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   BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S   

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https://dejure.org/2002,12272
BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S (https://dejure.org/2002,12272)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S (https://dejure.org/2002,12272)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2002 - B 11 AL 5/02 S (https://dejure.org/2002,12272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen einen Richter des Sozialgerichts - "Eklatante Verletzung" des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen des Inbetrachtkommens einer außerordentlichen Beschwerde - Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 60; ZPO § 42 § 47
    Auslösung der Rechtsfolge des § 47 ZPO durch rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch, Rechtschutzbedürfnis für außerordentliche Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Das kann jedoch dahinstehen, denn für eine außerordentliche Beschwerde ist ein Rechtsschutzbedürfnis nur zu bejahen, wenn im Falle "greifbarer Rechtswidrigkeit" wirksamer Rechtsschutz nicht gewährleistet ist (vgl dazu: BGH NJW 1999, 2290).

    Unter diesen Umständen besteht kein Bedürfnis, außerhalb des gesetzlich geregelten Instanzenzuges richterrechtlich außerordentliche Rechtsmittel zu entwickeln, zumal diese das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Grundgesetz) berühren (BGH NJW 1999, 2290).

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Wegen der Behandlung des Verlegungsantrags wird auf BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 und neuestens BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - verwiesen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - mündliche

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Wegen der Behandlung des Verlegungsantrags wird auf BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 und neuestens BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - verwiesen.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Für die Beurteilung von Verfahrensmängeln hat das BSG in verschiedenen Zusammenhängen darauf aufmerksam gemacht, dass der mündlichen Verhandlung ein "besonderer Rechtswert" beizumessen ist (BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Der BGH geht im Zivilprozess davon aus, nicht anfechtbare Entscheidungen seien mit der außerordentlichen Beschwerde ausnahmsweise angreifbar, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar seien, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrten und dem Gesetz inhaltlich fremd seien (BGHZ 109, 41, 43 f [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; 119, 372, 374; 121, 397, 398) [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93].
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Der BGH geht im Zivilprozess davon aus, nicht anfechtbare Entscheidungen seien mit der außerordentlichen Beschwerde ausnahmsweise angreifbar, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar seien, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrten und dem Gesetz inhaltlich fremd seien (BGHZ 109, 41, 43 f [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; 119, 372, 374; 121, 397, 398) [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93].
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Der BGH geht im Zivilprozess davon aus, nicht anfechtbare Entscheidungen seien mit der außerordentlichen Beschwerde ausnahmsweise angreifbar, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar seien, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrten und dem Gesetz inhaltlich fremd seien (BGHZ 109, 41, 43 f [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; 119, 372, 374; 121, 397, 398) [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93].
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.12.2001 - L 3 SF 25/01
    Auszug aus BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S
    Die außerordentlichen Beschwerden der Klägerin gegen die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28. Dezember 2001 - L 3 SF 25/01 SAB - werden als unzulässig verworfen.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Für eine "außerordentliche Beschwerde" (vgl zur Frage außerordentlicher Rechtsmittel grundsätzlich: Urteil des Plenums des BVerfG vom 30. April 2003 - 1 BvR 1/02 - mit zahlreichen Nachweisen) ist hier ein Rechtsschutzbedürfnis nicht zu bejahen; zum einen ist ein Fall greifbarer Rechtswidrigkeit nicht anzunehmen (zum Problem einer fehlenden Mitwirkung der Richterin S. - bei der Beschlussfassung des LSG vgl allerdings Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand März 1991, § 139 SGG RdNr 23), zum anderen hat die Klägerin erfolgreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Rechte mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu verfolgen (vgl BSG vom 12. März 2003 - B 11 AL 5/02 S -).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 18/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Vorgabe, dass ein abgelehnter Richter vom Eingang des Gesuches an nicht mehr tätig werden darf, gilt dann nicht, wenn das Gesuch offenbar rechtsmissbräuchlich ist (BSG Beschluss vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - Juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 14.2.2013 - IX ZR 121/12 Juris RdNr 3; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 60 RdNr 13b; vgl auch BSG Beschluss vom 12.3.2002 - B 11 AL 5/02 S - Juris RdNr 3); für die gegen die Zurückweisung eines entsprechenden Gesuchs erhobene Beschwerde gilt nichts Anderes.
  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 KR 333/17

    Keine Kostenprivilegierung bei unstatthaftem Rechtsbehelf

    Der Hinweis von Loytved, "das BSG [habe] - soweit ersichtlich - in ständiger Rechtsprechung unstatthafte Rechtsbehelfe kostenprivilegierter Beteiligter auch nach Einführung des § 197a SGG als gerichtskostenfrei behandelt (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S; BSG, Beschluss vom 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R; BSG, Beschluss vom 10.05.2011 - B 2 U 3/11 BH)", kann nicht überzeugen.
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    cc) Es bedarf danach keiner Entscheidung, ob der Beklagte Ziff. 1 das Gesuch vom 05.11.2007 nicht rechtsmissbräuchlich in Verschleppungsabsicht gestellt hat und dieses deshalb nicht geeignet war, die Wartepflicht des § 47 ZPO auszulösen (vergl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 47 RN. 2; BSG, Beschluss vom 12.03.2002, Az. B 11 AL 5/02 S, zit. nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2017 - L 4 AS 112/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - unstatthafter Rechtsbehelf -

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 12. März 2002, Az.: B 11 AL 5/02 S, juris; BSG, Beschluss vom 10. Mai 2011, Az.: B 2 U 3/11 BH, juris; a.A: Bayer. LSG, Beschluss vom 30. September 2015, a.a.O.,; Bayer. LSG, Beschluss vom 28. September 2015, Az.: L 15 RF 36/15 B, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2009 - L 8 AS 59/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Fortführung einer zumutbaren

    Es entspricht Praxis und Lehre, dass ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch den abgelehnten Richter nicht an der weiteren Sachbehandlung hindert, BSG, Beschluss vom 12. März 2002 - B 11 AL 5/02 S - Juris, m.w.N. Die Annahme offensichtlicher Rechtsmissbräuchlichkeit ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird.
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