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BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 124 Abs. 2
Einverständnisses zur Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 17.08.2004 - S 22 V 2428/03
- LSG Hessen, 16.03.2005 - L 4 V 35/04
- BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …
Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind. - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
Die Beweiswürdigung bzw die Rechtsanwendung des LSG im konkreten Einzelfall betreffende Rügen können von vornherein nicht zur Revisionszulassung führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R
Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind. - BVerwG, 24.10.1968 - III C 83.67
Verletzung des Anspruchs rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Urteils ohne …
Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind.
- LSG Bayern, 10.02.2015 - L 15 VK 6/14
Prüfungsmaßstab des § 48 SGB X
Selbst eine nach der Abgabe der Einverständniserklärung erfolgte Beiziehung weiterer, bereits aus dem vorhergehenden sozialgerichtlichen Verfahren bekannter Akten - was hier nicht der Fall ist - würde keine wesentliche Änderung der Prozesslage begründen (vgl. BSG, Beschluss vom 26.08.2005, Az.: B 9a V 23/05 B). - BSG, 16.03.2015 - B 9 SB 102/14 B
Voraussetzungen für das Merkzeichen H
Der Kläger wird aufgrund seines wiederholt erteilten Einverständnisses auch nicht geltend machen können, die Vorinstanz habe ohne mündliche Verhandlung zu seinem Nachteil entschieden (vgl hierzu BSG Beschluss vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R), zumal die zusätzlich beigezogenen Pflegegutachten insoweit keine wesentliche Änderung der Prozesslage ergeben haben (vgl hierzu BSG Beschluss vom 26.8.2005 - B 9a V 23/05 B). - BSG, 27.03.2023 - B 5 R 66/22 BH
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Sie waren deshalb den Beteiligten als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt (vgl zu dieser Konstellation BSG Beschluss vom 26.8.2005 - B 9a V 23/05 B - juris RdNr 6) .