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   BSG, 14.12.1960 - 2 RU 18/59   

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BSG, 14.12.1960 - 2 RU 18/59 (https://dejure.org/1960,1373)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1960 - 2 RU 18/59 (https://dejure.org/1960,1373)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 18/59 (https://dejure.org/1960,1373)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 217
  • NJW 1961, 750
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 18/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit

    Soweit das BSG die Darlegung fordert, dass der Beschwerdeführer beim LSG ein materielles Recht geltend gemacht hat, das die Notwendigkeit der Beiladung bedingt (so für einen Sonderfall eines zu stellenden Reha-Antrags BSG Beschluss vom 11.12.1990 - 5 BJ 357/89 - Juris RdNr 8, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rspr in BSGE 13, 217, 219 f = SozR Nr. 18 zu § 75 SGG) , erfüllt die Klägerin diese Voraussetzung.
  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des

    weil der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts insoweit von den Urteilen des 2. Senats des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 18/59 - (BSG 13, 217 [220]) und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 - (BSG 33, 99 [102]) abweichen will.

    Diese Frage wird von dem Bundessozialgericht verneint (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 18/59 - in BSG 13, 217 [220] und vom 30. Juli 1971 - 2 RU 241/68 - in BSG 33, 99 [102]).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 99/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Soweit das BSG die Darlegung fordert, dass der Beschwerdeführer beim LSG ein materielles Recht geltend gemacht hat, das die Notwendigkeit der Beiladung bedingt (so für einen Sonderfall eines zu stellenden Reha-Antrags BSG Beschluss vom 11.12.1990 - 5 BJ 357/89 - Juris RdNr 8, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rspr in BSGE 13, 217, 219 f = SozR Nr. 18 zu § 75 SGG) , erfüllt der Kläger diese Voraussetzung.
  • BSG, 27.06.1961 - 7 RAr 59/59

    Lehrhaushalts für hauswirtschaftliche Berufsausbildung - Klage gegen den

    Daher hätte ... F. dem Verfahren beigeladen werden müssen, ohne daß es hierzu eines besonderen Antrags bedurfte o. Diese Unterlassung des LSG stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der - da im Revisionsverfahren gerügt - zu beachten ist (vgl. BSG 1, 159; 7, 269, 275; BSG vom 14. Dezember 1960 in NJW 1961, 750; Peters/Sautter/Wolff. Komm. zur SGb, 2. Aufl. Anm. 5 zu § 75 SGG).

    Dieser Mangel ist auch nicht infolge Versäumung einer bereits im Berufungsverfahren möglichen Rüge geheilt worden; denn es handelt sich um die Verletzung einer Verfahrensnorm, auf deren Befolgung ein Beteiligter gem. § 202 SGG i.V.m § 295 ZPO wirksam nicht verzichten kann (vgl. Wieczorek, Komm. zur ZPO Bd. II Anm. B II a 2 zu § 295; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 80 Aufl. S. 342 § 75 I 2; BSG in NJW 1961, 750).

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 3/92

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - Berufsorientierungsmaßnahme - Bewilligung

    Der Verfahrensmangel war deshalb im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, ohne daß es noch darauf ankommt, ob die Klägerin bereits im Berufungsverfahren einen entsprechenden Antrag auf Beiladung dieses Unfallversicherungsträgers gestellt hat (vgl BSGE 13, 217, 219/220; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 75 Anm 6 Buchst a).
  • BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82

    Eingliederung eines Schlagersängers in das Unternehmen eines Konzertveranstalters

    Vielmehr kommt es bei ihnen nach Wortlaut und Zweck des Gesetzes nur darauf an, daß Sie aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung tätig werden; unerheblich ist es, wie dieses vertragliche Verhältnis zu dem Veranstalter im Einzelfall rechtlich zu beurteilen ist (BSG 13, 217 = NJW 1961, 750; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II, S. 472 p).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 37/85

    Berufung - Schlechtwettergeldanspruch - Berufungsausschließungsgrund -

    Unterbleibt eine notwendige Beiladung, so ist eine das Verfahren betreffende Vorschrift verletzt, auf deren Befolgung ein Beteiligter wirksam nicht verzichten kann (BSGE 13, 217, 219; BSG SozR Nr. 37 zu % 75 SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2016 - L 7 AS 852/16
    Eine notwendige Beiladung liegt im öffentlichen Interesse und ist auch nicht nach § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 295 Zivilprozessordnung verzichtbar (vgl. BSGE 13, 217, 220).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2002 - L 17 U 187/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1

    Diese Vorschrift diente nämlich ihrer Zielsetzung nach der Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf alle im Arbeitsleben stehenden Personen (vgl. BSGE 13, 217, 219).
  • BSG, 22.04.1965 - 10 RV 375/63

    Verfahren über Kriegsopferversorgung - Beiladungspflicht - Bundesrepublik als

    Die Revision der Klägerinnen wäre nur dann begründet, wenn das Berufungsgericht in der Sache selbst hätte ent-, scheiden müssen, weil ein wesentlicher Mangel im Verfahren des SG infolge der Nichtbeiladung der Bundesrepublik vorliegt° Das BSG hat zu 5 75 Abs" 2 SGG bereits entschieden (BSG 13, 217, 219), daß eine das Verfahren 7 T.
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RI 250/67
  • BSG, 29.09.1964 - 2 RU 168/63
  • BSG, 18.01.1963 - 11 RV 224/61
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