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   BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91   

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BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91 (https://dejure.org/1991,3811)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1991 - 11 RAr 21/91 (https://dejure.org/1991,3811)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 21/91 (https://dejure.org/1991,3811)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 1/90

    Zeiten des Entwicklungsdienstes bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Zwar sollte nach dem Inhalt der Anträge zwischen dem Kläger als Träger der Maßnahme und den vorgesehenen Arbeitnehmern ein Arbeits-und Beschäftigungsverhältnis begründet werden, für dessen sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchaus die Anwendung der §§ 4 und 9 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) in Betracht kommt (vgl zum Begriff der "Entsendung" BSGE 60, 96, 98 mwN; zum Entwicklungsdienstvertrag BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

    Entscheidend sind deshalb Inhalt sowie Sinn und Zweck der maßgeblichen Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 1 AFG, darüber hinaus aber auch der Gesamtzusammenhang, in den die Vorschrift im Rahmen aller Bestimmungen betreffend die Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung gestellt ist (vgl auch BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

    In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258; BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Es ist nämlich weitgehend anerkannt, daß der Wirkungsbereich der Normen nicht durch ein abstraktes Territorialitätsprinzip begrenzt ist, sondern aus ihrem sachlichen Inhalt zu entwickeln ist (so bereits sinngemäß der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1971, BSGE 33, 280, 284 f; daran anschließend der 7. Senat in BSGE 43, 255, 258 mwN; ebenso Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1988, S 204 ff; Gagel/Bieback, Komm zum AFG, Stand: Januar 1990, RdNr 115 zu § 91 sowie Gagel, § 173 RdNr 8 mwN).

    In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258; BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Im Gegensatz zur Auffassung des LSG geht der erkennende Senat allerdings davon aus, daß das Vorbringen des Klägers insgesamt so zu verstehen ist, daß nunmehr nicht etwa ein Fortsetzungsfeststellungsantrag (in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG, vgl ua BSGE 42, 212, 216 mwN), sondern weiterhin ein Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren geltend gemacht werden soll.

    Damit kann aber auch keine Erledigung durch Zeitablauf iS von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG eingetreten sein (vgl zur Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens auch BSGE 42, 212, 216 mwN = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BSGE 44, 82, 87 = SozR 1500 § 54 Nr. 20).

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 24/84

    Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Ablehnung des Förderungsantrags -

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Die Berufung betrifft keine Ansprüche auf einmalige Leistungen iS von § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG, da die nach §§ 91 ff AFG von der BA zu gewährenden Zuschüsse jeweils abschnittsweise ausgefertigt und abgerechnet werden (BSGE 59, 219, 220 = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des 7. Senats (BSGE 59, 219, 224 = SozR 4100 § 92 Nr. 1) ohnehin von der Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen einzelnen Arbeitslosen in der Regel keine Belebung des Arbeitsmarktes erwartet werden.

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Es ist nämlich weitgehend anerkannt, daß der Wirkungsbereich der Normen nicht durch ein abstraktes Territorialitätsprinzip begrenzt ist, sondern aus ihrem sachlichen Inhalt zu entwickeln ist (so bereits sinngemäß der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1971, BSGE 33, 280, 284 f; daran anschließend der 7. Senat in BSGE 43, 255, 258 mwN; ebenso Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1988, S 204 ff; Gagel/Bieback, Komm zum AFG, Stand: Januar 1990, RdNr 115 zu § 91 sowie Gagel, § 173 RdNr 8 mwN).

    In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258; BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 20/78

    Zweckmäßigkeit der Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Die genannten Ziele beziehen sich ausschließlich auf Sachverhalte, die sich im Inland verwirklichen lassen (vgl BSG SozR 4100 § 36 Nr. 19).
  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 7/73

    Zur Förderungsfähigkeit (ehemaliger) Beamter nach AFG § 42

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Soweit im Gesetz der Arbeitsmarkt erwähnt ist, ist darunter der Markt zu verstehen, auf dem eine Person ihre Arbeitskraft als Arbeitnehmer anbietet (vgl BSGE 38, 278, 279 und 38, 282, 286).
  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    Soweit im Gesetz der Arbeitsmarkt erwähnt ist, ist darunter der Markt zu verstehen, auf dem eine Person ihre Arbeitskraft als Arbeitnehmer anbietet (vgl BSGE 38, 278, 279 und 38, 282, 286).
  • BSG, 18.04.1975 - 3 RA 1/75

    Versicherungspflicht - Ausstrahlung einer inländischen Tätigkeit - Tätigkeit im

    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258; BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).
  • BSG, 30.10.1959 - 7 RAr 2/58
    Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
    In räumlicher Hinsicht kann damit nur der Arbeitsmarkt im Inland gemeint sein (vgl hierzu im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit nach § 103 AFG auch BSGE 11, 16 sowie Gagel/Steinmeyer, § 103 RdNr 74; Eckert, Gemeinschaftskommentar zum AFG, § 103 RdNr 20).
  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88

    Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG durch

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 3/92

    Anspruch auf Förderung zur Schaffung eines Arbeitsplatzes nach dem

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß der Kläger die Förderung nicht für einen bestimmten Zeitraum beantragt hat und damit auch keine Erledigung durch Zeitablauf iS von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG eingetreten sein kann (vgl zum Inhalt eines Förderungsantrages und zur Frage der Erledigung BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4 sowie SozR 3-4100 § 91 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2005 - L 7 AL 22/02
    Als ermessensleitender Gesichtspunkt ist die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit und ob auf die Problemschwerpunkte der regionalen beruflichen Teilarbeitsmärkte eingewirkt, wird, nicht zu beanstanden (BSG, SozR 3-4100 § 91 Nr. 2 S. 13).
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