Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Achter Abschnitt - Befristete Leistungen und innovative Ansätze (§§ 130 - 135) |
(2) 1Abweichend von § 81 Absatz 4 kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von folgenden Maßnahmen beauftragen, wenn die Maßnahmen vor Ablauf des 31. Dezember 2026 beginnen:
| 1. | Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a führen, | |
| 2. | Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a und zum Erwerb eines Abschlusses in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder | |
| 3. | Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb, die auf den Erwerb eines Berufsabschlusses im Sinne des § 81 Absatz 2 Nummer 1 gerichtet ist, begleitend unterstützen. |
2Für Maßnahmen nach Nummer 2 gilt § 180 Absatz 4 entsprechend. 3§ 176 Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 29.05.2020 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
| 01.01.2019 | Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) | 18.12.2018 | |
| 01.08.2016 | Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) | 18.07.2016 | |
| 01.01.2015 | Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch | 10.12.2014 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
förderung in der Altenpflege § 132(weggefallen) § 133Saison-
Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im Gerüstbauerhandwerk § 134(weggefallen) § 135Erprobung innovativer Ansätze
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Rechtsprechung zu § 131a SGB III
51 Entscheidungen zu § 131a SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Gewährung einer Prämie ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 19 AS 466/20
Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
- BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
- BSG, 14.12.2023 - B 11 AL 2/23 R
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
- SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 1377/21
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen ...
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
- SG Köln, 26.03.2019 - S 15 AL 569/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 20 AL 53/19
Querverweise
Auf § 131a SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Sonderregelungen