Rechtsprechung
BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - Fahrradausflüge - Familie - soziale Integration - Kommunikation
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - soziale Integration - Kommunikation
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung eines Therapie-Tandems - Anspruch auf Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Therapie-Tandem - Einschränkung der Fähigkeit zum selbstständigen Fortbewegen - Fahrrad als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Radfahren als ...
- Judicialis
SGG § 163
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung für selbstbeschafftes Therapie-Tandem
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 08.06.2000 - S 2 KR 55/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - L 5 KR 134/00
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
"Um eine Behinderung auszugleichen" ist das Therapie-Tandem ebenfalls nicht erforderlich (…vgl zum Folgenden BSG aaO; Urteil des Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike - sowie zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen -).Später (Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31) hat der Senat das auf die Fähigkeit präzisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
Das gilt auch für diejenigen Stellen, an denen Alltagsgeschäfte erledigt werden, dh üblicherweise im Nahbereich; dazu gehört das Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs (…BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 - Shoprider -); auf Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes kommt es dabei nicht an (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).
Dasselbe gilt für Freizeitbeschäftigungen, wie Wandern, Dauerlauf, Ausflüge uä, die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" - nicht "Selbstständigkeit", wie vorgetragen worden ist, denn diese gewinnt der Kläger mit dem Therapie-Tandem gerade nicht - mit sich bringen (vgl zum Ganzen Urteile vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 und Nr. 32).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
"Um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern" ist das Therapie-Tandem nicht erforderlich, weil eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen der körperlichen und seelischen Verfassung des Klägers erreichen kann, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Herz-Kreislauf-System, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).Überlegen wird es gegenüber einem Schieberollstuhl aber erst jenseits dieser Grenze, und damit außerhalb des räumlichen Anspruchsbereichs iS von § 33 SGB V. Bereits in seinem Urteil vom 16. September 1999 (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32) hat der erkennende Senat in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 8. Senats des Bundessozialgerichts zu Therapie-Tandems (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und Nr. 28) ausgeführt, dass dem Grundbedürfnis auf Fortbewegung Genüge getan ist, wenn ein Selbstfahrerrollstuhl im Nahbereich bewegt werden kann, selbst wenn das im Straßenverkehr nur unter Aufsicht möglich ist, und dass eine weitere "Kompensation" durch Ausflüge mit einem Therapie-Tandem nicht erforderlich ist.
Dasselbe gilt für Freizeitbeschäftigungen, wie Wandern, Dauerlauf, Ausflüge uä, die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" - nicht "Selbstständigkeit", wie vorgetragen worden ist, denn diese gewinnt der Kläger mit dem Therapie-Tandem gerade nicht - mit sich bringen (vgl zum Ganzen Urteile vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 und Nr. 32).
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
"Um eine Behinderung auszugleichen" ist das Therapie-Tandem ebenfalls nicht erforderlich (…vgl zum Folgenden BSG aaO; Urteil des Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike - sowie zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen -).Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind bisher immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden: So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. April 1998 (…B 3 KR 9/97 R - Rollstuhl-Bike für Jugendliche - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt; das Hilfsmittel ist aber nicht wegen dieser - rein quantitativen Erweiterung - sondern wegen der dadurch geförderten Integration des behinderten Klägers in seiner jugendlichen Entwicklungsphase zugesprochen worden (vgl dazu neuerdings auch Urteil des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen -).
- BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Das inzwischen selbst angeschaffte Therapie-Tandem, für das die Kostenerstattung begehrt wird, ist allerdings kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern - einschließlich des Zubehörs - eine Sonderanfertigung, die nur für Kranke und Behinderte in Betracht kommen kann (vgl im Einzelnen, auch zu Umrüstungsmaßnahmen und Zusatzvorrichtungen: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 und 32).Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat Familienausflüge mit einem Therapie-Tandem nur in einem einzigen Fall als wesentlich angesehen, weil eine ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorlag und "in der konkreten Familiensituation des Klägers den gemeinsamen Fahrradausflügen eine große Bedeutung" zukam (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28).
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind bisher immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden: So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. April 1998 (B 3 KR 9/97 R - Rollstuhl-Bike für Jugendliche - SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt; das Hilfsmittel ist aber nicht wegen dieser - rein quantitativen Erweiterung - sondern wegen der dadurch geförderten Integration des behinderten Klägers in seiner jugendlichen Entwicklungsphase zugesprochen worden (vgl dazu neuerdings auch Urteil des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen -). - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96
Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit …
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Überlegen wird es gegenüber einem Schieberollstuhl aber erst jenseits dieser Grenze, und damit außerhalb des räumlichen Anspruchsbereichs iS von § 33 SGB V. Bereits in seinem Urteil vom 16. September 1999 (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32) hat der erkennende Senat in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 8. Senats des Bundessozialgerichts zu Therapie-Tandems (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und Nr. 28) ausgeführt, dass dem Grundbedürfnis auf Fortbewegung Genüge getan ist, wenn ein Selbstfahrerrollstuhl im Nahbereich bewegt werden kann, selbst wenn das im Straßenverkehr nur unter Aufsicht möglich ist, und dass eine weitere "Kompensation" durch Ausflüge mit einem Therapie-Tandem nicht erforderlich ist. - BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Das gilt auch für diejenigen Stellen, an denen Alltagsgeschäfte erledigt werden, dh üblicherweise im Nahbereich; dazu gehört das Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs (BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 - Shoprider -); auf Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes kommt es dabei nicht an (…vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31). - BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1994 (3/1 RK 13/93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy -) zwar die Bewegungsfreiheit als Grundbedürfnis bejaht, aber dabei nur auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt. - BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 (11 RK 7/78 = SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen.
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
dd) Der Nahbereich wurde in der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht im Sinne einer Mindestwegstrecke bzw einer Entfernungsobergrenze festgelegt, sondern lediglich beispielhaft im Sinne der Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…stRspr, erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II;… zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15 - Barcodelesegerät) , wobei allerdings die Fähigkeit, eine Wegstrecke von 100 m (BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R, RdNr 16 - Therapie-Tandem IV) bzw 200 m (…BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 12 RdNr 15 f - Liegedreirad) zurückzulegen, nicht als ausreichend zur Erschließung des Nahbereichs angesehen worden ist. - BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
f) Der Nahbereich wurde in der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht im Sinne einer Mindestwegstrecke bzw einer Entfernungsobergrenze festgelegt, sondern lediglich beispielhaft im Sinne der Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…stRspr, erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II;… zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15 - Barcodelesegerät) ; wobei allerdings die Fähigkeit, eine Wegstrecke von 100 m (BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - RdNr 16 - Therapie-Tandem IV) bzw 200 m (…BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 12 RdNr 15 - Liegedreirad) zurückzulegen, nicht als ausreichend zur Erschließung des Nahbereichs angesehen worden ist. - BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer …
Denn die zu seiner Bedienung notwendige Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollten, üblicherweise nicht akzeptiert (so schon BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 19).Dazu hat der Senat in einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 20): "Vorliegend kann dahinstehen, ob gemeinsame Fahrradausflüge mit der Familie überhaupt ein relevanter Faktor für die soziale Integration und Kommunikation eines Behinderten sein können, der die Gewährung eines Therapie-Tandems erforderlich machen könnte.
Soweit die - vom SG herangezogene und von der Klägerin zitierte - Rechtsprechung des 8. Senats (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28) über die vorgenannten Grundsätze hinausgeht, hat der nunmehr ausschließlich für das Hilfsmittelrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 3. Senat dazu in der Vergangenheit wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei diesen früheren Fällen um besondere Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkungen vorlagen und den gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation eine große Bedeutung zukam (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, S 193 und BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 -, USK 2002-88, RdNr 20), was in den jeweils zur Entscheidung stehenden späteren Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
Nach der ständigen Rechtsprechung (…vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike - und Nr. 32 - Therapie-Tandem; Urteile des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R - nicht veröffentlicht) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungaufnehmen, Ausscheiden, (elementare) Körperpflegen, selbstständige Wohnen sowie Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums. - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18
Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom; …
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R) sei ein Dreirad bei Kindern und Jugendlichen dann nicht zur Integration geeignet, wenn dieses nur in Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson genutzt werden könne.Insoweit weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass das BSG den Anspruch auf ein Hilfsmittel verneint hat, wenn es nur bei Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson genutzt werden kann (BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R Rn 19).
- SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18 Die Erschließung "eines gewissen körperlichen Freiraums" hat die bisherige Rechtsprechung jedoch nur i. S. eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht i. S. des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Mobilitätsmöglichkeiten des Gesunden verstanden (BSG…, Urteil vom 06. August 1998, Az.: B 3 KR 3/97 R - juris - Rn. 17; BSG…, Urteil vom 16. September 1999, Az.: B 3 KR 8/98 R - juris - Rn. 16; BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 15).
Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind bisher immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 15).
Es besteht insoweit kein Anspruch auf die Gewährung eines Hilfsmittels, sofern mit dem Hilfsmittel selbstständig größere Strecken als allein mittels des Rollstuhls zurückgelegt werden und damit den eigenen Aktionsradius erweitert werden soll, sofern eine ausreichende Bewegungsfreiheit im Nahbereich besteht (BSG…, Urteil vom 16. September 2004, Az.: B 3 KR 15/04 R - juris - Rn. 14); auf Besonderheiten des Wohnortes und -gebietes kommt es dabei nicht an (BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 16; BSG…, Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: B 3 KR 44/05 B - juris - Rn. 7).
Bei der Bestimmung des Nahbereichs einer Wohnung kommt es dabei auf einen abstrakten Maßstab und nicht auf die konkreten Verhältnisse des Wohnortes und -gebietes an (so BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 16; BSG…, Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: B 3 KR 44/05 B - juris - Rn. 7), sodass es unerheblich ist, welche Entfernungen zwischen der Wohnung der Versicherten und den Praxen der Ärzte und Therapeuten sowie der Tagespflegeeinrichtung konkret zurückzulegen sind (BSG…, Urteil vom 25. Februar 2015, Az.: B 3 KR 13/13 R - juris - Rn. 35).
Denn die Anwesenheit einer Begleitperson, d. h. eines Erwachsenen, wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollen, üblicherweise nicht akzeptiert (BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R - juris - Rn. 19).
- BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 39/08 B
Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung, …
Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht geschuldet wird das Ermöglichen von Freizeitbeschäftigungen wie Wandern, Dauerlauf, Ausflüge uä, die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" mit sich bringen (so BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 17 f mwN).Entsprechendes gilt für ein Therapie-Tandem, welches dem Speedy-Tandem vergleichbar ist - allerdings mit dem Unterschied, dass die Begleitperson den hinteren Sitz einnimmt und der behinderte Mensch vor ihm sitzt (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 und Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88).
Denn die Anwesenheit einer Begleitperson, dh eines Erwachsenen, wird von Jugendlichen bei ihren Aktivitäten, mit denen sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Erwachsenen beweisen wollen, üblicherweise nicht akzeptiert (so schon BSG, Urteil vom 21.11.2002, aaO, RdNr 19).
Dazu hat der Senat in einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 20):.
Soweit die Klägerin rügt, diese Rechtsprechung des 3. Senats des BSG stehe im Widerspruch zu älterer Rechtsprechung des 8. Senats (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 28), ist dies ebenfalls nicht (mehr) klärungsbedürftig, weil der nunmehr ausschließlich für das Hilfsmittelrecht zuständige 3. Senat dazu wiederholt Stellung genommen und ausgeführt hat, dass es sich bei den früheren Fällen um besondere Fallkonstellationen gehandelt hat, in denen ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkungen vorlagen und den gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation eine große Bedeutung zukam (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, RdNr 21, und BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, USK 2002-88, RdNr 20).
- LSG Sachsen, 21.05.2003 - L 1 KR 8/02 So kann eine regelmäßige Krankengymnastik gezielter und vielseitiger die angestrebte Verbesserung der körperlichen und seelischen Verfassung des Klägers erreichen, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Herz-Kreislauf-System, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002, Az.: B 3 KR 8/02 R ;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).
Ein Hilfsmittel ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung allein zu gewähren, wenn es die Auswirkung der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (BSG, Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).
Unter dem hier in Betracht kommenden Grundbedürfnis der Erschließung eines "gewissen körperlichen Freiraums¯ hat die Rechtsprechung im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst abgestellt und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Mobilitätsmöglichkeiten des Gesunden (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32; BSG, Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).
Soweit überhaupt die Frage eines Größenradius über das zu Fuß erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind bisher immer zusätzlich qualitative Momente verlangt worden (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32; BSG, Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).
Dies gilt auch für diejenigen Angelegenheiten, die in Alltagsgeschäften erledigt werden, d.h. üblicherweise im Nahbereich; dazu gehört das Einkaufen von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, wobei es auf Besonderheiten des Wohnortes und Wohngebietes dabei nicht ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002, a.a.O. m.w.N.).
