Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Siebter Abschnitt - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (§§ 112 - 129) |
Erster Unterabschnitt - Grundsätze (§§ 112 - 114) |
(1) Für Menschen mit Behinderungen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, soweit Art oder Schwere der Behinderung dies erfordern.
(2) 1Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. 2Soweit erforderlich, ist auch die berufliche Eignung abzuklären oder eine Arbeitserprobung durchzuführen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 112 SGB III
200 Entscheidungen zu § 112 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2024 - L 11 AL 67/23
Keine behinderungsbedingte Arbeitsassistenz für Abgeordnete
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BGH, 18.10.2022 - VI ZR 1177/20
Verjährung bezüglich des übergangenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld und Kosten ...
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - L 14 AL 61/23
Leistungen zur Teilhabe in Form der Übernahme der Kosten für ...
- SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15
Keine Umschulung zum Automobilkaufmann für verurteilten Internetbetrüger
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 9 AL 118/15
Vorläufige Gewährung von Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 9 AL 118/15
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines ...
- OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 14 LA 324/22
Ausbildungsgeld; Bedarf; Sicherung des Lebensunterhaltes; Vollzeitpflege; ...
Querverweise
Auf § 112 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- § 22 (Verhältnis zu anderen Leistungen)