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   BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B   

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https://dejure.org/2019,50093
BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B (https://dejure.org/2019,50093)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B (https://dejure.org/2019,50093)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - B 5 R 26/19 B (https://dejure.org/2019,50093)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ist nicht geeignet, eine Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67 ).

    Auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht gestützt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67 ).

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Warum die konzeptionellen Erwägungen des BSG in den vom LSG zitierten Urteilen (vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - juris - und vom 8.11.1995 - 13 RJ 5/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 5) hier keine Bedeutung haben sollen, weil es um die Versagung einer Rente insgesamt und nicht nur um die Rentenhöhe geht, wird nach den Darlegungen in der Beschwerdeschrift nicht klar.

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die vom LSG zitierte Rechtsprechung ( BSG Urteil vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - und Urteil vom 8.11.1995 - 13 RJ 5/95 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 5) vortragen, die Auffassung des LSG, "den Klägern stünden keine Fiktion eines früher gestellten Rentenantrages [...] im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu", sei ebenso fehlerhaft wie die Annahme des LSG, es sei im Hinblick auf die Gesetzesänderung des ZRBG im Jahr 2014 "kein Raum für eine diesbezüglich weitergehende Korrektur", machen sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung des LSG geltend.

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Warum die konzeptionellen Erwägungen des BSG in den vom LSG zitierten Urteilen (vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - juris - und vom 8.11.1995 - 13 RJ 5/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 5) hier keine Bedeutung haben sollen, weil es um die Versagung einer Rente insgesamt und nicht nur um die Rentenhöhe geht, wird nach den Darlegungen in der Beschwerdeschrift nicht klar.

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die vom LSG zitierte Rechtsprechung ( BSG Urteil vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - und Urteil vom 8.11.1995 - 13 RJ 5/95 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 5) vortragen, die Auffassung des LSG, "den Klägern stünden keine Fiktion eines früher gestellten Rentenantrages [...] im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu", sei ebenso fehlerhaft wie die Annahme des LSG, es sei im Hinblick auf die Gesetzesänderung des ZRBG im Jahr 2014 "kein Raum für eine diesbezüglich weitergehende Korrektur", machen sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung des LSG geltend.

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 1/17 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger -

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Das LSG hatte als Voraussetzungen zu prüfen: (1) Vorliegen einer Pflichtverletzung, die sich der Sozialleistungsträger im Verhältnis zum Berechtigten zurechnen lassen muss, (2) Eintritt eines rechtlichen Schadens beim Berechtigten, (3) Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt und (4) Möglichkeit der Herstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr, vgl BSG Urteil vom 22.3.2018 - B 5 RE 1/17 R - BSGE 125, 252 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 15, RdNr 36 ).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Die Beurteilung, ob ein Fehlverhalten der Beklagten kausal für das Verhalten des Versicherten war, ist allein die Aufgabe der Tatsacheninstanz (vgl BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 15 RdNr 16-17 unter Hinweis auf BSG SozR 4-4100 § 106 Nr. 1 RdNr 20) .
  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Soweit die Kläger in diesem Kontext ausdrücklich eine Verletzung von § 59 Satz 2 SGB I rügen, zitieren sie aus höchstrichterlichen Entscheidungen hierzu (Urteil vom 25.10.1984 - - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 und Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) .
  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Unterstellt, das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs käme hier entgegen aller Zweifel zur Anwendung (vgl dazu zuletzt BSG Urteil vom 16.5.2019 - B 13 R 37/17 R - SozR 4-1200 § 59 Nr. 2 RdNr 34) , haben die Kläger nicht vorgetragen, dass die aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren geklärt werden könnte.
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84

    Zeitpunkt des Todes des Berechtigten - Tatsächlich bestehende Verfahrenslage -

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Soweit die Kläger in diesem Kontext ausdrücklich eine Verletzung von § 59 Satz 2 SGB I rügen, zitieren sie aus höchstrichterlichen Entscheidungen hierzu (Urteil vom 25.10.1984 - - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 und Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) .
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B
    Dem in der Beschwerdebegründung enthaltenen Textauszug aus dem Urteil des BSG vom 6.3.2003 (B 4 RA 38/02 R) , wonach den Grundrechten verfahrensrechtliche Bedeutung auch im Verwaltungsverfahren zukomme, folgen Ausführungen dazu, dass die Versicherte im Zeitpunkt der Antragsrücknahme über "keinerlei Handlungsoption" verfügt habe und aufgrund der damaligen Verwaltungspraxis nicht in der Lage gewesen sei, "ihre Grundrechtsposition effektiv auszuüben." Der rechtliche Ansatzpunkt für eine Zulassung der Revision unter dem immer wieder in den Vordergrund gestellten Aspekt, dass eine Weiterführung des Verfahrens zum Zeitpunkt der Rücknahmeerklärung nicht sinnvoll gewesen sei, bleibt letztlich unklar.
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

  • BSG, 04.04.2016 - B 13 R 43/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 41/17 B

    Freistellung von Mietkosten für einen tragbaren Kardioverter-Defibrillator

  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 07.08.2013 - B 5 R 222/13 B
  • BSG, 30.07.2019 - B 12 KR 35/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 170/21 B

    Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse; Grundsatzrüge im

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet ist ( BSG Beschlüsse vom 8.4.2020 - B 13 R 25/19 B - juris RdNr 10; vom 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B - juris RdNr 9 und vom 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 13.01.2020 - B 13 R 349/18 B

    Anspruch auf Nachzahlung einer Altersrente unter Berücksichtigung von in einem

    Zur Begründung im Einzelnen wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf den Beschluss des BSG vom 13.12.2019 (B 5 R 26/19 B), der dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestellt worden ist und in dem sich der 5. Senat mit im Wesentlichen wortidentischen Rechtsfragen, bei vergleichbarer Begründung und einem Sachverhalt, der nicht entscheidungserheblich von dem vorliegenden abweicht, ausführlich auseinandergesetzt hat.
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 25/19 B

    Nachzahlung einer Altersrente

    Zur Begründung im Einzelnen wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf den Beschluss des BSG vom 13.12.2019 (B 5 R 26/19 B), der dem Prozessbevollmächtigten der Kläger zugestellt worden ist und in dem sich der 5. Senat mit im Wesentlichen wortidentischen Rechtsfragen, bei vergleichbarer Begründung und einem Sachverhalt, der nicht entscheidungserheblich von dem vorliegenden abweicht, ausführlich auseinandergesetzt hat.
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