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   BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R   

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https://dejure.org/2006,5147
BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R (https://dejure.org/2006,5147)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R (https://dejure.org/2006,5147)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R (https://dejure.org/2006,5147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende Kausalität - Infektionskrankheit - Infektionsrisiko - Nachweis - Wahrscheinlichkeit - Konkurrenzursache - wesentliche Bedingung - berufliche Ursache - private Ursache - sexuelle Betätigung - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; Ausland; haftungsbegründende Kausalität; Infektionskrankheit; Infektionsrisiko; Nachweis; Wahrscheinlichkeit; Konkurrenzursache; wesentliche Bedingung; berufliche Ursache; private Ursache; sexuelle Betät ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit; Erforderlichkeit der Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit eines Entwicklungshelfers in Nigeria und der HIV-Infektion; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichterkennung einer HIV-Infektion als BK - berufsbedingter Auslandseinsatz - Erste-Hilfe-Maßnahmen gegenüber verletzten einheimischen Arbeitskollegen - außerberufliche Infektionsrisiken (sexuelle Kontakte mit einer Afrikanerin)

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO Anl. 1 Nr. 3101; EhfG § 1 § 10 Abs. 1
    Unfallversicherungsschutz bei sexueller Betätigung, haftungsbegründende Kausalität bei Infektionskrankheiten im Entwicklungsdienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts darf das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung eingehalten wurden (BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-Info 1996, 2071; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

    Die Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX RdNr 286).

    Denkgesetze sind verletzt, wenn aus einem Sachverhalt nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Ob die zuletzt genannte Voraussetzung für die beanspruchte Verletztenrente erfüllt wäre (zum Begriff der erstmaligen Festsetzung vgl Bundessozialgericht Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839), kann dahingestellt bleiben, weil schon das Vorliegen einer BK zu verneinen ist.
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R

    Berufskrankheit - Infektionskrankheit - Hepatitis B - Kinderkrankenschwester -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann bei einer Infektionskrankheit im Sinne der Nr. 3101 Anl 1 BKVO im allgemeinen von einer beruflichen Verursachung ausgegangen werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (so zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - USK 97103 zu einer HIV-Infektion; Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 1 zu einer Hepatitis B, jeweils mwN).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann bei einer Infektionskrankheit im Sinne der Nr. 3101 Anl 1 BKVO im allgemeinen von einer beruflichen Verursachung ausgegangen werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (so zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - USK 97103 zu einer HIV-Infektion; Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 1 zu einer Hepatitis B, jeweils mwN).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, 285, 286 = SozR 2200 § 548 Nr. 38 S 104; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 25/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - Vergewaltigung - Angriff -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Dies hat der Senat sogar in dem Fall entschieden, in dem sich eine Auszubildende den sexuellen Zudringlichkeiten ihres Ausbilders außerhalb der Betriebsstätte aus Rücksichtnahme auf ihren Ausbildungsplatz nicht verweigern zu können glaubte (Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 25/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 42).
  • BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B

    Zurückweisung eines Ablehnungsantrags als Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Beschlüsse des LSG über Ablehnungsanträge gegenüber Sachverständigen sind mit der Beschwerde nicht anfechtbar (§ 177 SGG) und unterliegen daher auch im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl BSG SozR Nr. 4 zu § 60 SGG; BSG Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B -, Angerhausen, SozSich 2004, 143).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 316/03 B

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und freie Beweiswürdigung im

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Die Beurteilung als insgesamt glaubwürdig schließt es nicht aus, dass eine Einzelaussage vom Gericht als nicht glaubhaft angesehen wird, etwa weil objektive Umstände gegen die Wahrheit der Angabe sprechen (zum Begriff der Glaubwürdigkeit siehe BSG Beschluss vom 24. Februar 2004 - B 2 U 316/03 B - SozR 4-1500 § 117 Nr. 1).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Die Kontrolle beschränkt sich darauf, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX RdNr 286).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts darf das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob die Grenzen der freien Beweiswürdigung eingehalten wurden (BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-Info 1996, 2071; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Gerade aus diesem Grund sind Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, als BK bezeichnet worden (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr 15 mwN).

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen zur BK 3101 festgestellt, dass die notwendige Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit den Nachweis einer berufsbedingten besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr erfordere (BSG vom 11. Dezember 1957 - 2 RU 80/54 - BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zu 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72; BSG vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - mwN; BSG vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 1 RdNr 10 mwN; BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr 15).

    Zudem ist der Ursachenzusammenhang nicht gegeben, wenn ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht hat (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr 16).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Die sich bei Infektionskrankheiten stellende Schwierigkeit, dass für die Infektion meistens verschiedene Infektionsquellen und Übertragungswege in Betracht kommen, ohne dass sich feststellen lässt, bei welcher Gelegenheit es tatsächlich zu der Ansteckung gekommen ist, hat der Verordnungsgeber dadurch Rechnung getragen, dass er Infektionskrankheiten in bestimmten versicherten Tätigkeiten mit besonders erhöhter Gefährdungslage als BK (BK 3101 der Anlage zur BKV) bezeichnet hat (vgl BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Andererseits ist es grundsätzlich denkbar, dass bei einem klar erkennbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung dieser alleine für die Bejahung der Kausalität genügt, wenn keine Anhaltspunkte für eine alternative (innere oder äußere) Ursache für die Erkrankung bestehen (BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 20; vgl zu typischen Geschehensabläufen beim Arbeitsunfall BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43 RdNr 30; s auch bereits BSG vom 21.11.1958 - 5 RKn 33/57 - BSGE 8, 245, 247; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 128 RdNr 9 ff; s zum zulässigen Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - juris RdNr 16; vgl zur Verursachung von Meniskusschäden bei Bergleuten BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2 RdNr 12) .
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

