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   BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R   

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https://dejure.org/2015,18883
BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R (https://dejure.org/2015,18883)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R (https://dejure.org/2015,18883)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - B 2 U 15/14 R (https://dejure.org/2015,18883)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 SGB 7 vom 07.08.1996, § 102 SGB 10, §§ 102 ff SGB 10, § 111 SGB 10 vom 18.01.2001, § 37 S 1 Halbs 1 SGB 1
    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich zwischen landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft und anderem Unfallversicherungsträger - Aufwendungsersatz gem § 175 SGB 7: Erstattungsanspruch eigener Art - Nichtanwendung der Ausschlussfrist gem § 111 SGB 10 - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für vorübergehend für ein landwirtschaftliches Unternehmen Tätige; Keine Geltung der Ausschlussfrist des § 111 SGB X

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsfall bei Nebenbeschäftigung in der Landwirtschaft - Erstattungsanspruch der landwirtschaftl. BG gegen gewerbl. BG, die für Hauptbeschäftigung zuständig ist - Einjahresfrist des § 111 SGB X ist auf Lastenausgleich gemäß § 175 SGB VII nach Gesetzeszweck, ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich zwischen landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft und anderem Unfallversicherungsträger - Aufwendungsersatz gem § 175 SGB 7: Erstattungsanspruch eigener Art - Nichtanwendung der Ausschlussfrist gem § 111 SGB 10 - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für vorübergehend für ein landwirtschaftliches Unternehmen Tätige; Keine Geltung der Ausschlussfrist des § 111 SGB X

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a RV 10/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für eine ambulante

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Dass beide Vorschriften nach ihrem Wortlaut auf Erstattungsansprüche abzustellen scheinen, genügt aber für sich allein nicht, den Anwendungsbereich des § 111 SGB X auf § 175 SGB VII zu erstrecken (vgl BSG vom 29.5.1991 - 9a RV 10/90 - juris RdNr 13) .

    Diesen Bestimmungen des SGB X unterfallen vielmehr nur solche besonders geregelten Erstattungs- und Ausgleichsansprüche, die ihrer Struktur nach denen der §§ 102 ff SGB X vergleichbar sind (BSG vom 29.5.1991 - 9a RV 10/90 - juris RdNr 9) .

    Sämtlichen Erstattungsansprüchen ist dabei gemeinsam, dass anstelle des nach sachlichem Recht endgültig zuständigen Leistungsträgers der erstattungsberechtigte Leistungsträger Sozialleistungen an den leistungsberechtigten Sozialleistungsempfänger erbracht hat (BSG vom 29.5.1991 - 9a RV 10/90 - juris RdNr 9) .

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 56/12 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - Anspruch der Krankenkasse auf Aufwendungsersatz

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Diesem Ergebnis steht auch nicht der Zweck der Ausschlussfrist des § 111 SGB X entgegen, möglichst rasch klare Verhältnisse über das Bestehen einer Erstattungspflicht zu schaffen (BSG vom 12.11.2013 - B 1 KR 56/12 R - SozR 4-2500 § 264 Nr. 4 RdNr 12 mwN) .

    Unabhängig davon kommt dem Beschleunigungszweck des § 111 SGB X dann besonderes Gewicht zu, wenn der Gesetzgeber die Anwendung der Ausschlussfrist ausdrücklich vorsieht oder aufgrund gegenseitiger Erwartung von Erstattungsansprüchen der jeweils betroffenen Sozialleistungsträger eine Pauschalierung der gegenseitigen Erstattungsansprüche möglich ist (BSG vom 12.11.2013 - B 1 KR 56/12 R - SozR 4-2500 § 264 Nr. 4 RdNr 12) .

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 22/98 R

    Arbeitsunfall - Erstattungsanspruch - landwirtschaftliche Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Diese zusätzliche Belastung der Klägerin hat ihre Ursache darin, dass der Träger der allgemeinen Unfallversicherung die von den ihm zugewiesenen Unternehmen zu zahlenden Umlagen nach den höheren Arbeitseinkünften der Versicherten erhält und diese zu höheren Leistungen der landwirtschaftlichen BG führen als diese bei einer nur in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Verrichtung sonst gewähren müsste und die damit nicht durch entsprechende Beiträge ihrer landwirtschaftlichen Mitgliedsunternehmen abgedeckt sind (BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 22/98 R - SozR 3-2200 § 788 Nr. 2 mwN) .

    Demgegenüber ist der nach § 175 SGB VII in Anspruch genommene Unfallversicherungsträger hinsichtlich des anerkannten Arbeitsunfalles, der Verletzungsfolgen, der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Dauer der Verletztenrente an die Feststellungen der landwirtschaftlichen BG gebunden (BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 22/98 R - SozR 3-2200 § 788 Nr. 2) .

  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Da die landwirtschaftliche BG für die Leistungserbringung alleine zuständig ist und ein weiterer Unfallversicherungsträger im Rahmen des § 175 SGB VII lediglich an der Finanzierung der Sozialleistungen beteiligt wird, steht - anders als bei den §§ 102 ff SGB X - kein Konkurrenzverhältnis zweier Sozialleistungsträger im Außenverhältnis zum Leistungsberechtigten infrage (BSG vom 2.7.2013 - B 4 AS 72/12 R - BSGE 114, 55 = SozR 4-4200 § 6b Nr. 1, RdNr 33) .
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Eine Erstreckung des § 111 SGB X auf § 175 SGB VII im Wege der Analogie kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (zu den Voraussetzungen der Analogie vgl BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 bzw des Vorliegens eines "schlüssigen Konzepts" des Gesetzgebers BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 23 ff) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Eine Erstreckung des § 111 SGB X auf § 175 SGB VII im Wege der Analogie kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (zu den Voraussetzungen der Analogie vgl BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 bzw des Vorliegens eines "schlüssigen Konzepts" des Gesetzgebers BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 23 ff) .
  • BSG, 27.04.1973 - 5 RKnU 20/71

    Unfallversicherung - Erstattungsanspruch - Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Deshalb bestand für einen das unterschiedliche Lohnniveau berücksichtigenden Lastenausgleich zwischen gewerblichen Unfallversicherungsträgern und damit für eine einheitliche Lastausgleichsregelung dort kein Anlass (vgl BSG vom 27.4.1973 - 5 RKnU 20/71 - BSGE 36, 4 = SozR Nr. 3 zu § 942 RVO aF) .
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90

    Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Es trifft zwar zu, dass Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern grundsätzlich schnell und unkompliziert abgewickelt werden sollen (BSG vom 6.2.1992 - 12 RK 14/90 - BSGE 70, 93, 97 f = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5) .
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Der nach dem SGB X auf Erstattung in Anspruch genommene Träger kann sämtliche Einwendungen geltend machen, welche die Rechtmäßigkeit der erbrachten Vorleistungen betreffen, ohne insoweit an die Entscheidung des vorleistenden Trägers gebunden zu sein (BSG vom 28.9.1999 - B 2 U 36/98 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 4) .
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 19/91

    Berücksichtigung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beim

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R
    Der landwirtschaftliche Unfallversicherungsträger soll nur die Leistungen tragen müssen, die er nach den Umständen des Einzelfalls zu tragen hätte, wenn der bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit verletzte Familienangehörige des landwirtschaftlichen Unternehmers nicht nur vorübergehend, sondern dauernd in gleicher Weise beschäftigt gewesen wäre (BSG vom 12.5.1992 - 2 RU 19/91 - SozR 3-2200 § 788 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 20/93

    Honorarberichtigung - Beantragung

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