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   BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B   

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https://dejure.org/2018,5568
BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B (https://dejure.org/2018,5568)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B (https://dejure.org/2018,5568)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - B 14 AS 235/17 B (https://dejure.org/2018,5568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Entwickeln anderer rechtlicher Maßstäbe; Fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Soweit eine Divergenz mit dem Urteil des BSG vom 22.3.2012 (B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27) geltend gemacht wird, verweist die Klägerin nur auf eine Abweichung vom Leitsatz, der zudem nicht wiedergegeben wird.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, dass das LSG dem BVerfG oder dem BSG widersprochen und von den bezeichneten rechtlichen Aussagen dieser abweichende, das heißt, mit den Aussagen des BVerfG oder des BSG unvereinbare eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, 1X. Kapitel, RdNr 196 mwN).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Soweit weiterhin eine Abweichung von einer Entscheidung des BVerfG vom 14.10.1997 (1 BvL 5/89) gerügt wird, fehlt es ebenfalls an der genauen Bezeichnung sowohl eines Rechtssatzes des BVerfG, bezüglich dessen lediglich ein längerer Begründungsabsatz in Bezug genommen wird, als auch eines davon abweichenden Rechtssatzes des LSG.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Weiterhin ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60), sowie die Darlegung, dass zu erwarten ist, dass die Revisionsentscheidung die Rechtseinheit in ihrem Bestand erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, dass das LSG dem BVerfG oder dem BSG widersprochen und von den bezeichneten rechtlichen Aussagen dieser abweichende, das heißt, mit den Aussagen des BVerfG oder des BSG unvereinbare eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, 1X. Kapitel, RdNr 196 mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 26.02.2018 - B 14 AS 235/17 B
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
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