Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Siebter Abschnitt - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (§§ 112 - 129) |
Erster Unterabschnitt - Grundsätze (§§ 112 - 114) |
(1) Für Menschen mit Behinderungen können erbracht werden
1. | allgemeine Leistungen sowie | |
2. | besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzende Leistungen. |
(2) Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht, soweit nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 113 SGB III
63 Entscheidungen zu § 113 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - L 14 AL 61/23
Leistungen zur Teilhabe in Form der Übernahme der Kosten für ...
- SG Nürnberg, 21.07.2021 - S 22 SO 212/20
Sozialhilfe: Gewährung von Leistungen für eine Studienassistenz ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 64/18
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - schwerbehinderter Mensch - ...
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2848/21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch ...
- LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18
Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von ...
- VK Bund, 12.09.2017 - VK 2-88/17
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
- OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 14 LA 324/22
Ausbildungsgeld; Bedarf; Sicherung des Lebensunterhaltes; Vollzeitpflege; ...
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
Querverweise
Auf § 113 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- § 22 (Verhältnis zu anderen Leistungen)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Haushalts- und Rechnungswesen
- § 71b (Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit)