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   BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R   

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BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R (https://dejure.org/2003,7767)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R (https://dejure.org/2003,7767)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 4/03 R (https://dejure.org/2003,7767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Verschollenheitsrente; Abgesenkte Gewährung im Beitrittsgebiet; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Hinterbliebenen in Ost und West; Weiterverfolgung des Anpassungskonzepts bei faktisch dauerhafter Ungleichbehandlung; Ausgleich ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 - 1 BvR 284 und 1659/96 - (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) beantragte die Klägerin, ihre - zuletzt mit Bescheid vom 19. Juni 1998 ab 1. Juli 1998 angepasste - Grundrente ab 1. Januar 1999 in Höhe des Westniveaus neu festzustellen.

    Das BVerfG hat durch Urteil vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) bereits entschieden, dass für die in § 84a BVG angeordnete ungleiche Behandlung von Versorgungsberechtigten in Ost und West zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des BVG in den neuen Bundesländern (am 1. Januar 1991) und in den folgenden Jahren angesichts der großen Lasten der Wiedervereinigung für die öffentlichen Haushalte sowie der in Ost und West unterschiedlichen Lebensverhältnisse hinreichend gewichtige Gründe vorgelegen haben.

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Noch lässt sich jedenfalls nicht davon sprechen, der Angleichungsprozess sei endgültig zum Erliegen gekommen, es habe sich mithin für die neuen Länder (oder große Teile davon) ein im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet niedrigeres Einkommensniveau auf Dauer etabliert (vgl dazu BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2; Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 9 V 7/02 R).

    Allerdings ist nach Auffassung des BVerfG eine dauerhafte Ungleichbehandlung der Bezieher von Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG in Ost und West angesichts der Besonderheiten dieser Leistung (namentlich ihrer Genugtuungsfunktion) vor Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigen (vgl BVerfG aaO und zur Schwerstbeschädigtenzulage die Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 9 V 7/02 R).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Innerhalb dieses vom Gesetzgeber abgesteckten Rahmens bleibt als Zweck der Versorgung Hinterbliebener - da sie von gesundheitlichen Folgen nicht unmittelbar betroffen sind - praktisch nur der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die der Tod des Beschädigten für den - unterhaltsberechtigten - Hinterbliebenen hat (vgl BVerfGE 17, 38 = SozR Nr. 53 zu Art. 3 GG).

    Denn hierdurch werden letztere als Hilfe gekennzeichnet, die das Vorhandensein sonstiger Mittel zur Bestreitung des Unterhalts voraussetzt; sie sind mithin - jedenfalls in erster Linie - pauschalierter Teilausgleich für die mit dem Tod des unterhaltsverpflichteten Beschädigten typischerweise einhergehende Verschlechterung des Unterhaltsstandards der Hinterbliebenen (vgl BVerfGE 17, 38 = SozR Nr. 53 zu Art. 3 GG).

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 13/96

    Abgesenkte Grundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, insoweit von seiner bisherigen verfassungsrechtlichen Wertung abzugehen (vgl Urteile vom 9. April 1997, BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2, und vom 10. August 1993, BSGE 73, 41 = SozR aaO Nr. 1; Beschlüsse vom 18. August 1997 - 9 BV 17/97 -, vom 28. Mai 1997 - 9 BV 203/96 - und vom 12. Dezember 1995 - 9 BV 113/95).

    Noch lässt sich jedenfalls nicht davon sprechen, der Angleichungsprozess sei endgültig zum Erliegen gekommen, es habe sich mithin für die neuen Länder (oder große Teile davon) ein im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet niedrigeres Einkommensniveau auf Dauer etabliert (vgl dazu BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2; Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 9 V 7/02 R).

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 7/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage in den neuen Bundesländern ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Noch lässt sich jedenfalls nicht davon sprechen, der Angleichungsprozess sei endgültig zum Erliegen gekommen, es habe sich mithin für die neuen Länder (oder große Teile davon) ein im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet niedrigeres Einkommensniveau auf Dauer etabliert (vgl dazu BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2; Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 9 V 7/02 R).

    Allerdings ist nach Auffassung des BVerfG eine dauerhafte Ungleichbehandlung der Bezieher von Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG in Ost und West angesichts der Besonderheiten dieser Leistung (namentlich ihrer Genugtuungsfunktion) vor Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigen (vgl BVerfG aaO und zur Schwerstbeschädigtenzulage die Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 9 V 7/02 R).

