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   BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96   

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BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96 (https://dejure.org/1997,2627)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 12 RK 16/96 (https://dejure.org/1997,2627)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 12 RK 16/96 (https://dejure.org/1997,2627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherungspflicht - Befreiung - Arbeitslosengeld - BfA - Beitragszahlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 2; AFG § 155 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Versicherungspflicht privat versicherter Arbeitslosengeldbezieher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für bisher privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld, Beiträge für private Krankenversicherung, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 76
  • VersR 1998, 1572
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Während nach dieser für die Krankenversicherung im wesentlichen neuen Regelung die Versicherungsfreiheit oder eine Befreiung die Versicherungspflicht aufgrund weiterer zeitgleich hinzutretender Tatbestände grundsätzlich verdrängt (absolute Versicherungsfreiheit), gilt das nicht für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Die Regelung läßt keinen Zweifel daran, daß der Gesetzgeber die Leistungsempfänger iS des § 155 Abs. 1 AFG als besonders schutzbedürftig ansieht und daher weiterhin eine ausnahmslose Versicherungspflicht für notwendig erachtet (vgl Begründung des Entwurfs eines Gesundheits-Reformgesetzes, BT-Drucks 11/2237 S 160 zu § 6 Abs. 2).
  • Drs-Bund, 24.06.1997 - BT-Drs 13/8012
    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Inzwischen ist der Entwurf eines Ersten SGB III-Änderungsgesetzes eingebracht worden, der eine inhaltsgleiche Regelung mit Inkrafttreten am 1. April 1998 vorsieht (BT-Drucks 13/8012 S 6, 11).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Sie war im Entwurf des AFRG einschließlich einer Pflicht der Beklagten zur Übernahme von Beiträgen für die private Krankenversicherung vorgesehen (BT-Drucks 13/4941 Art. 1 § 205, Art. 5 Nr. 2; S 61, 111; Begründung S 190, 233), ist jedoch nicht Gesetz geworden (vgl BT-Drucks 13/6845 S 1, 254).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95

    Krankenversicherung - Ehegatteneinkommen - Geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Die Einbeziehung dieser Bescheide ist im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen, weil sie nicht gerügt worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 15/96

    Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Arbeitslosen gegen die Bundesanstalt für

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Die Beigeladene zu 1) hat weder Versicherungsfreiheit festgestellt noch eine Befreiung ausgesprochen (zu ihrer Zuständigkeit vgl BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 4).
  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezugs

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Der Senat hat dieses allerdings in seinem Urteil vom 11. Juni 1992 (12 RK 45/90, USK 92124) erwogen.
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 66/59

    Übernahme von Krankenhauskosten ; Pflichtversicherungsverhältnis des Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
    Das Reichsversicherungsamt (RVA) und ihm folgend das Bundessozialgericht (BSG) haben daher stets entschieden, daß das Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitslosen unabhängig vom Bestehen eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes durch den rein tatsächlichen Leistungsbezug entsteht, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung nicht vorgelegen hatten oder rückwirkend entfallen waren (RVA AN 1933 IV 185; AN 1935 IV 316f; BSGE 20, 145, 146f = SozR Nr. 1 zu § 107 AVAVG; insoweit ebenso BSG SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Dies geschah in Einklang mit der Rechtslage, weil - wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 5) - der Eintritt der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld ohne ausdrückliche gesetzliche Ausnahmeregelung zwingend ist.

    § 6 Abs. 3 SGB V entfaltet nämlich nur Wirkung für jeweils parallel erfüllte Versicherungspflichttatbestände, da er eine bestehende Versicherungsfreiheit oder Befreiung voraussetzt (vgl BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 5 S 30; allgemeine Ansicht der Literatur, zB Just in Becker/Kingreen, aaO, § 8 RdNr 19; Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, aaO, § 8 SGB V RdNr 4; Sommer in H. Peters, aaO, Stand der Einzelkommentierung Juni 2004, § 6 SGB V RdNr 142; K. Peters in KassKomm, Stand der Einzelkommentierung Juni 2007, § 6 SGB V RdNr 70) .

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Das System der gesetzlichen Krankenversicherung und das System privater Vorsorge einschließlich ergänzender Beihilfe sind nicht "gleich", sondern "gleichwertig" (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1997 12 RK 16/96 SozR 3 4100 § 155 AFG Nr. 5, vom 18. März 1999 B 12 KR 13/98 R SozR 3 2500 § 10 SGB V Nr. 14 und vom 28. März 2000 B 8 KN 10/98 KR R SozR 3 2500 § 10 SGB V Nr. 18; auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 2 BvR 1053/98 BVerfGE 106, 225 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - L 14 RA 80/99

    Rentenversicherung

    Allerdings habe das Bundessozialgericht im Urteil vom 17.07.1997 - 12 RK 16/96 - im Zusammenhang mit der Einführung der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen die Auffassung vertreten, bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitslosen bedürfe die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen einer klaren Rechtsgrundlage, wie sie inzwischen mit Wirkung vom 01.01.1998 geschaffen worden sei.

