Rechtsprechung
   BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29260
BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B (https://dejure.org/2011,29260)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B (https://dejure.org/2011,29260)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 161/11 B (https://dejure.org/2011,29260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 151 Abs 1 SGG, § 67 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - keine Zurechnung von Verschulden - Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht - kein rechtzeitiger Hinweis des Gerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - keine Zurechnung von Verschulden - Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht - kein rechtzeitiger Hinweis des Gerichts

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - keine Zurechnung von Verschulden - Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht - kein rechtzeitiger Hinweis des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Ohne Verschulden handelt ein Prozessbeteiligter jedoch auch dann, wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für das Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre (BSG 30.1.2002 - B 5 RJ 10/01 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 21) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl zB BSGE 1, 227; BSGE 61, 213 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN; BSG 3.3.2009 - B 1 KR 69/08 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 23) .

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (BSG GrS 10.12.1997 - GS 2/73, BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und NJW 2000, 3649; BSG 28.5.2003 - B 3 P 2/03 B, SozR 4-1500 § 166 Nr. 1) .

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht allerdings aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372) .
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht allerdings aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372) .
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht allerdings aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372) .
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darf ein Gericht allerdings aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 69/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl zB BSGE 1, 227; BSGE 61, 213 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN; BSG 3.3.2009 - B 1 KR 69/08 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 23) .
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00

    Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Fristenkalender -

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (BSG GrS 10.12.1997 - GS 2/73, BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und NJW 2000, 3649; BSG 28.5.2003 - B 3 P 2/03 B, SozR 4-1500 § 166 Nr. 1) .
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (BSG GrS 10.12.1997 - GS 2/73, BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und NJW 2000, 3649; BSG 28.5.2003 - B 3 P 2/03 B, SozR 4-1500 § 166 Nr. 1) .
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl zB BSGE 1, 227; BSGE 61, 213 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 60 mwN; BSG 3.3.2009 - B 1 KR 69/08 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 23) .
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 2/03 B

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische

    Das Urteil des LSG vom 16.6.2011, mit dem dieses die Berufung als unzulässig verworfen hat, hat das BSG auf die Beschwerde der Klägerin durch Beschluss vom 20.12.2011 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (B 4 AS 161/11 B) .
  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Das fehlerhaft signierte elektronische Dokument war auch bereits am 6.3.2018 und damit so rechtzeitig vor Ablauf der Beschwerdefrist am 23.3.2018 eingegangen, dass die Frist bei einem Hinweis des Gerichts innerhalb des üblichen Geschäftsgangs hätte eingehalten werden können (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - Juris RdNr 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies gilt auch mit Blick auf die Wahrung der Berufungsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 SGG), so wie sie im Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - hergeleitet wird.

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (, Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1324/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei dieser Sachlage war aus prozessualer Fürsorgepflicht auch kein gerichtlicher Hinweis (vgl. hierzu stellvertretend BSG, Beschlüsse vom 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B -, vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B -, juris) geboten.
  • BSG, 23.07.2012 - B 13 R 280/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der

    Allerdings ist anerkannt, dass Wiedereinsetzung auch dann zu gewähren ist, wenn eine fristwahrende Rechtsmittelschrift an das unzuständige Gericht übersandt worden ist und aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens dieses Gerichts erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingeht (BSG BSGE 38, 248, 258 ff = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 8 ff; BSG Beschlüsse vom 14.12.2010 - B 10 EG 4/10 R - Juris RdNr 13, und vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - Juris RdNr 9, jeweils mwN) .

    Eine Behandlung hätte demnach jedenfalls noch als ordnungsgemäß angesehen werden müssen, die dazu führt, dass das Schreiben am 28.6.2012 dem zuständigen Richter vorliegt und die Geschäftsstelle Gelegenheit hat, dessen Verfügung am 29.6.2012 umzusetzen (vgl OLG Köln Beschluss vom 25.2.2011 - 4 UF 26/11 - Juris RdNr 4; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - Juris RdNr 10 hält im Ergebnis eine Bearbeitung jedenfalls am dritten Arbeitstag nach Eingang für geboten) .

  • BSG, 13.05.2020 - B 13 R 35/20 B

    Erhebung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision per E-Mail

    Ein Hinweis in Erfüllung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl BSG Beschluss vom 9.5.2018 - B 12 KR 26/18 B - SozR 4-1500 § 65a Nr. 4 RdNr 10f) auf die Formunwirksamkeit des mittels E-Mail vom 20.1.2020 eingereichten Antrags hätte die Bevollmächtige des Klägers nicht mehr vor Fristablauf erreicht (vgl hierzu BSG Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - juris RdNr 9 mwN) , denn aufgrund des Übersendungszeitpunkts gelangte diese Nachricht erst am 21.1.2020 und damit am letzten Tag der Beschwerdefrist in den Geschäftsgang des BSG.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - L 19 AS 1915/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von Verschulden ist dann auszugehen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (BSG Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

    "Ohne Verschulden verhindert ..., eine gesetzliche Frist einzuhalten" (§ 67 Abs. 1 SGG), ist nach der Rspr. des BSG ein Prozessbeteiligter aber auch dann, "wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre" (wortgleich BSG, Urteil vom 30.01.2002, B 5 RJ 10/01 R, und Beschluss vom 20.12.2011, B 4 AS 161/11 B; vgl. auch BSG [Großer Senat], Beschluss vom 10.12.1974, GS 2/73; a.A. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 25.11.1977, V C 12.77: "An der Kausalität und der Vorwerfbarkeit seines Verhaltens ändert sich nichts dadurch, daß ein späteres Verhalten eines Dritten, sei es schuldhaft gewesen oder nicht, für die Fristversäumnis ebenfalls kausal war (dergestalt, daß dieser Dritte die vom Kläger schuldhaft verursachte Fristversäumnis noch hätte verhindern können).
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 639/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes liegt Verschulden eines Prozessbeteiligten grundsätzlich vor, wenn die von einem gewissenhaften Prozessführenden im prozessualen Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - B 14 AS 63/11 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 9 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 8, m. w. N.; BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 161/11 B - JURIS-Dokument Rdnr. 9, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 213/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung - Auslegung von

    Ein Beteiligter bzw. Prozessbevollmächtigter darf erwarten, dass das Gericht offenkundige Versehen, wie z.B. das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift, die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht, in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb des üblichen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen trifft, damit die Frist nicht versäumt wird (BSG, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R - BSGE 122, 71 - juris Rdnr. 28; Beschluss vom 17. November 2015 - B 1 KR 130/14 B - juris Rdnr. 5; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 161/11 B - juris Rdnr. 9; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - juris Rdnr. 18; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rdnr. 4b und 4c).
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 614/12
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - L 13 VG 57/20

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 1317/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - L 19 AS 1916/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 863/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Klageerhebung - Erkennbarkeit des

  • BSG, 22.11.2022 - B 1 KR 13/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Erklärung über die persönlichen und

  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 638/12
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 640/12
  • LSG Sachsen, 11.04.2013 - L 3 AS 615/12
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 7 R 1069/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 32 AS 3055/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 11 AS 1179/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht