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   BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B   

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https://dejure.org/2018,24153
BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B (https://dejure.org/2018,24153)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B (https://dejure.org/2018,24153)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - B 12 R 78/17 B (https://dejure.org/2018,24153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Abweichung; Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in den miteinander zu vergleichenden Entscheidungen

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Wirkungslosigkeit einer Befreiungsentscheidung bei Wechsel des Versicherungspflichttatbestands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Wirkungslosigkeit einer Befreiungsentscheidung bei Wechsel des Versicherungspflichttatbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Rechtsfrage:Stellen Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit sozialrechtlich relevante Unterbrechungen im Sinne der genannten Entscheidung (BSG vom 25.05.2011, B 12 KR 9/09) dar mit der Folge, dass sich ein vor der Geburt eines Kindes erteilter Befreiungsbescheid erledigt, wenn nach der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen wird?".

    In einer Entscheidung habe das BSG (Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 3), in der es um die Fortgeltung eines Befreiungsbescheides nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V gegangen sei, ausdrücklich offen gelassen, ob und wenn ja, unter welchen Umständen, ein Arbeitgeberwechsel zur Erledigung des Bescheides geführt hätte.

    Hierzu hätte aber Anlass bestanden, weil nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG - verkürzt ausgedrückt - unabhängig vom Wegfall der Tatbestandsvoraussetzungen jedenfalls ein Wechsel des Versicherungspflichttatbestands zu einer Wirkungslosigkeit einer Befreiungsentscheidung führt (vgl BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 3 RdNr 26 f).

    Abweichend von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 3) knüpfe das LSG nicht an eine Versicherungspflicht nach § 5 SGB V an, sondern an einen "Status als Teilzeitbeschäftigter" gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Schließlich weiche das LSG von der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 18.6.2008 - 2 BvL 6/07 - BVerfGE 121, 241) ab, weil durch den von ihm angenommenen "automatischen Wegfall des Privilegs der privaten Krankenversicherung" eine mittelbare Diskriminierung von Frauen erfolge.

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Abweichend von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 3) knüpfe das LSG nicht an eine Versicherungspflicht nach § 5 SGB V an, sondern an einen "Status als Teilzeitbeschäftigter" gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Schließlich weiche das LSG von der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 18.6.2008 - 2 BvL 6/07 - BVerfGE 121, 241) ab, weil durch den von ihm angenommenen "automatischen Wegfall des Privilegs der privaten Krankenversicherung" eine mittelbare Diskriminierung von Frauen erfolge.
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    a) Es kann offenbleiben, ob der Kläger die Klärungsbedürftigkeit der von ihm in den Raum gestellten Fragen im Zusammenhang mit einem möglichen Wirkungsverlust einer früheren Befreiungsentscheidung bei Nicht(mehr)vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen hinreichend darlegt (vgl BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 12/99 R - BSGE 85, 208, 211 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 19; speziell zum Wiederaufstocken der Arbeitszeit BT-Drucks 10/4741 S 26 zu Nummer 2 ; Wirges, SGb 2006, 595, 598 mwN).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Das BSG darf gemäß § 160 Abs. 2 SGG die Revision gegen eine Entscheidung des LSG nur dann zulassen, wenn- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1) oder- das angefochtene Urteil von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (Nr. 2) oder- bestimmte Verfahrensmängel geltend gemacht werden (Nr. 3).Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18 = Juris RdNr 9).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Der Kläger macht geltend, indem das LSG die Gesetzesbegründung in der BT-Drucks 10/4761 S 26 als nicht bindend ansehe, weiche es von dem Urteil des BSG vom 27.1.2000 (B 12 KR 16/99 R - SozR 3-2500 § 8 Nr. 5) ab.
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 BK 28/77
    Auszug aus BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
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