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   BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B   

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https://dejure.org/2005,31011
BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B (https://dejure.org/2005,31011)
BSG, Entscheidung vom 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B (https://dejure.org/2005,31011)
BSG, Entscheidung vom 26. August 2005 - B 9a V 23/05 B (https://dejure.org/2005,31011)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
    Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
    Die Beweiswürdigung bzw die Rechtsanwendung des LSG im konkreten Einzelfall betreffende Rügen können von vornherein nicht zur Revisionszulassung führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
    Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind.
  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 83.67

    Verletzung des Anspruchs rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Urteils ohne

    Auszug aus BSG, 26.08.2005 - B 9a V 23/05 B
    Die nachträgliche Beiziehung von Akten bedingt aber jedenfalls dann keine (wesentliche) Änderung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R -, NZS 2004, 660 ; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4; BVerwG NJW 1969, 252), wenn diese Akten - wie hier - den Beteiligten bereits als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt sind.
  • LSG Bayern, 10.02.2015 - L 15 VK 6/14

    Prüfungsmaßstab des § 48 SGB X

    Selbst eine nach der Abgabe der Einverständniserklärung erfolgte Beiziehung weiterer, bereits aus dem vorhergehenden sozialgerichtlichen Verfahren bekannter Akten - was hier nicht der Fall ist - würde keine wesentliche Änderung der Prozesslage begründen (vgl. BSG, Beschluss vom 26.08.2005, Az.: B 9a V 23/05 B).
  • BSG, 16.03.2015 - B 9 SB 102/14 B

    Voraussetzungen für das Merkzeichen H

    Der Kläger wird aufgrund seines wiederholt erteilten Einverständnisses auch nicht geltend machen können, die Vorinstanz habe ohne mündliche Verhandlung zu seinem Nachteil entschieden (vgl hierzu BSG Beschluss vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R), zumal die zusätzlich beigezogenen Pflegegutachten insoweit keine wesentliche Änderung der Prozesslage ergeben haben (vgl hierzu BSG Beschluss vom 26.8.2005 - B 9a V 23/05 B).
  • BSG, 27.03.2023 - B 5 R 66/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sie waren deshalb den Beteiligten als Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens bekannt (vgl zu dieser Konstellation BSG Beschluss vom 26.8.2005 - B 9a V 23/05 B - juris RdNr 6) .
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