beschl. v. 11.2.2015, B 13 R 329/13 B, juris Rn.11), nicht beizutreten.
  • BSG, 23.09.2021 - B 14 AS 58/21 BH

    Wirksamkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes Verfahrensrüge im

    Darüber hinaus könnte ein Rechtsanwalt auch nicht mit Erfolg einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dadurch geltend machen, dass das LSG vor der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Übernahme der Fahrkosten zum Termin zur mündlichen Verhandlung bzw einen Reisekostenvorschuss abgelehnt hat (zur verfahrensrechtlichen Einordnung des Übergehens eines solches Antrags vgl nur BSG vom 25.6.2021 - B 13 R 94/20 B mwN; BSG vom 4.3.2021 - B 4 AS 312/20 B).
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