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   BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B   

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https://dejure.org/2019,35304
BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B (https://dejure.org/2019,35304)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B (https://dejure.org/2019,35304)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2019 - B 5 R 191/19 B (https://dejure.org/2019,35304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge der Verletzung einer Norm des Grundgesetzes; Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu der konkret gerügten Verfassungsnorm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Sollte der Kläger die Klärung der Frage einer analogen Anwendbarkeit des § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung anstreben, fehlt es an der Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Analogie (vgl hierzu BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN) und der Darlegung, welche Auswirkungen die Anwendung der höchstrichterlichen Vorgaben auf die aufgeworfene Fragestellung hat bzw welche Fragen ungeklärt bleiben.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Sollte der Kläger mit Frage 1 die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB VI geklärt wissen möchten, fehlt es an jeder Auseinandersetzung mit dem Wortlaut der Norm, der sich ausdrücklich nur auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, und der Rechtsprechung des BVerfG, wonach die verfassungskonforme Auslegung im Wortlaut des Gesetzes und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers ihre Grenze findet (vgl nur BVerfG Beschluss vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - juris RdNr 86 mwN).
  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger mit diesen Formulierungen aus sich heraus verständliche abstrakt-generelle Rechtsfragen zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht aufgezeigt hat (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss von Viagra bei erektiler Dysfunktion

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 12.07.2013 - B 1 KR 123/12 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung auf Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Leitet eine Beschwerde - wie hier Frage 2 - die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus der Verletzung einer Norm des GG ab, darf sie sich nicht auf die bloße Benennung eines angeblich verletzten Rechtsgrundsatzes beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu der (konkret) gerügten Verfassungsnorm in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 f = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 13 f).
  • BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge;

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Sie beschäftigt sich weder allgemein mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Differenzierung in Bezug auf die Rechtsfolgen gleicher bzw ungleicher Sachverhalte noch geht sie auf Gesichtspunkte ein, die das BVerfG insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts als hinreichende sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung anerkannt hat (vgl zu dem Erfordernis dieser Darlegung BSG Beschluss vom 25.4.2017 - B 12 KR 102/16 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Sollte der Kläger die Klärung der Frage einer analogen Anwendbarkeit des § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung anstreben, fehlt es an der Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Analogie (vgl hierzu BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN) und der Darlegung, welche Auswirkungen die Anwendung der höchstrichterlichen Vorgaben auf die aufgeworfene Fragestellung hat bzw welche Fragen ungeklärt bleiben.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
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