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   BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 24/73   

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https://dejure.org/1975,7143
BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 24/73 (https://dejure.org/1975,7143)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1975 - 7 RAr 24/73 (https://dejure.org/1975,7143)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - 7 RAr 24/73 (https://dejure.org/1975,7143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Körperliche (gesundheitliche) Bedingungen Voraussetzung für eine Förderung der beruflichen Bildung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.03.1973 - 7 RAr 12/72

    Die Begrifflichkeit der Förderungsdauer

    Auszug aus BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 24/73
    Das Grundrecht auf freie Berufswahl nach GG Art. 12 wird nicht berührt, wenn eine Förderung der Ausbildung in dem selbst (frei) gewählten Beruf unterbleibt (Fortführung von BSG 1973-03-29 7 RAr 12/72 = Dienstbl BA C AFG § 47 Nr. 1707a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 6 AS 1842/19

    Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Hierzu gehört auch die Prognose, ob der Teilnehmer für die Ausübung des angestrebten Berufs persönlich, d.h. insbesondere unter Beachtung seiner intellektuellen Fähigkeiten, seiner Persönlichkeitsstruktur sowie etwaiger gesundheitlicher (physischer und psychischer) Beeinträchtigungen, geeignet ist (Thie in LPK-SGB II, Anh. § 16 Rn. 39, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015, L 7 AS 5471/13, juris Rn. 28 , BSG Urteil vom 06.05.1975, 7 Rar 24/73, juris Rn. 20).
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 52/75

    Eignung iS des AFG § 36 bedeutet den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten, die

    Eignung iS des AFG § 36 bedeutet den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten, die eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen, dh es muß wahrscheinlich sein, daß der Teilnehmer das Maßnahmeziel erreichen wird (vgl BSGE 1975-05-06 7 RAr 24/73 = BSGE 39, 291).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2018 - S 20 AL 114/15
    Geeignet für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 112 SGB III ist derjenige, der nach einer von der Beklagten anzustellenden und im vollem Umfange gerichtlich überprüfbaren Prognose in der Lage ist, die angestrebte Rehabilitationsmaßnahme mit Erfolg durchzuführen und der angestrebten Tätigkeit auf Dauer in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 24/73 -, SozR 4100 § 36 Nr. 5).
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