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   BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B   

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https://dejure.org/2018,9413
BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B (https://dejure.org/2018,9413)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B (https://dejure.org/2018,9413)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2018 - B 13 R 384/16 B (https://dejure.org/2018,9413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde; PKH-Verfahren; Grundsatzrüge; Bereits geklärte Rechtsfrage; Maßgeblicher Zeitpunkt für die durch einen Versorgungsausgleich eingetretenen neuen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Auszug aus BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B
    Der 5. Senat des BSG (BSG vom 22.4.2008 - B 5a R 72/07 R - Juris) hat bereits unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (vgl BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) befunden, dass maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die durch einen Versorgungsausgleich eingetretenen neuen Verhältnisse in Form eines Rentenzuschlags zu berücksichtigen sind, der Zeitpunkt der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich ist.

    Erst mit dessen Wirksamkeit werde der Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Zuschlag an Entgeltpunkten bei der bereits bewilligten Rente zu berücksichtigen (vgl BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1, SozR 3-1300 § 48 Nr. 7).

    Es ist daher für den Beginn der - höheren - Rente unbeachtlich, ob der Ausgleichsberechtigte selbst zur Verzögerung des familiengerichtlichen Verfahrens beigetragen hat oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände hierfür verantwortlich waren (BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1, SozR 3-1300 § 48 Nr. 7 - Juris RdNr 23).

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 72/07 R

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft des

    Auszug aus BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B
    Der 5. Senat des BSG (BSG vom 22.4.2008 - B 5a R 72/07 R - Juris) hat bereits unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (vgl BSG vom 29.1.1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1) befunden, dass maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die durch einen Versorgungsausgleich eingetretenen neuen Verhältnisse in Form eines Rentenzuschlags zu berücksichtigen sind, der Zeitpunkt der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich ist.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B
    Eine Divergenz kann nur dann zur Revisionszulassung führen, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (vgl BSG vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - L 21 R 316/16

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B
    LSG Nordrhein-Westfalen 28.10.2016 - L 21 R 316/16.
  • SG Münster, 01.03.2016 - S 17 R 342/13

    Bestimmung des Zeitpunkts der Gewährung einer höheren Rente wegen

    Auszug aus BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B
    SG Münster 01.03.2016 - S 17 R 342/13.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen

    Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision ein (Az.: B 13 R 384/16 B), die das Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 12.03.2018 als unzulässig verwarf.
  • SG Münster, 12.11.2019 - S 23 R 407/19
    Diese wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12.03.2018 - Az.: B 13 R 384/16 B - als unzulässig verworfen.
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