Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4587
BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - B 3 P 13/04 B (https://dejure.org/2005,4587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Staatliche Förderung von Pflegeeinrichtungen; Gewährung von Finanzhilfen für bereits getätigte Baumaßnahmen; Zuständigkeit der Sozialgerichte für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der sozialen und der privaten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (246)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger zwar grundsätzlich keinen mehrstufigen Instanzenzug, wohl aber einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz iS eines Anspruchs auf wirksame gerichtliche Kontrolle; ein Rechtsmittelgericht darf ein von der Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen, indem es einen Beschwerdeführer faktisch "leerlaufen" lässt (BVerfGE 96, 27, 39 mwN; vgl auch BVerfGE 104, 220, 232).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger zwar grundsätzlich keinen mehrstufigen Instanzenzug, wohl aber einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz iS eines Anspruchs auf wirksame gerichtliche Kontrolle; ein Rechtsmittelgericht darf ein von der Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen, indem es einen Beschwerdeführer faktisch "leerlaufen" lässt (BVerfGE 96, 27, 39 mwN; vgl auch BVerfGE 104, 220, 232).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gehören dazu auch Streitigkeiten nach § 82 SGB XI hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, etwa bei Klagen von Pflegeheimen auf Zustimmung einer Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber einem Pflegeversicherten (BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 25) oder bei Streit über die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen im sog Investitionskostenanteil (vgl BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Die Klägerin führt zwar ein Urteil des Senats vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/00 R - (SozR 3-3300 § 9 Nr. 1) an und behauptet, das LSG sei in der Frage der Auswirkung der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung von Landesrecht von dieser BSG-Entscheidung abgewichen.
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Zu Recht hat das BVerwG schon darauf hingewiesen, dass die Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen keine Aufgabe der Pflegeversicherung nach dem SGB XI ist; nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte enthält es keine verbindlichen Regelungen darüber, nach welchen Maßstäben die Länder Fördermittel für Investitionen in Pflegeeinrichtungen bereitzustellen und zu vergeben haben (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 3 B 22/98 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 283).
  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gehören dazu auch Streitigkeiten nach § 82 SGB XI hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, etwa bei Klagen von Pflegeheimen auf Zustimmung einer Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber einem Pflegeversicherten (BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 25) oder bei Streit über die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen im sog Investitionskostenanteil (vgl BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Zwar sind die durch das GG institutionell garantierten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes prinzipiell gleichrangig (BVerfGE 12, 326, 333; Schulze-Fielitz in: Dreier, GG-Kommentar - Band III, 2000, Art. 95 RdNr 17 mwN); die vorrangige Aufgabe aller obersten Gerichtshöfe besteht in der Wahrung und Herstellung von Rechtseinheit und in der Rechtsfortbildung.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtsfrage aber nur dann, wenn sie nicht nur eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39), sondern auch eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage des revisiblen Rechts betrifft (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtsfrage aber nur dann, wenn sie nicht nur eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39), sondern auch eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage des revisiblen Rechts betrifft (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
  • BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01

    Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
    Dieser Rechtsprechung des BSG hat sich das BVerwG angeschlossen (Urteil vom 26. April 2002 - 3 C 41/01 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 287 sowie der oa Beschluss vom 27. Mai 2003, Umdruck S 2).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung zur

  • BSG, 29.12.2023 - B 12 R 3/23 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.11.2023 - B 12 R 7/23 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 08.11.2023 - B 12 KR 46/22 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht