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   BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B   

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BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B (https://dejure.org/2010,6248)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B (https://dejure.org/2010,6248)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - B 13 R 345/09 B (https://dejure.org/2010,6248)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Witwenrente; Berechnung mit abgesenktem Zugangsfaktor bei Anspruch des vor Vollendung des 60. Lebensjahres verstorbenen Versicherten auf abschlagsfreie Altersrente im Erlebensfall

  • rewis.io

    Witwenrente - Absenkung des Zugangsfaktors bei Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente im Erlebensfall

  • ra.de
  • rewis.io

    Witwenrente - Absenkung des Zugangsfaktors bei Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente im Erlebensfall

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Witwenrente; Berechnung mit abgesenktem Zugangsfaktor bei Anspruch des vor Vollendung des 60. Lebensjahres verstorbenen Versicherten auf abschlagsfreie Altersrente im Erlebensfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R

    Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 8.5.2009 die Klage abgewiesen und sich dabei auf die Entscheidungen des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 berufen (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; speziell zur Hinterbliebenenrente: B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6) .

    In ihnen ist ausgeführt, dass die genannte Norm als Berechnungsregel zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Rentenhöhe iS des § 63 Abs. 5 iVm § 64 Nr. 1 SGB VI zu verstehen ist (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 13; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14) .

    Um aber zu vermeiden, dass der Zugangsfaktor bei einem sehr frühen Versterben des Versicherten bis auf null sinkt, modifiziert die Regelung des § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die Grundnorm in § 77 Abs. 1 SGB VI: Verstirbt der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahres, wird nicht dessen tatsächliches Alter bei Eintritt des Todes, sondern vielmehr die Vollendung von dessen 60. Lebensjahr - fiktiv - als Ausgangspunkt für die rechnerische Ermittlung des Zugangsfaktors herangezogen; dieser ist mithin im Ergebnis um maximal 0, 108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen (BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14, 16 für Hinterbliebenenrenten; ebenso BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15 für Erwerbsminderungsrenten) .

    Gerade bei der Hinterbliebenenrente wird hierdurch deutlich, dass es bei der in § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI enthaltenen Bezugnahme auf das 60. Lebensjahr des Versicherten um eine Fiktion für die Bemessung des Zugangsfaktors und nicht etwa um die Festlegung des Beginns der Rentenminderung geht (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 16) .

    Denn sie hat nicht in der gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG erforderlichen Weise dargelegt, aus welchen Gründen im Einzelnen diese Rechtsfrage trotz der von ihr erwähnten Klärung durch die Entscheidung des BSG vom 14.8.2008 (SozR 4-2600 § 77 Nr. 6) weiterhin klärungsbedürftig sein soll.

    Vor allem setzt sie sich nicht damit auseinander, ob nach der Rechtsprechung des BVerfG Hinterbliebenenrenten überhaupt dem Eigentumsschutz unterliegen (vgl BVerfGE 97, 271, 284 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 5; s hierzu auch BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 32) .

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 8.5.2009 die Klage abgewiesen und sich dabei auf die Entscheidungen des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 berufen (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; speziell zur Hinterbliebenenrente: B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6) .

    In ihnen ist ausgeführt, dass die genannte Norm als Berechnungsregel zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Rentenhöhe iS des § 63 Abs. 5 iVm § 64 Nr. 1 SGB VI zu verstehen ist (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 13; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14) .

    Um aber zu vermeiden, dass der Zugangsfaktor bei einem sehr frühen Versterben des Versicherten bis auf null sinkt, modifiziert die Regelung des § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die Grundnorm in § 77 Abs. 1 SGB VI: Verstirbt der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahres, wird nicht dessen tatsächliches Alter bei Eintritt des Todes, sondern vielmehr die Vollendung von dessen 60. Lebensjahr - fiktiv - als Ausgangspunkt für die rechnerische Ermittlung des Zugangsfaktors herangezogen; dieser ist mithin im Ergebnis um maximal 0, 108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen (BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 14, 16 für Hinterbliebenenrenten; ebenso BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15 für Erwerbsminderungsrenten) .

