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   BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91   

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https://dejure.org/1993,592
BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91 (https://dejure.org/1993,592)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91 (https://dejure.org/1993,592)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 14b/4 REg 12/91 (https://dejure.org/1993,592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter; Zustimmung; Aussetzung des Verfahrens; Gebührenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 116 Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91
    Es bedarf hier keiner Festlegung, ab welcher Überschreitung der angemessenen Gebühr die Bestimmung durch den Rechtsanwalt als unbillig anzusehen ist, ob dies erst bei einer um mehr als 20%igen Abweichung (vgl dazu BSG SozR 1300 § 63 Nr. 4 mwN) oder, insbesondere beim Abweichen von der Mittelgebühr, schon bei einer geringeren Überschreitung der Fall sein kann (so wohl der 9a Senat des BSG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a Rvs 3/90 - = br 1992, 142 -144).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach

    Auszug aus BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91
    Vielmehr wird von dem Rechtsanwalt ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt (ganz hM; vgl OVG Münster NJW 1976, 261; BVerwG NvwZ 1982, 36; FG Hamburg KostRspr BRAGO § 24 Nr. 12; Göttlich/ Mümmler, BRAGO , 3. Aufl, S 529; Schumann/Geißiger, BRAGO , 2. Aufl, § 24 RdNr. 10; Schürmann, Anm zum Urteil des SG Düsseldorf vom 23. März 1992 - S 20 An 207/91 - in SGB 1992, 361).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1975 - III B 927/74
    Auszug aus BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91
    Vielmehr wird von dem Rechtsanwalt ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt (ganz hM; vgl OVG Münster NJW 1976, 261; BVerwG NvwZ 1982, 36; FG Hamburg KostRspr BRAGO § 24 Nr. 12; Göttlich/ Mümmler, BRAGO , 3. Aufl, S 529; Schumann/Geißiger, BRAGO , 2. Aufl, § 24 RdNr. 10; Schürmann, Anm zum Urteil des SG Düsseldorf vom 23. März 1992 - S 20 An 207/91 - in SGB 1992, 361).
  • SG Düsseldorf, 23.03.1992 - S 20 An 207/91
    Auszug aus BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91
    Vielmehr wird von dem Rechtsanwalt ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt (ganz hM; vgl OVG Münster NJW 1976, 261; BVerwG NvwZ 1982, 36; FG Hamburg KostRspr BRAGO § 24 Nr. 12; Göttlich/ Mümmler, BRAGO , 3. Aufl, S 529; Schumann/Geißiger, BRAGO , 2. Aufl, § 24 RdNr. 10; Schürmann, Anm zum Urteil des SG Düsseldorf vom 23. März 1992 - S 20 An 207/91 - in SGB 1992, 361).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die alleinige Einlegung und Begründung eines Rechtsbehelfs, einer Klage oder eines Rechtsmittels war dagegen noch nicht ausreichend, um den Gebührentatbestand zu erfüllen (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 S 14; BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7 S 23).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die alleinige Einlegung und Begründung eines Rechtsbehelfs, einer Klage oder eines Rechtsmittels war dagegen noch nicht ausreichend, um den Gebührentatbestand zu erfüllen (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 S 14; BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7 S 23).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Die alleinige Einlegung und Begründung eines Rechtsbehelfs, einer Klage oder eines Rechtsmittels war dagegen noch nicht ausreichend, um den Gebührentatbestand zu erfüllen (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 S 14; BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7 S 23).
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