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   BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B   

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https://dejure.org/2020,10368
BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B (https://dejure.org/2020,10368)
BSG, Entscheidung vom 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B (https://dejure.org/2020,10368)
BSG, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - B 13 R 273/18 B (https://dejure.org/2020,10368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Rechtsfrage bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht - keine Kostenfreiheit für sonstige Rechtsnachfolger bei einem weit nach dem Tod eines Versicherten vom Erben vor dem SG anhängig gemachten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Rentengewährung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Rückwirkende Rentengewährung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Rechtsfrage bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht - keine Kostenfreiheit für sonstige Rechtsnachfolger bei einem weit nach dem Tod eines Versicherten vom Erben vor dem SG anhängig gemachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Sie erschöpfen sich in der reinen Behauptung der weiteren Bedeutung der Rechtsfrage auch nach der Einführung des § 40a SGB II und dem Verweis auf eine Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R.

    Darüber hinaus ist die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R) gerade kein Beleg für die weitere Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung der Rechtsfrage nach Einführung des § 40a SGB II. Das BSG hat in dieser Entscheidung nicht-tragende Ausführungen nur zu der Frage eines Erstattungsanspruchs des SGB II-Trägers gegen den Rentenversicherungsträger auf Grundlage von § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X vor Einführung des § 40a SGB II gemacht und insoweit im Ergebnis das Vorliegen eines solchen Erstattungsanspruchs offengelassen.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Dass der Kläger das Berufungsurteil inhaltlich für unrichtig hält, kann dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Auslaufendes oder ausgelaufenes Recht kann in aller Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen mehr aufwerfen (vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 10 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160 RdNr 32) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Dass der Kläger das Berufungsurteil inhaltlich für unrichtig hält, kann dagegen nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Eine Bejahung des Klärungsbedarfs bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht kann nur angenommen werden wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - juris RdNr 7) oder c) die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG Beschluss vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Eine Bejahung des Klärungsbedarfs bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht kann nur angenommen werden wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - juris RdNr 7) oder c) die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG Beschluss vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
    Eine Bejahung des Klärungsbedarfs bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht kann nur angenommen werden wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - juris RdNr 7) oder c) die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG Beschluss vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 1212/21

    Auszahlung einer fälschlicherweise zurückgebuchten Rente aus der gesetzlichen

    Im Hinblick auf den klaren Wortlaut (vgl. zu den Grenzen der Privilegierung bei Aufnahme durch einen Erben BSG, Beschluss vom 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B -, in juris) kann die Klägerin, die erst nach dem Tod des Versicherten Klage erhoben hat und auch nicht dessen Erbin bzw. Rechtsnachfolgerin ist, dem von § 183 Satz 2 SGG erfassten weiteren Personenkreis nicht gleichgestellt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 2 AS 279/23
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn die Streitsache eine Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (vgl. BSG, Beschluss vom 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B, RdNr. 4 bei juris mwN).

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist oder b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt oder c) die frühere Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl. BSG, Beschluss vom 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B, RdNr. 7 bei juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Grundsätzlich hat eine Klärung einer Rechtsfrage zu einer außer Kraft getretenen Vorschrift keine grundsätzliche Bedeutung mehr, sofern nicht dargelegt werden kann, dass noch eine erhebliche Zahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden ist oder dass sich die Rechtsfrage in gleicher Weise nach dem jetzt geltenden Recht stellt bzw. für das geltende Recht weiter bedeutsam ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11. September 2019 - B 5 R 108/19 B - juris Rn. 10; BSG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - B 13 R 273/18 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 22.09.2020 - B 13 R 229/19 B

    Zahlung aus einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente

    Auslaufendes oder ausgelaufenes Recht kann in aller Regel aber keine grundsätzlichen Rechtsfragen mehr aufwerfen (vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 10; Senatsbeschluss vom 7.1.2020 - B 13 R 273/18 B - juris RdNr 7; jeweils mwN) .
  • BSG, 24.05.2022 - B 11 AL 9/22 B

    Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer eines Alg-Anspruchs;

    Zum anderen lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, warum der Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt, obwohl der zeitliche Anwendungsbereich der Normen begrenzt und inzwischen abgelaufen ist (vgl zur regelmäßig fehlenden grundsätzlichen Bedeutung abgelaufenen Rechts BSG vom 7.1.2020 - B 13 R 273/18 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 22.4.2010 - B 11 AL 22/09 BH - juris RdNr 5 mwN) .
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