    Gerade bei der Hinterbliebenenrente wird hierdurch deutlich, dass es bei der in § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI enthaltenen Bezugnahme auf das 60. Lebensjahr des Versicherten um eine Fiktion für die Bemessung des Zugangsfaktors und nicht etwa um die Festlegung des Beginns der Rentenminderung geht (BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, RdNr 15; BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 RdNr 16) .

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Das Sozialgericht (SG) Gelsenkirchen hat die Beklagte zur Zahlung der Witwenrente unter Zugrundelegung des ungekürzten Zugangsfaktors 1, 0 verurteilt; zur Begründung hat es auf das Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) Bezug genommen (Urteil vom 16.10.2007) .

    Der aktuellen Rechtsprechung des 5. Senats des BSG, aufgrund derer die vom SG noch in Bezug genommene Entscheidung des vormaligen - jetzt für Rentenversicherungsrecht nicht mehr zuständigen - 4. Senats (vgl BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) überholt ist, sind jedoch ebenso wie dem Wortlaut sowie der Systematik der gesetzlichen Regelung hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass auch in der soeben benannten Konstellation der Zugangsfaktor gemäß § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB VI (hier noch anzuwenden in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung des RRErwerbG) zu vermindern ist.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3; Nr. 13 RdNr 19) .

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie Bundesverfassungsgericht - Kammer, SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4 f) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Auch wenn die Klägerin zusätzlich die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 3588/08) in ihren Kernaussagen wiedergibt und dabei speziell zur Hinterbliebenenrente auf einen Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz abstellt, lässt doch ihre Beschwerdebegründung die erforderliche intensive Auseinandersetzung mit der maßgeblichen aktuellen Rechtsprechung des BSG zu dieser Frage nicht erkennen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BSG, 28.09.2009 - B 5 R 344/09 B
    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Allein der Hinweis auf ein vor dem BVerfG noch anhängiges Verfahren zur vergleichbaren Problematik der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten genügt hierfür nicht (vgl BSG, Beschluss vom 28.9.2009 - B 5 R 344/09 B - BeckRS 2009-73071 RdNr 10; Beschluss vom 20.11.2009 - B 13 R 427/09 B - BeckRS 2009-74761 RdNr 6) .
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B
    Auch wenn die Klägerin zusätzlich die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 3588/08) in ihren Kernaussagen wiedergibt und dabei speziell zur Hinterbliebenenrente auf einen Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz abstellt, lässt doch ihre Beschwerdebegründung die erforderliche intensive Auseinandersetzung mit der maßgeblichen aktuellen Rechtsprechung des BSG zu dieser Frage nicht erkennen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34) .
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BSG, 20.11.2009 - B 13 R 427/09 B
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines

    Die Regelung im vorliegend allein relevanten Satz 1 greift nach dem Wortlaut nur ein, wenn der Versicherte selbst bereits eine Rentenleistung bezogen hat (BSG Beschluss vom 25.2.2010 - B 13 R 345/09 B - SozR 4-2600 § 77 Nr. 7 RdNr 12) .
  • SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14

    Einordnung der Zahlung von Einkommensteuer als betriebsbedingte Ausgabe im Sinne

    Die Klärungsbedürftigkeit entfällt jedoch, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den rechtlichen Normen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (BSG Urt. v. 25. Februar 2010 - B 13 R 345/09 B Rn. 6).
  • SG Chemnitz, 25.10.2017 - S 35 AS 4231/15

    Keine Erstattung von zunächst nur vorläufig bewilligten Zuschüssen zur privaten

    Die Klärungsbedürftigkeit entfällt, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den rechtlichen Normen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt ( BSG Urt. v. 25. Februar 2010 - B 13 R 345/09 B Rn. 6).
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