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   BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B   

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BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B (https://dejure.org/2022,10208)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B (https://dejure.org/2022,10208)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2022 - B 5 R 298/21 B (https://dejure.org/2022,10208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 2 S 2 SGG, § 73 Abs 6 S 7 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - wirksame Fristenüberwachung in einer Anwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Altersrente; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Wiedereinsetzung in eine versäumte Beschwerdebegründungsfrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGG § 67 Abs. 1
    Anspruch auf Altersrente; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Wiedereinsetzung in eine versäumte Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.07.2021 - B 5 R 146/21 B

    Anspruch auf Zwischenübergangsgeld Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Sie muss aufzeigen, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht und auf welche Weise sowie - soweit aufklärbar - durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (vgl BSG Beschluss vom 14.7.2021 - B 5 R 146/21 B - juris RdNr 6 unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 20.10.2020 - VIII ZA 15/20 - juris RdNr 14 mwN) .

    Dieser darf Hilfstätigkeiten zwar auf gut ausgebildete und sorgfältig überwachte Angestellte übertragen, hat aber für eigenes Auswahl-, Überwachungs- und Organisationsverschulden einzustehen (vgl BSG Beschluss vom 14.7.2021 - B 5 R 146/21 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Das lässt den Schluss zu, dass ausreichende organisatorische Vorkehrungen für eine wirksame Fristenkontrolle gefehlt haben (vgl BSG Beschluss vom 14.7.2021 - B 5 R 146/21 B - juris RdNr 10 unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 23.9.2020 - IV ZB 18/20 - juris RdNr 13).

  • BGH, 23.09.2020 - IV ZB 18/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren (BGH Beschluss vom 23.9.2020 - IV ZB 18/20 - juris RdNr 9 mwN) .

    Das lässt den Schluss zu, dass ausreichende organisatorische Vorkehrungen für eine wirksame Fristenkontrolle gefehlt haben (vgl BSG Beschluss vom 14.7.2021 - B 5 R 146/21 B - juris RdNr 10 unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 23.9.2020 - IV ZB 18/20 - juris RdNr 13).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Insbesondere setzt er sich nicht damit auseinander, dass das BSG in der Entscheidung vom 10.4.2003 - B 4 RA 41/02 R - (SozR 4-2600 § 260 Nr. 1) unter Verweis auf das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) befunden hat, dass die Beitragsbemessungsgrenze auch im Zusammenhang mit der Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet zum 1.1.1992 verfassungsgemäß ist.
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Revisionszulassungsgrundes (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Insbesondere setzt er sich nicht damit auseinander, dass das BSG in der Entscheidung vom 10.4.2003 - B 4 RA 41/02 R - (SozR 4-2600 § 260 Nr. 1) unter Verweis auf das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) befunden hat, dass die Beitragsbemessungsgrenze auch im Zusammenhang mit der Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet zum 1.1.1992 verfassungsgemäß ist.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort nicht außer Zweifel steht, sich zB nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder nicht bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl bereits BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Sie muss aufzeigen, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht und auf welche Weise sowie - soweit aufklärbar - durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (vgl BSG Beschluss vom 14.7.2021 - B 5 R 146/21 B - juris RdNr 6 unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 20.10.2020 - VIII ZA 15/20 - juris RdNr 14 mwN) .
  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 861/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines arbeitsvertraglichen

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Schließlich bleibt auch die Entscheidung des BVerfG vom 16.1.2017 (1 BvR 861/13 - FamRZ 2017, 669) zur Altersversorgung von Hochschullehrern der ehemaligen DDR unerwähnt.
  • BSG, 06.04.2021 - B 5 RE 16/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung getroffen wurde oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die nunmehr maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 P 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Auszug aus BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
    Offenbleiben kann bei dieser Sachlage, ob eine Wiedereinsetzung nicht auch deshalb ausscheidet, weil der Bevollmächtigte, der nach eigenem Bekunden noch nie zuvor ein Verfahren vor dem BSG geführt hat, zu einer persönlichen Überprüfung der Fristeneintragung verpflichtet gewesen wäre (vgl zur Berechnung von Fristen in Verfahren vor dem BSG Urteil vom 5.12.2017 - B 12 P 2/16 R - juris RdNr 10 f) .
  • BSG, 05.10.2023 - B 5 R 61/23 B

    Fehlleitung eines Fristverlängerungsantrags aufgrund fehlerhafter Adressierung

    Auf Grundlage dieser Schilderung muss, sofern die genannten Tatsachen nicht anderweitig infrage gestellt werden, ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein (vgl BSG Beschluss vom 16.3.2022 - B 5 R 298/21 B - juris RdNr 7) .
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