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   BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R   

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https://dejure.org/2008,2778
BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R (https://dejure.org/2008,2778)
BSG, Entscheidung vom 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R (https://dejure.org/2008,2778)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - B 12 KR 24/07 R (https://dejure.org/2008,2778)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume

  • openjur.de

    Sozialversicherung; Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft; zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Tätigkeit in der Arztpraxis des Ehegatten; Bestimmung der zuständigen Einzugsstelle für die Vergangenheit bei Wechsel der Krankenkasse; Übergang der Zuständigkeit für die Feststellung von ...

  • Judicialis

    SGB IV § 28h Abs 1; ; SGB IV § 28h Abs 2; ; SGB IV § 28i

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28h Abs. 1, 2 S 1 § 28i
    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft; zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Auszug aus BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R
    Der Senat ist bereits in seiner Entscheidung vom 23.9.2003 (B 12 RA 3/02 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 1) davon ausgegangen, dass auch bei einem Wechsel der Krankenkasse die Zuständigkeit der bisherigen Krankenkasse als Einzugsstelle bestehen bleibt, die Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Zeitraum der Mitgliedschaft bei ihr festzustellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - L 9 KR 226/20

    Voraussetzungen für ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nach § 7a

    Sollte das aus Gründen der Rechtssicherheit gänzlich vermieden werden, wäre dies aber gesetzlich zu regeln (so BSG, Urteil vom 24. Juni 2008, B 12 KR 24/07 R Rdnr. 17, juris).

    Damit erfasst ihre Entscheidungskompetenz nur Zeiträume ab dem 1. März 2015 (zum Übergang der Zuständigkeit für eine Statusfeststellung bei Wechsel der Krankenkasse, BSG, Urteil vom 24. Juni 2008, B 12 KR 24/07 R, Rdnr. 15, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09

    Sozialversicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft -

    Soweit erstmals über die Versicherungs- und Beitragspflicht für die Vergangenheit zu entscheiden ist, bleibt die zum jeweiligen Zeitpunkt die Versicherung durchführende Krankenkasse zur Entscheidung berufen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2008, B 12 KR 24/07 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 4; aA Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, nicht rechtskräftiges Urteil vom 30. April 2008, L 9 KR 138/04, Revision anhängig unter B 12 KR 17/08 R).
  • SG Karlsruhe, 23.11.2020 - S 6 KR 28/18

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Kommanditist -

    So bleibt die als Einzugsstelle zuständige Krankenkasse auch nach einer Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft für die erstmalige Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume zuständig, in denen bei ihr eine Mitgliedschaft bestand (BSG, Urt. v. 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R).
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