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   BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B   

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BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B (https://dejure.org/2018,66027)
BSG, Entscheidung vom 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B (https://dejure.org/2018,66027)
BSG, Entscheidung vom 27. November 2018 - B 13 R 13/19 B (https://dejure.org/2018,66027)
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    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Rentenrechtliche Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Die Beschwerdebegründung vom 11.3.2019 verfehlt jedoch die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34, juris RdNr 6 mwN) schon deshalb, weil darin keine abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht - formuliert wird (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Um den Darlegungsanforderungen zu genügen muss der Beschwerdeführer anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Hierauf kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch nicht zulässig gestützt werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass das BSG zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt hat oder durch die schon vorliegenden Entscheidungen die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.3.2018 - B 5 RE 12/17 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Die Beschwerdebegründung vom 11.3.2019 verfehlt jedoch die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34, juris RdNr 6 mwN) schon deshalb, weil darin keine abstrakt-generelle Rechtsfrage - zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht - formuliert wird (vgl allgemein BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Hierauf kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch nicht zulässig gestützt werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Angesichts der soeben zitierten Entscheidungen des BSG genügt es nicht, wenn der Kläger darauf hinweist, der Sachverhalt der der Entscheidung des BSG vom 20.12.1961 ( 3 RK 65/57 - BSGE 16, 98 = SozR Nr. 5 zu § 160 RVO , SozR Nr. 29 zu § 165 RVO ) zugrunde lag, sei nicht dem vorliegenden vergleichbar.
  • BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Eine derartige Auseinandersetzung wäre hier aber erforderlich gewesen, denn auch soweit sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage nicht aus dem Gesetzestext ergibt, ist sie nicht klärungsbedürftig, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 15.08.2019 - B 9 SB 23/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Eine derartige Auseinandersetzung wäre hier aber erforderlich gewesen, denn auch soweit sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage nicht aus dem Gesetzestext ergibt, ist sie nicht klärungsbedürftig, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 12 R 44/17 B

    Halbierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Eine derartige Auseinandersetzung wäre hier aber erforderlich gewesen, denn auch soweit sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage nicht aus dem Gesetzestext ergibt, ist sie nicht klärungsbedürftig, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.8.2019 - B 9 SB 23/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

    Auszug aus BSG, 27.11.2018 - B 13 R 13/19 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG gibt es zwar keinen Rechtssatz, wonach eine nachgewiesene Beschäftigung die Entrichtung von Beiträgen glaubhaft werden lässt ( BSG Urteil vom 17.12.1986 - 11a RA 59/85 - SozR 5745 § 1 Nr. 2, juris RdNr 13; BSG Urteil vom 7.9.1989 - 5 RJ 79/88) .
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 79/88
  • BSG, 10.08.1989 - 4 BA 94/89
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