Dem Grundbedürfnis nach Fortbewegung ist jedoch bereits Genüge getan, wenn ein Selbstfahrerrollstuhl im Nahbereich bewegt werden kann, selbst wenn das im Straßenverkehr nur unter Aufsicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter …
Die Versorgung des Klägers mit einem Therapie-Tandem ist jedoch nicht erforderlich, um eine Behinderung auszugleichen (…vgl zum Folgenden Urteil des Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 9/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 sowie zuletzt Urteile des Senats vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R - Dreirad - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R - nicht veröffentlicht -). - LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 3831/12 In diesem Zusammenhang habe das Bundessozialgericht mehrfach festgestellt, dass regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreiche, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen der körperlichen Verfassung erreichen könne, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Herz-Kreislauf-System, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl, und deshalb ein Speedy-Tandem oder Therapie-Tandem nicht für erforderlich gehalten werde, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (vgl. BSG, U.v. 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - BSG, B.v. 27.07.2006 - B 3 KR 11/06 B - LSG Bayern, U.v. 28.08.2003 - L 4 KR 145/01 -, jeweils in juris).
Von der gesetzlichen Krankenkassen nicht geschuldet werde das Ermöglichen von Freizeitbeschäftigungen wie Wandern, Dauerlauf, Ausflüge u.a., die das "Stimulieren aller Sinne", die "Erfahrung von Geschwindigkeit und Raum", das "Erleben physischen und psychischen Durchhaltens" sowie das "Gewinnen von Sicherheit und Selbstbewusstsein" mit sich brächten (vgl. BSG, U.v. 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R BSG, B.v. 22.04.2009 - B 3 KR 54/08 B - jeweils in juris).
Das Tandem beschränke sich dann auf eine bloße Freizeitbetätigung, die nicht zu den Grundbedürfnissen gehöre (vgl. BSG, U.v. 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R -, in juris).
Soweit der Kläger vortragen lässt, seine Mehrfachbehinderung sei mit den Behinderungen der Kläger in den vom 8. Senat des BSG entschiedenen Fällen vergleichbar mit der Folge, dass auch in seinem Fall von einer besonderen Bedeutung der Familienausflüge und deshalb von der Erforderlichkeit des Speedy-Tandems zum Behinderungsausgleich auszugehen sei, führt diese Argumentation nicht zum Erfolg seiner Berufung (der 8. Senat hat dies auch nur in einem einzigen Fall bejaht und zwar im Urteil vom 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R -, vgl. auch Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - in Juris).
Gerade den Einsatz eines Hilfsmittels zu Freizeitaktivitäten zählt das BSG indes nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, worauf das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen hat (ausdrücklich BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - mit Hinweis auf Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 - a.a.O.; daran anschließend Urteil des erkennenden Senats vom 07.05.2008 - L 5 KR 2013/07 - in Juris).
- LSG Bayern, 28.08.2003 - L 4 KR 145/01
Kostenübernahme für ein Therapie-Tandem; Erkrankung eines Kindes am …
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 KR 1373/10
- BSG, 22.05.2009 - B 3 KR 54/08 B
Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung; …
- SG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - S 25 KR 525/12
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrer - Brems- und …
- SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Vergleichbarkeit von Behinderten und …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08
Gesetzliche Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - L 5 KR 139/05
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhlzuggerät
- LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 KR 1952/08
Krankenversicherung - kein grundsätzlicher Anspruch auf Gewährung einer …
- LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Anspruch des behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Therapiedreirad durch …
- SG Berlin, 09.05.2003 - S 86 KR 1861/00
- LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 195/20
Anspruch auf Kostenerstattung für ein Therapie-Tandem als Hilfsmittel der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 16 KR 163/04
Krankenversicherung
- LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 KR 117/04
Bewilligung eines Therapie-Dreirad-Tandems als Hilfsmittel der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 100/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch eines behinderten Kindes auf …
- SG Aachen, 29.09.2009 - S 13 KR 57/09
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Tandem nebst Zusatzausstattung
- SG Düsseldorf, 23.03.2007 - S 4 KR 17/06
Krankenversicherung
- SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
Gesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzung der Versorgung mit einem …
- SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
Krankenversicherung
- SG Aachen, 17.06.2008 - S 13 (2) KR 26/07
Krankenversicherung
- SG Aachen, 10.06.2008 - S 13 KR 52/07
Krankenversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2005 - L 1 KR 42/04
