Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Achter Abschnitt - Befristete Leistungen und innovative Ansätze (§§ 130 - 135) |
(1) 1Die Zentrale der Bundesagentur kann bis zu einem Prozent der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel einsetzen, um innovative Ansätze der aktiven Arbeitsförderung zu erproben. 2Die einzelnen Projekte dürfen den Höchstbetrag von 2 Millionen Euro jährlich und eine Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen.
(2) 1Die Umsetzung und die Wirkung der Projekte sind zu beobachten und auszuwerten. 2Über die Ergebnisse der Projekte ist dem Verwaltungsrat nach deren Beendigung ein Bericht vorzulegen. 3Zu Beginn jedes Jahres übermittelt die Bundesagentur dem Verwaltungsrat eine Übersicht über die laufenden Projekte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) vom 18.07.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2016 | Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) | 18.07.2016 | |
| 01.01.2013 | Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze | 05.12.2012 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
förderung in der Altenpflege § 132(weggefallen) § 133Saison-
Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im Gerüstbauerhandwerk § 134(weggefallen) § 135Erprobung innovativer Ansätze
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Rechtsprechung zu § 135 SGB III
72 Entscheidungen zu § 135 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - L 12 AL 32/06
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - L 19 AL 31/06
Arbeitslosenversicherung
- SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06
Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - L 12 AL 382/07
Arbeitslosengeldanspruch; Bemessungsgrundlage bei ausschließlichem Bezug von ...
- LSG Hessen, 03.09.2003 - L 6 AL 1318/01
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - beitragspflichtige Beschäftigung als ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 09.02.2017 - L 3 AL 274/15
Arbeitslosengeld
- BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B
Bemessung des Arbeitslosengeldes