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   BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B   

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https://dejure.org/2016,40859
BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B (https://dejure.org/2016,40859)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B (https://dejure.org/2016,40859)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2016 - B 9 V 36/16 B (https://dejure.org/2016,40859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 62 SGG, § 73 Abs 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG - kurzfristiger Verlegungsantrag - Ablehnung der Terminverlegung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Verbot von Überraschungsentscheidungen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG - kurzfristiger Verlegungsantrag - Ablehnung der Terminverlegung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Verhinderung des Prozessbevollmächtigten an der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG - kurzfristiger Verlegungsantrag - Ablehnung der Terminverlegung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG blieb erfolglos (Beschluss vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B) .

    Hierzu ist dem Kläger bereits mit Senatsbeschluss vom 29.11.2012 (B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5) erläutert worden, dass es im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zur Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Leistungen der Opferentschädigung gemäß § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BVG geltend gemacht wird, erforderlich ist, sich mit der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, um darzulegen, inwiefern sich darin keine genügenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage finden lassen (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 und vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 = SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) .

    Hieran fehlt es erneut (siehe zu den weiteren Voraussetzungen den Senatsbeschluss vom 29.11.2012, aaO, RdNr 6 mwN) .

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (siehe § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) , oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung oder Vertagung vorliegen (vgl Leitherer, aaO, § 111 RdNr 6d) und diese beantragt bzw ein unvertretener Beteiligter wenigstens seinen Willen zum Ausdruck bringt, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 11) .

    Ein erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins und seine Verlegung ist etwa die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Erkrankung eines nicht vertretenen Beteiligten (vgl BVerwG NVwZ-RR 1999, 408 mwN; siehe auch BSG vom 12.2.2003, aaO, RdNr 12) .

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1.) Eine bestimmte Rechtsfrage, (2.) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3.) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4.) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materiellen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Ein erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins und seine Verlegung ist etwa die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Erkrankung eines nicht vertretenen Beteiligten (vgl BVerwG NVwZ-RR 1999, 408 mwN; siehe auch BSG vom 12.2.2003, aaO, RdNr 12) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) , oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (siehe § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist jedoch, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B
    Hierzu ist dem Kläger bereits mit Senatsbeschluss vom 29.11.2012 (B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5) erläutert worden, dass es im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zur Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Leistungen der Opferentschädigung gemäß § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BVG geltend gemacht wird, erforderlich ist, sich mit der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, um darzulegen, inwiefern sich darin keine genügenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage finden lassen (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 und vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 = SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) .
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 26/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Denn eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris RdNr 28; BSG vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - juris RdNr 7; BVerwG vom 3.7.1992 - 8 C 58.90 - juris RdNr 9; BVerwG vom 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11d, jeweils mwN).
  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 66/17 B

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge auch in Gestalt der gerügten Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung ist aber stets, dass der Kläger darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich im Berufungsverfahren rechtliches Gehör zu verschaffen, hier also das LSG von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Termin zur mündlichen Verhandlung zu verlegen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - Juris RdNr 8; vgl auch BVerwG Beschluss vom 29.4.2004 - 1 B 203/03 - Juris RdNr 4).
  • BSG, 03.01.2022 - B 1 KR 45/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris RdNr 28; BSG vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - juris RdNr 7; BVerwG vom 3.7.1992 - 8 C 58.90 - juris RdNr 9; BVerwG vom 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11d, jeweils mwN) .
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 35/20 B

    Antrag auf Übersendung einer Liste eigener Krankheitszeiten

    Denn eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris RdNr 28; BSG vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - juris RdNr 7; BVerwG vom 3.7.1992 - 8 C 58.90 - juris RdNr 9; BVerwG vom 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11d, jeweils mwN).
  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 9/21 B

    Übergehen eines Antrags auf Bewilligung eines Reisekostenvorschusses zur

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann aber nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris RdNr 28; BSG vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - juris RdNr 7; BVerwG vom 3.7.1992 - 8 C 58.90 - juris RdNr 9; BVerwG vom 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11d, jeweils mwN) .
  • BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 8/21 B

    Bewilligung von Krankengeld statt einer begehrten Unterhaltsbeihilfe; Ablehnung

    Denn eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris RdNr 28; BSG vom 9.8.2016 - B 9 V 36/16 B - juris RdNr 7; BVerwG vom 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11d; jeweils mwN).
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