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   BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B   

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BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B (https://dejure.org/2018,42011)
BSG, Entscheidung vom 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B (https://dejure.org/2018,42011)
BSG, Entscheidung vom 12. November 2018 - B 5 RS 17/18 B (https://dejure.org/2018,42011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B
    Der Kläger macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung von dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 (B 5 RS 1/16 R - Juris, zur Veröffentlichung auch vorgesehen in SozR 4-8570 § 1 Nr. 21 und BSGE) abweiche.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 7.12.2017 (B 5 RS 1/16 R - Juris, insbesondere RdNr 28).

    In der herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidung vom 7.12.2017 (B 5 RS 1/16 R - Juris, zur Veröffentlichung auch vorgesehen in SozR 4-8570 § 1 Nr. 21 und BSGE) bestand am Stichtag 30.6.1990 eine durch Eintragung wirksam gewordene abgespaltene Kapitalgesellschaft und daneben ein mangels Erfüllung der Beendigungsvoraussetzungen noch fortbestehender VEB.

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B
    'Ob die betriebliche Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich danach, wer am maßgeblichen Stichtag Arbeitgeber im rechtlichen Sinne war (Vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 20/03 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird und die Entscheidung des LSG auf der behaupteten Divergenz beruht (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN und Krasney/Udsching/Groth, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 196 ff).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B
    Einen eigenen Rechtssatz hat das Berufungsgericht dann nicht entwickelt, wenn es lediglich höchstrichterliche Rechtssätze übernommen hat (Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 390; vgl auch BAG Beschluss vom 28.4.1998 - 9 AZN 227/98 - Juris RdNr 6).
  • BSG, 03.05.2018 - B 5 RE 5/18 B

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 12.11.2018 - B 5 RS 17/18 B
    Eine Entscheidungserheblichkeit in diesem Sinne setzt voraus, dass der angefochtenen Berufungsentscheidung und der herangezogenen höchstrichterlichen Entscheidung zumindest vergleichbare Sachverhalte zu Grunde liegen und sie sich auf Normen mit einem inhaltsgleichen Regelungsgehalt beziehen (BSG Beschluss vom 3.5.2018 - B 5 RE 5/18 B - Juris RdNr 20).
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