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   BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B   

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BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B (https://dejure.org/2021,35747)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B (https://dejure.org/2021,35747)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - B 12 KR 75/20 B (https://dejure.org/2021,35747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Betreuungsaufwand und Erziehungsaufwand für Kinder Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Betreuungsaufwand und Erziehungsaufwand für Kinder; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R

    Rentenversicherung - keine Beitragsentlastung wegen des Betreuungs- und

    Auszug aus BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B
    Insoweit ist die Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die bereits ergangenen Senatsurteile vom 30.9.2015 (B 12 KR 15/12 R - BSGE 120, 23 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 77; B 12 KR 13/13 R - juris) und vom 20.7.2017 (B 12 KR 14/15 R - BSGE 124, 26 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 84) nicht hinreichend dargelegt.

    Denn insbesondere dessen Stellungnahmen vom 9.3.2016 und vom 9.1.2017 waren - wie sich aus den dortigen Urteilsgründen ergibt - bereits Gegenstand des Revisionsverfahrens B 12 KR 14/15 R.

    Demgegenüber stünden die Ausführungen im Urteil des BSG vom 20.7.2017 (B 12 KR 14/15 R - BSGE 124, 26 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 84 = juris RdNr 56) :.

  • BSG, 15.07.2019 - B 12 KR 5/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B
    Insoweit ist darzulegen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wurde, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte, in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde, bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.7.2019 - B 12 KR 5/19 B - juris RdNr 12 mwN).

    Mit derartigen Ausführungen gelingt den Klägern auch nicht die erforderliche Darlegung, dass es sich um Fragen gehandelt hat, die aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben und entscheidungserheblich waren (vgl BSG Beschluss vom 15.7.2019 - B 12 KR 5/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - BeckRS 2008, 54504 mwN) .

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B
    Mit dem Vortrag machen die Kläger vielmehr im Wesentlichen geltend, das Urteil des LSG sei inhaltlich unrichtig; damit kann die Zulassung der Revision aber nicht herbeigeführt werden (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18) .
  • BSG, 25.09.2023 - B 12 BA 1/23 B
    Insoweit ist vorzutragen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (stRspr; zB BSG Beschluss vom 16.7.2021 - B 12 KR 75/20 B - juris RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 01.08.2022 - B 12 KR 1/22 B

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge im

    Er legt insbesondere nicht dar, dass und mit welchen Gründen den hier einschlägigen Senatsentscheidungen im Schrifttum oder in der Rechtsprechung substanziell widersprochen worden sei (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) oder dass sich inzwischen völlig neue Gesichtspunkte ergeben hätten, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG Beschluss vom 23.6.2010 - B 12 KR 14/10 B - juris RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 16.7.2021 - B 12 KR 75/20 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 30.01.2023 - B 12 KR 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich die im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens maßgeblichen Darlegungen selbst herauszusuchen (vgl BSG Beschluss vom 16.7.2021 - B 12 KR 75/20 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 11.04.2022 - B 4 AS 330/21 B

    Zuflussprinzip nach dem SGB II für laufende Einnahmen; Grundsatzrüge im

    Wird eine Grundsatzrüge - wie hier - auf einen vermeintlichen Verfassungsverstoß gestützt, genügt es nach ständiger Rechtsprechung nicht, die als verletzt angesehenen Normen des GG zu benennen; vielmehr müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verfassungsverletzung dargelegt werden ( BSG vom 16.7.2021 - B 12 KR 75/20 B - RdNr 12 mwN; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG , 2017, § 160a RdNr 105) .
  • BSG, 22.08.2022 - B 12 R 49/21 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als

    Sie legt auch nicht substantiiert dar, dass und mit welchen Gründen den einschlägigen Senatsentscheidungen im Schrifttum oder in der Rechtsprechung substanziell widersprochen worden ist (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) oder dass sich inzwischen völlig neue Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG Beschluss vom 23.6.2010 - B 12 KR 14/10 B - juris RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 16.7.2021 - B 12 KR 75/20 B - juris RdNr 9) .
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