Rechtsprechung
   BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1509
BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    In einem solchen Fall beginnen Versicherungspflicht und Mitgliedschaft auch dann nicht, wenn die grundsätzlich erforderliche Arbeitsaufnahme daran scheitert, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank ist (so: BSG SozR 2200 § 306 Nr. 10; BSG USK 8201; Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 69/74

    Mutmaßlicher Tag der Entbindung - Zeugnis - Zeitpunkt der Ausstellung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Diese Regelung, die sich von der entsprechenden für das Mutterschaftsgeld (§ 13 MuSchG i.V.m. § 200 Abs. 3 Satz 4 RVO) dadurch unterscheidet, daß sie bei zu spät angenommener Entbindung eine Verkürzung der Sechswochenfrist vorsieht, hat hier zur Folge, daß die Mutterschutzfrist nicht rückwirkend schon am 29. März 1990 beginnen konnte (vgl BSG SozR 2200 § 200 Nr. 3 S 12; ferner zu der entsprechenden Problematik beim Kündigungsschutz Schwangerer: BAG AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Mit dieser Vorschrift sollte nicht inhaltlich neues Recht gesetzt, sondern die frühere, sich aus der entsprechenden Anwendung des § 306 Abs. 1 RVO ergebende Rechtslage bestätigt werden (vgl Begründung zu § 199 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesundheits-Reformgesetzes, BT-Drucks 11/2237 S 216).
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) die Kritik an dieser Rechtsfigur als gewichtig bezeichnet und die Frage offengelassen, ob an ihr festzuhalten ist.
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht dadurch, daß die Klägerin vom Zeitpunkt der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit Anfang April 1990 an wegen Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hätte, wenn dieser Anspruch nicht durch eine Zahlung von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen worden wäre (vgl BAGE 10, 7; BAG AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht dadurch, daß die Klägerin vom Zeitpunkt der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit Anfang April 1990 an wegen Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hätte, wenn dieser Anspruch nicht durch eine Zahlung von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen worden wäre (vgl BAGE 10, 7; BAG AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Eine derartige Regelung sieht der bis zum 31. Dezember 1994 geltende § 616 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Angestellte wie die Klägerin (vgl hierzu BAGE 24, 107, 110; BAG AP Nrn 86 und 87 zu § 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes [LFZG]) und ab 1. Januar 1995 § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Art. 53 des Pflegeversicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 [BGBl I 1014]) einheitlich für Arbeiter und Angestellte vor.
  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 13/9818, S 13) sollte damit ua gegenüber der anderslautenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3; SozR 3-2200 § 306 Nr. 2; Senatsurteil vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - USK 9524) klargestellt werden, daß eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann zustande kommt, wenn die Beschäftigung wegen einer Erkrankung nicht zu dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden kann, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts hat.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    In die versicherungspflichtige Beschäftigung tritt nicht ein, wer sich arbeitsunfähig krank zur Arbeitsstätte begibt und die vereinbarte Arbeit nicht aufnimmt (Fortführung von BSG vom 15.12.1994 - 12 RK 17/92 = BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 und von BSG vom 15.12.1994 - 12 RK 7/93 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    In diesem Sinne hat das BSG auch § 186 Abs. 1 SGB V, die im wesentlichen inhaltsgleiche Nachfolgevorschrift des § 306 Abs. 1 RVO, ausgelegt (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    Wie der Senat bereits zu § 186 Abs. 1 SGB V entschieden hat (BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3), beginnen in den Fällen, in denen wie hier das Beschäftigungsverhältnis an einem arbeitsfreien Tag beginnen soll, Versicherungspflicht und Mitgliedschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 1 SGB V nur, wenn der Arbeitnehmer am nächstfolgenden Arbeitstag in die Beschäftigung eintritt.

    Wie der Senat in seinen Urteilen BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 bereits entschieden hat, ist der Gesetzgeber in der Krankenversicherung dieser arbeitsrechtlichen Lösung nicht gefolgt, sondern verlangt nach wie vor den Eintritt in die Beschäftigung.

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R

    Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft -

    Das galt auch, wenn innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unbezahlter Urlaub genommen worden und die Wiederaufnahme der Arbeit zum vereinbarten Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit gescheitert war (Urteile des erkennenden 12. Senats vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92 in BSGE 75, 278 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 und - 12 RK 7/93 in BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92; 12 RK 7/93 - und vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - erforderlich geworden (vgl BT-Drucks 13/9818 S 13).

    Der Senat hatte vor dieser Gesetzesänderung offengelassen, ob der Beginn der Beschäftigungsversicherung nach § 186 Abs. 1 SGB V aF auch ausgeschlossen ist, wenn die Arbeitsaufnahme durch ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 MuSchG verhindert wird (SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 14).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 8/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Beendigung der Mitgliedschaft wegen

    b) An einem (Wieder-)Eintritt in die Beschäftigung im beschriebenen Sinne fehlte es unter Geltung des § 186 Abs. 1 SGB V aF auch dann, wenn die Arbeit am vereinbarten Tage wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht (wieder-)aufgenommen wurde (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 11 f).

    Scheiterte die tatsächliche Arbeitsaufnahme an krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, so konnte sie durch die arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung nicht ersetzt werden (so schon BSG, BSGE 75, 277, 282 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 6 f; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 12; BSG USK 9524).

    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92; 12 RK 7/93 - und vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - erforderlich geworden (vgl BT-Drucks 13/9741 S 12).

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    Außerdem sind dem Entstehen der Beschäftigungsversicherung trotz Arbeitsunfähigkeit Grenzen gesetzt, weil der Eintritt in die Beschäftigung (§ 306 Abs. 1 RVO, § 186 Abs. 1 SGB V) verlangt wird und darunter regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen ist (BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3; SozR 3-2200 § 306 Nr. 2).

    Hierzu hat der Senat entschieden, daß unter dem Eintritt in die Beschäftigung regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen ist (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97

    Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige

    Ist eines dieser Elemente nicht mehr gegeben, entfallen die Voraussetzungen für die beitragsrechtliche Zuordnung und die Versicherungs- und Beitragspflicht (vgl für die Krankenversicherung BSGE 75, 277, 279= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 16 KR 372/10

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 10 AL 365/13

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 457/11
  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 20.07.1995 - L 14 KR 1010/94

    Krankenversicherung - Mutterschaftsgeld - Entbindungsgeld - Versicherter -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.06.2003 - L 5 KR 111/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 128/00

    Krankenversicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht