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   BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B   

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https://dejure.org/2017,29593
BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B (https://dejure.org/2017,29593)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B (https://dejure.org/2017,29593)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 79/16 B (https://dejure.org/2017,29593)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106a Abs 2 SGB 5, § 120 Abs 1 SGB 5, § 120 Abs 3 S 2 SGB 5 vom 23.04.2002, § 45 Abs 2 SGB 10
    Krankenversicherung - Vergütung von ambulanten Krankenhausleistungen - Poliklinik - Investitionskostenabschlag - Dialysekosten - Sprechstundenbedarf - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten

  • Wolters Kluwer

    Investitionskostenabschlag auf Erstattungen für Dialysesachkosten und die Kosten für Sprechstundenbedarf; Revisionszulassung; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Bereits geklärte Rechtsfrage

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Vergütung von ambulanten Krankenhausleistungen - Poliklinik - Investitionskostenabschlag - Dialysekosten - Sprechstundenbedarf - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Erstreckung des Investitionskostenabschlags bei der Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Vergütung von ambulanten Krankenhausleistungen - Poliklinik - Investitionskostenabschlag - Dialysekosten - Sprechstundenbedarf - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung unter anderem dann an die Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten gebunden, wenn die Fehlerhaftigkeit des Honorarbescheides aus Umständen herrührt, die außerhalb des eigentlichen Bereichs einer sachlich und rechnerisch korrekten Honorarabrechnung und -verteilung liegen (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 16) .

    Dies ist in Konstellationen der Fall, in denen die Besonderheiten der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen, welche die Verdrängung der Regelung des § 45 SGB X und ein Absehen von Vertrauensschutzgesichtspunkten erfordern, nicht konkret tangiert sind (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 26; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 RdNr 27; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, RdNr 28) .

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B
    Dies ist in Konstellationen der Fall, in denen die Besonderheiten der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen, welche die Verdrängung der Regelung des § 45 SGB X und ein Absehen von Vertrauensschutzgesichtspunkten erfordern, nicht konkret tangiert sind (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 26; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 RdNr 27; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, RdNr 28) .

    Speziell erfasst diese Fallgruppe die fehlerhafte Abrechnung im Einzelfall, etwa infolge eines Rechenfehlers oder der versehentlichen Verwendung eines falschen Berechnungsfaktors (so BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 RdNr 27; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, RdNr 28) .

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 79/16 B
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung unter anderem dann an die Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten gebunden, wenn die Fehlerhaftigkeit des Honorarbescheides aus Umständen herrührt, die außerhalb des eigentlichen Bereichs einer sachlich und rechnerisch korrekten Honorarabrechnung und -verteilung liegen (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 16) .

    Dies ist in Konstellationen der Fall, in denen die Besonderheiten der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen, welche die Verdrängung der Regelung des § 45 SGB X und ein Absehen von Vertrauensschutzgesichtspunkten erfordern, nicht konkret tangiert sind (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 26; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 RdNr 27; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, RdNr 28) .

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