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   BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B   

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https://dejure.org/2017,52318
BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B (https://dejure.org/2017,52318)
BSG, Entscheidung vom 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B (https://dejure.org/2017,52318)
BSG, Entscheidung vom 23. November 2017 - B 3 KR 36/17 B (https://dejure.org/2017,52318)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 21 Abs 1 S 1 AMG 1976, § 141 Abs 4 AMG 1976, § 31 Abs 1 S 1 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Retaxierung des Vergütungsanspruchs eines Apothekers für die Abgabe eines ...

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Divergenzrüge; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen; Entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze; Formgerechte Darlegung einer Divergenz

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Retaxierung des Vergütungsanspruchs eines Apothekers für die Abgabe eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Divergenzrüge; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen; Entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze; Formgerechte Darlegung einer Divergenz

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B
    Selbst wenn sich eine Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht ohne Weiteres der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen lassen sollte, fehlen jedoch jegliche Darlegungen dazu, dass sich die Antwort nicht bereits ohne Weiteres aus den einschlägigen Vorschriften - hier insbesondere dem ALV - ergibt (zur fehlenden Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften ergibt, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160 RdNr 8a mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 23.11.2017 - B 3 KR 36/17 B
    Denn nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67) .
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