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80

    Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Für die Beurteilung der Funktion der Witwengrundrente kommt es mithin entscheidend auf die Bestimmungen des BVG selbst an, die diese Leistung im Wesentlichen als Unterhaltsersatz behandeln (so auch BSGE 50, 250, 253 ff = SozR 2200 § 182a Nr. 2).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Das Grundrecht ist aber verletzt, wenn bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 100, 59, 90).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 5/02 R

    Beitrittsgebiet - Kriegsopferversorgung - "Absenkung" - Grundrente -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Der Senat hält diese Absenkungsregelung nicht für verfassungswidrig, soweit die Klägerin davon betroffen wird (vgl bereits Senatsurteil vom 12. Juni 2003 - B 9 V 5/02 R - SozR 4-3100 § 84a Nr. 2; NJ 2003, 670 mit Anm Lauterbach).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, insoweit von seiner bisherigen verfassungsrechtlichen Wertung abzugehen (vgl Urteile vom 9. April 1997, BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2, und vom 10. August 1993, BSGE 73, 41 = SozR aaO Nr. 1; Beschlüsse vom 18. August 1997 - 9 BV 17/97 -, vom 28. Mai 1997 - 9 BV 203/96 - und vom 12. Dezember 1995 - 9 BV 113/95).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 BV 113/95

    Bestehen eines Anspruchs eines geschädigten Beschädigten vor dem Beitritt der DDR

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R
    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, insoweit von seiner bisherigen verfassungsrechtlichen Wertung abzugehen (vgl Urteile vom 9. April 1997, BSGE 80, 176, 179 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 2, und vom 10. August 1993, BSGE 73, 41 = SozR aaO Nr. 1; Beschlüsse vom 18. August 1997 - 9 BV 17/97 -, vom 28. Mai 1997 - 9 BV 203/96 - und vom 12. Dezember 1995 - 9 BV 113/95).
  • BSG, 18.08.1997 - 9 BV 17/97

    Formale Anforderungen an ein Rechtsmittel - Bezeichnung des Zulassungsgrundes bei

  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 203/96

    Beziehung einer abgesenkten Grundrente in den neuen Bundesländern - Vereinbarkeit

  • BSG, 23.04.1975 - 9 RV 136/74

    Träger der Lastenausgleichsverwaltung - Land als Träger der Kriegsopferversorgung

  • SG Berlin, 19.10.2004 - S 7 RA 4235/04

    Dienstbeschädigtenausgleich (DBA) in Höhe der Grundrente "West"; Prägung der

    Zunächst überzeugt der Hinweis des Vertreters des Beklagten aus der mündlichen Verhandlung auf die Urteile des 9. Senates des BSG vom 12. Juni 2003 (B 9 V 2/02 R; B 9 V 5/02 R; B 09 V 7/02 R) und vom 10. Dezember 2003 (B 9 V 4/03 R).

    Vielmehr hat das BSG differenziert entschieden und für die Verschollenheitsrente nach § 52 BVG (B 9 V 4/03 R) und die Witwengrundrente nach § 40 BVG (B 9 V 5/02 R) die Anwendung des § 84a BVG als verfassungsgemäß angesehen.

    Zudem ist die Grundrente für Kriegsopfer in hohem Maß durch einen ideellen Gehalt geprägt (Anspruch auf angemessene und würdige Entschädigung, Genugtuungsfunktion) - der 9. Senat des BSG (Urteil vom 10. Dezember 2003, a.a.O. Umdruck Seite 5) spricht insoweit anschaulich von der "prägenden immateriellen Komponente").

    Dagegen ist der DBA seiner Idee nach ein Ersatz für Mehraufwendungen, die aus der erlittenen Dienstbeschädigung resultieren und insoweit z.B. der Verschollenheitsrente nach § 52 BVG vergleichbar, für die die Anwendung des § 84a BVG ebenfalls nicht verfassungswidrig ist (BSG vom 10. Dezember 2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04

    Höhe der Witwengrundrente von Berechtigten aus dem Beitrittsgebiet

    unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 4/03 R -.
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