    In der Entscheidung vom 17.07.1997 Az: 12 RK 16/96 heißt es weiter ausdrücklich: "Nach weiterer Prüfung ist der Senat nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitslosen die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen einer klaren Rechtsgrundlage bedarf, wie sie inzwischen mit Wirkung vom 01. Januar 1998 geschaffen worden ist (§ 232 a Abs. 4 SGB V in der Fassung des Art. 5 Nr. 9, Art. 83 Abs. 1 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes - AFRG - vom 24. März 1997, BGBl. I 594).

    Gründe für die Zulassung der Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 SGG liegen - im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 17.07.1997 - 12 RK 16/96 - und wegen der Tatsache, dass die hier anstehende Rechtsfrage durch die Neuregelung des § 232 a SGB V mit Wirkung vom 01.01.1998 entfallen ist, nicht vor.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 38/00 R

    Krankengeld - Höhe - Arbeitslosengeldbezieher - Befreiung -

    Im Übrigen sind die Gründe, die einen Arbeitslosen zur (vorübergehenden) Aufrechterhaltung einer privaten Krankenversicherung trotz eines (für ihn) beitragsfreien gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes veranlassen können und die zu der bezeichneten Neuregelung geführt haben (vgl BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 5 S 33 f = NZS 1998, 76; BT-Drucks 13/8653 S 22, 28), nicht mit denen vergleichbar, die Personen wie den Kläger dazu veranlasst haben, sich auf Dauer gegen die gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden und auf eine private Lebensversicherung als wesentliches Element der Altersversorgung zu setzen.
  • BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung durch den Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt wird, hätte es einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 17.7.1997 (12 RK 16/96, SozR 3-4100 § 155 Nr. 5) bedurft.

    Auch hätte es einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 17.7.1997 (aaO) bedurft, dass finanzielle Nachteile durch die vorsorgliche Sicherstellung einer Weiterversicherung zu den bisherigen Bedingungen bei dem privaten Versicherungsunternehmen nicht zwingend die Einräumung eines Befreiungsrechts erfordern.

  • BSG, 05.10.2006 - B 12 KR 82/05 B

    Verfassungsmäßigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der

    Es hätte hierzu unter Berücksichtigung der vom LSG zitierten Rechtsprechung des Senats, insbesondere des Urteils vom 17. Juli 1997 ( 12 RK 16/96, SozR 3-4100 § 155 Nr. 5), sowie der Rechtsprechung des BVerfG näher ausgeführt werden müssen, warum die Rechtsfrage weiter klärungsbedürftig ist, obwohl der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1997 die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V iVm § 155 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes ( AFG ) für bisher privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld nicht als verfassungswidrig angesehen und der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1. April 1998 mit § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V eine Befreiungsmöglichkeit geschaffen hat.
  • SG Darmstadt, 21.03.2016 - S 8 KR 630/14
    § 6 Abs. 3 SGB V entfaltet nämlich nur Wirkung für jeweils parallel erfüllte Versicherungspflichttatbestände, da er eine bestehende Versicherungsfreiheit oder Befreiung voraussetzt (vgl BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 5 S 30; allgemeine Ansicht der Literatur, zB Just in Becker/Kingreen, aaO, § 8 RdNr 19; Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, aaO, § 8 SGB V RdNr 4; Sommer in H. Peters, aaO, Stand der Einzelkommentierung Juni 2004, § 6 SGB V RdNr 142; K. Peters in KassKomm, Stand der Einzelkommentierung Juni 2007, § 6 SGB V RdNr 70).
  • LSG Hamburg, 24.10.2005 - L 1 KR 135/04

    Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit; Bestehen der

    Die Versicherungspflicht der Arbeitslosen war schon nach altem Recht nicht zu beanstanden (BSG 17.7.1997 - 12 RK 16/96, SozR 3-4100 § 155 Nr. 5).
  • VG Saarlouis, 16.05.2012 - 6 K 521/11

    Subsidiarität der Beihilfe im Falle der Mitgliedschaft des Beihilfeberechtigten

    Das System der gesetzlichen Krankenversicherung und das System privater Vorsorge einschließlich ergänzender Beihilfe sind nicht "gleich", sondern "gleichwertig" (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1997 - 12 RK 16/96 - SozR 3-4100 § 155 AFG Nr. 5, vom 18. März 1999 - B 12 KR 13/98 R-SozR 3-2500 § 10 SGB V Nr. 14 und vom 28. März 2000 - B 8 KN 10/98 KR R-SozR 3-2500 § 10 SGB V Nr. 18; auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ).
  • SG Dresden, 27.05.2009 - S 18 KR 285/09

    Bestehen einer gesetzlichen Versicherungspflicht i.R.d. Insolvenz des

    Einer solchen analogen Anwendung der Norm auf Bezieher von Transferkurzarbeitergeld steht schon der in der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommenden Wille des Gesetzgebers entgegen, weil es sich beim Katalog der Befreiungstatbestände des § 8 Abs. 1 SGB V um eine enumerative Aufzählung handelt, die mithin abschließend und einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich ist (zum Erfordernis einer eindeutigen Regelung für Befreiungstatbestände: Bundessozialgericht, Urteil vom 17.07.1997, Az. 12 RK 16/96).
  • SG Gießen, 03.05.2018 - S 15 KR 3/17
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