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   BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R   

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BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R (https://dejure.org/1999,6241)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R (https://dejure.org/1999,6241)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - B 14 KG 18/97 R (https://dejure.org/1999,6241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen Neuregelung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) - Vorliegen einer Aufenthaltsgestattung bis zur Ablehnung als Asylbewerber - Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld - ...

  • Judicialis

    BGKK § 1 Abs 3; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Familienzulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    In beiden Rechtsgebieten kommt dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität besondere Bedeutung zu (BSG SozR 3-5877 § 1 Nr. 6; BVerfGE 82, 60, 101 ff).

    Aus diesen Vorschriften läßt sich kein konkreter verfassungsrechtlicher Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten, solange die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) gewährleistet ist (BVerfGE 82, 60, 79 ff).

    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich auch nicht die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).

    Auch die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 82, 60, 83 ff) entwickelten Grundsätze für sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergebende verfassungswidrige Rechtslagen greifen hier nicht ein.

    Hinzu kommen muß vielmehr, daß die Norm objektiv erkennbar dem Regelungsziel (dem "gesetzgeberischen Programm") dient, das in verfassungswidriger Weise verfehlt worden ist (BVerfGE 82, 60, 85).

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Die Frage, inwieweit das FlüAbk die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel untersagt (für das Kg nach der bis Ende 1995 geltenden Rechtslage ein solches Verbot verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; für das Erziehungsgeld ein solches Verbot ebenfalls verneinend BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 7 und 16), und ob die dem Runderlaß (RdErl) der Beklagten vom 20. Dezember 1993 (Dienstbl RdErl 125/93) zu § 1 Abs. 3 BKGG zugrundeliegende Ansicht der Beklagten zutrifft, das FlüAbk stelle anerkannte Flüchtlinge Deutschen in Ansehung des Kg gleich, kann daher offenbleiben.

    In der Vergangenheit war allerdings häufig zweifelhaft, ob der derartig erlaubte Aufenthalt nur vorübergehend oder angesichts der Praxis der Ausländerbehörden, auch abgelehnte Asylbewerber nicht abzuschieben, dauerhaft war; dies war nach der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung des § 1 BKGG von den Kindergeldbehörden im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu entscheiden (BSGE 72, 8 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Entgegen der Meinung der Revision war der Gesetzgeber nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, dem Kläger ebenso Kg zu gewähren wie in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16) und wie jenen Ausländern, die über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis verfügen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Dies gilt auch für Kindergeldansprüche bezüglich jener Kinder, die - wie die Kinder des Klägers - vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1994, geboren sind (Bundessozialgericht SozR 3-5870 § 1 Nr. 6).

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 auf einer ausreichenden Ermächtigung im EG-Vertrag beruht und nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling nach seiner Anerkennung aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12; vgl inzwischen aber auch Vorlagebeschluß des Senats zum EuGH vom 15. Oktober 1998, B 14 KG 7/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R

    Kindergeldanspruch - Einkommensgrenze - Ausbildungshilfe - Fahrtkosten -

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 auf einer ausreichenden Ermächtigung im EG-Vertrag beruht und nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling nach seiner Anerkennung aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12; vgl inzwischen aber auch Vorlagebeschluß des Senats zum EuGH vom 15. Oktober 1998, B 14 KG 7/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Die Neuregelung des Kindergeldrechts knüpft, ähnlich wie die bereits zuvor in Kraft getretene Änderung der entsprechenden Vorschriften im Bundeserziehungsgeldgesetz (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14), auch im Interesse einer einfacheren Verwaltungsabwicklung an die Tatbestandswirkung von bestimmten ausländerbehördlichen Entscheidungen an.
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich auch nicht die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Wegen des Entzugs laufender Ansprüche für die Zukunft kommt das Recht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) von vornherein nicht in Betracht, da Kg nicht aufgrund von eigenen Leistungen gewährt wird (BVerfGE 69, 272, 301 f stRspr).
  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R
    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 21/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ausweisung durch die Ausländerbehörde

  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96

    Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

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