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   BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B   

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https://dejure.org/2003,15505
BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B (https://dejure.org/2003,15505)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B (https://dejure.org/2003,15505)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - B 12 P 1/03 B (https://dejure.org/2003,15505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Beitragsforderungen für die private Pflegeversicherung - Mangel der Konkretisierung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Darlegung eines Verfahrensmangels - Abgrenzung von Beweisanregung und Beweisantrag - Nichterfüllung der gerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs 2 Nr 1
    Zustandekommen eines Vertrages in der privaten Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 Abs. 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Verfahrensfehler vor dem SG können nur dann als Revisionszulassungsgrund in Betracht kommen, wenn diese auch im Berufungsverfahren fortwirken; auch dies muss in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Das BSG hat bereits im Jahre 1996 entschieden, dass der Rechtsweg zu den SGen auch für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der privaten Pflegeversicherung eröffnet ist (BSGE 79, 80 ff = SozR 3-1500 § 51 Nr. 19).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Der Beweisantrag hat Warnfunktion (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Eine Rechtsfrage, die das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat, ist nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn, die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; auch das muss substantiiert dargelegt werden (SozR 3-1500 § 160a Nr. 21).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39), dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und klärungsfähig ist, dh sie im Falle der Zulassung der Revision entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39), dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und klärungsfähig ist, dh sie im Falle der Zulassung der Revision entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39), dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und klärungsfähig ist, dh sie im Falle der Zulassung der Revision entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 159/80

    Schließung eines Abwasserbeseitigungsvertrages durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 12 P 1/03 B
    Ebenso ist es im deutschen Recht allgemein anerkannt, dass Vertragsangebote durch konkludentes Verhalten angenommen werden können (vgl zB BGH Urteil vom 25. März 1982, III ZR 159/80, MDR 1982, 993 = LM Nr. 15 zu § 145 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl 2002, Einf vor § 116 RdNr 6).
  • LSG Bayern, 12.04.2006 - L 2 P 42/03

    Privates Versicherungsverhältnisüber die Pflegepflichtversicherung nach dem Tarif

    Zur Frage des Zustandekommens eines privaten Pflegeversicherungsvertrages hat das BSG mit Beschluss vom 21. Mai 2003 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertragsangebote durch konkludentes Verhalten angenommen werden können (BSG, Beschluss, Az.: B 12 P 1/03 B m.w.N.).
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