Rechtsprechung
BSG, 05.09.2006 - B 2 U 12/05 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmer - Verletztengeld - Krankengeldanspruch - Leistungsbeginn - Satzungsregelung - Auslegung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Unternehmer; Verletztengeld; Krankengeldanspruch; Leistungsbeginn; Satzungsregelung; Auslegung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Verletztengeld; Voraussetzungen für die Erbringung von Verletztengeld; Beschränkung der Dauer der Bezahlung des Verletztengelds
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn des Anspruches auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 27.02.2003 - S 5 U 109/02
- LSG Sachsen, 03.02.2005 - L 2 U 49/03
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 12/05 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 10/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Leistungsbeginn - selbständiger …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 12/05 R
Entgegen der inzwischen ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Juli 2005 - B 2 U 10/04 R - sei der Wortlaut des § 46 Abs. 2 Satz 2 SGB VII nicht eindeutig.Der Senat hat bereits entschieden, dass das Verbot einer Satzungsregelung hinsichtlich des Beginns der Zahlung von Verletztengeld gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 SGB VII nach seinem eindeutigen Wortlaut alle bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld Versicherten iS des § 46 Abs. 2 Satz 1 SGB VII betrifft, ohne dass es darauf ankäme, von welchem Zeitpunkt an ihnen Krankengeld nach der Satzung der betreffenden Krankenkasse zu gewähren wäre (Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 10/04 R = SozR 4-2700 § 46 Nr. 1) und dass dies eine - von der Beklagten damals und weiterhin vertretene - Auslegung, nach der eine Satzungsregelung des Unfallversicherungsträgers möglich wäre, Verletztengeld nur zu gewähren, "soweit" dem Versicherten bei einer nicht unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse zustünde, ausschließt.
Soweit sich die Beklagte insoweit für die Auslegung auf den gesetzgeberischen Willen beruft, ist zum einen nicht zu erkennen, worin sich dieser geäußert haben soll (vgl Regierungsentwurf zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch - UVEG - , BT-Drucks 13/2204, Begründung zu § 46 Abs. 2 SGB VII), und hat sich zum Anderen ein solcher jedenfalls in keiner Weise im Wortlaut niedergeschlagen, obwohl dies leicht möglich gewesen wäre (vgl Senatsurteil vom 5. Juli 2005 aaO).
- BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R
Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 12/05 R
Arbeitsunfähig iS des § 46 Abs. 1 SGB VII ist derjenige Versicherte, der wegen Krankheit überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit oder einer ähnlichen oder gleichartigen Tätigkeit nachzugehen (vgl BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1).
- LSG Saarland, 10.12.2014 - L 2 U 29/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Satzung: Karenzzeit für …
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Sachverhalten, die den Urteilen des BSG vom 05.07.2005 (B 2 U 10/04 R) und 05.09.2006 (B 2 U 12/05 R) zugrunde lagen.