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - …
- SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 8/16
- SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
Familienausflüge mit dem Fahrrad können von der Gesetzlichen Krankenversicherung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - L 11 KR 9/06
Krankenversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - L 5 KR 155/05
Krankenversicherung - Hilfsmittel - hier Therapie-Tandem - keine Kostenübernahme …
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 12/09 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2004 - L 5 KR 77/03
Krankenversicherung
- SG Chemnitz, 20.02.2014 - S 10 KR 136/08
Kostenübernahme für ein Speedy-Tandem durch die gesetzliche Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2004 - L 11 KR 72/04
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Elektrorollstuhl der 10 km/h-Version
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 3964/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 19/07
Krankenversicherung
- SG Aachen, 04.03.2008 - S 13 KR 75/07
Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2006 - L 4 KR 65/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 4 KR 48/07
- SG Stade, 30.10.2003 - S 1 KR 66/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 16 KR 66/11
Streit über die Streichung des Produkts "Speedy-Tandem" aus dem …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 5545/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 7/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit Rollstuhlladeboy - Erlöschen …
- SG Stade, 17.03.2005 - S 1 KR 207/04
- BSG, 27.07.2006 - B 3 KR 11/06 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung für ein Therapie-Tandem
- LSG Thüringen, 28.02.2012 - L 6 KR 1202/07
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad bei Bestehen einer komplexen …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 KR 5296/04
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines behindertengerechten Fahrzeuges
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 16 KR 125/17
Kostenübernahme für ein Rollstuhlfahrrad mit Elektroantrieb
- SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 368/14
Zur Frage der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Sesseldreirad.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
Krankenversicherung
- LSG Thüringen, 28.07.2015 - L 6 KR 1110/11
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrrad zum Zweck der …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2006 - L 24 KR 52/04
Versorgung mit einem Therapie-Tandem durch die Krankenkasse
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 5 KR 159/02
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
Krankenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03
Anspruch auf Kostenübernahme für einen Dusch-Toilettenrollstuhl durch die …
- LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 39/03
Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit einem Sesseldreirad; Anspruch auf …
- SG Aachen, 17.11.2015 - S 13 KR 7/15
Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Therapie-Dreirades
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 4 KR 215/12
- LSG Baden-Württemberg, 08.10.2009 - L 4 KR 2712/07
- SG Altenburg, 04.08.2010 - S 4 KR 1777/10
Anspruch gegen gesetzliche Krankenkasse auf Zurverfügungstellung eines …
- SG Aachen, 19.06.2010 - S 13 KR 23/10
Krankenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2007 - L 5 KR 56/06
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Hilfsmittel - erektile Dysfunktion - …
- LSG Thüringen, 28.11.2011 - L 6 KR 1159/10
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Notwendigkeit der Ausstattung …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - L 5 KR 2758/10
- SG Köln, 08.05.2007 - S 9 KR 62/06
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2004 - L 4 KR 1333/03
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2003 - L 4 KR 223/02
Anspruch auf den behindertengerechten Umbau des Familienfahrzeugs mit einem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 16 KR 351/17
- SG Dresden, 31.05.2005 - S 25 KR 247/03
Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit einem schwenkbaren Autositz - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 323/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 260/08
- VG Hamburg, 04.01.2023 - 14 K 2111/21
Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Lastenrad mit Elektroantrieb …
- LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 11 KR 796/12
- SG Oldenburg, 03.07.2006 - S 6 KR 109/06
- SG Lüneburg, 24.01.2003 - S 16 KR 52/02
- SG Oldenburg, 06.02.2009 - S 62 KR 304/07
- SG Hildesheim, 16.03.2007 - 2 KR 173/03
- SG Hildesheim, 16.03.2007 - S 32 KR 383/05
- SG Oldenburg, 01.12.2006 - S 6 KR 101/06
- SG Oldenburg, 26.09.2006 - S 62 KR 46/05
- SG Stade, 04.08.2005 - S 1 KR 38/03
- SG Oldenburg, 03.08.2005 - S 6 KR 281/04
- SG Osnabrück, 05.04.2005 - S 3 KR 37/01
- SG Osnabrück, 01.03.2005 - S 3 KR 53/01
- SG Osnabrück, 06.09.2004 - S 3 KR 176/03
- SG Osnabrück, 20.11.2003 - S 3 KR 263/02
- SG Gießen, 04.09.2003 - S-20/KR 2141/01
- SG Gelsenkirchen, 28.07.2003 - S 28 KR 21/03
- SG Darmstadt, 30.01.2003 - S 10 KR 2000/00
- SG Oldenburg, 21.06.2006 - S 62 KR 159/05