    Nach der Rechtsprechung des für Streitigkeiten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG, die auch für die Kausalitätsbeurteilung nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG heranzuziehen ist, kann bei einer Infektionskrankheit iS der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV deshalb nur dann von einer beruflichen (wehrdienstlichen) Verursachung ausgegangen werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte (hier also der Soldat im Gesundheitsdienst) im Einzelfall (bezogen auf die erlittene Krankheit) einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 24.2.2004 - B 2 U 13/03 R, SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 3101 Nr. 1; BSG, Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R, UV-Recht Aktuell 2006, 216).

    Eine dafür im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein so deutliches Übergewicht zukommt, dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (vgl BSG, Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R, UV-Recht Aktuell 2006, 216).

  • SG Marburg, 21.06.2023 - S 3 U 131/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Ebenso gilt diese Erleichterung nicht, wenn auch ein anderes, dem nicht versicherten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko besteht (BSG a. a. O. Rn. 34 sowie Urteil vom 21. März 2006, Az. B 2 U 19/05 R, Rn. 16).

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür setzt voraus, dass der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, B 2 U 19/05 R, Rn. 16).

    Wie eingangs dargelegt genügt im Fall einer bewiesenen erhöhten Infektionsgefahr und einer bewiesenen Infektionskrankheit für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs wegen der typisierenden Annahme des Verordnungsgebers grundsätzlich dessen bloße Möglichkeit, es sei denn, eine Infektion während oder aufgrund der versicherten Verrichtungen ist - z. B. aus zeitlichen Gründen - ausgeschlossen oder es besteht ein anderes, dem nicht versicherten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko (BSG, Urteile 02. April 2019, Az. B 2 U 30/07 R, Rn. 34, und vom 21. März 2006, Az. B 2 U 19/05 R, Rn. 16).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, B 2 U 19/05 R, Rn. 16).

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 2/21 R

    Vorliegen der Berufskrankheit Nr. 3102; Beschäftigung in einem Waldkindergarten

    Gerade aus diesem Grunde seien Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfülle, als BK bezeichnet worden (vgl auch BSG Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - UV-Recht Aktuell 2006, 216 = juris RdNr 15 mwN) .

    Dann verbleibt es somit beim Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (vgl BSG Urteil vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - UV-Recht Aktuell 2006, 216 = juris RdNr 16) .

  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 9/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion als

    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung tragen insoweit die objektive Beweislast (BSG Urteile vom 30.3.2023 - B 2 U 2/21 R - juris RdNr 27 und vom 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 18 und vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - UV Recht Aktuell 2006, 216 = juris RdNr 16) .
  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 132/11

    Hepatitisinfizierte Krankenschwester erhält Entschädigung

    Gerade aus diesem Grund sind Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, als BK bezeichnet worden (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 15) .

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 16; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2013, Az.: L 3 U 262/12).

  • LSG Hessen, 25.08.2015 - L 3 U 54/11

    Atemwegsinfektion ist keine Berufskrankheit

    Gerade aus diesem Grund sind Infektionskrankheiten, deren auslösendes Ereignis - die einmalige Ansteckung - an sich eher die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, als BK bezeichnet worden (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 15; Urteil des Senats vom 13. Juli 2010, Az.: L 3 U 5/03 - juris) .

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - juris Rn. 16; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2013, Az. L 3 U 262/12).

  • LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12

    Zur Frage, ob HIV-Infektion eine Berufskrankheit 3101 der Anlage 1 zur BKVist

    Das BSG hat im Urteil vom 21.03.2006 (B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; darauf verweisend auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - Juris RdNr. 34) dargelegt, dass der Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit nur gerechtfertigt ist, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben.

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (vgl. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; ebenso Becker in Becker u. a., Kommentar zum SGB VII, zu § 9 S. 313; vgl. zum Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit bei Durchbrechung der typisierenden Betrachtung auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - Juris RdNr. 21).

  • LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 59/14

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

  • VG Regensburg, 29.11.2022 - RN 12 K 21.2496

    Dienstunfall wegen Corona-Infektion

  • BSG, 21.04.2009 - B 2 U 275/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2017 - L 16/3 U 30/14
  • VG Regensburg, 29.11.2022 - RN 12 K 20.3147

    Dienstunfall wegen Corona-Infektion

  • LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 U 1089/06

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 U 144/20

    Berufskrankheit Nr. 3101 - Infektionskrankheit - MRSA - Funktioneller

  • LSG Bayern, 24.01.2019 - L 17 U 123/14

    Ärztlicher Sachverständiger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07

    Zulässigkeit der Einordnung einer Infektion während der stationären

  • LSG Bayern, 22.05.2019 - L 17 U 239/15

    Versicherte Tätigkeit, Asbestose, Widerspruchsbescheid, Hinreichende

  • SG Marburg, 03.06.2016 - S 3 U 36/13
  • SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2015 - L 14 U 5/15
  • SG München, 09.11.2022 - S 9 U 353/21

    Sturz von Gymnastikball im Home-Office als Arbeitsunfall

  • BSG, 29.03.2007 - B 2 U 309/06 B
  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 11/12

    Anspruch auf Feststellung einer Cytomegalie-Erkrankung als Berufskrankheit

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