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   BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R   

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BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R (https://dejure.org/2012,50468)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R (https://dejure.org/2012,50468)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2012 - B 12 R 4/10 R (https://dejure.org/2012,50468)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8a S 2 SGB 4, § 28a Abs 7 SGB 4, § 28a Abs 8 SGB 4, § 28f Abs 1 S 2 SGB 4, § 28f Abs 3 S 1 SGB 4
    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8a S 2 SGB 4, § 28a Abs 7 SGB 4, § 28a Abs 8 SGB 4, § 28f Abs 1 S 2 SGB 4, § 28f Abs 3 S 1 SGB 4
    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Privathaushalt im Sinne von § 8a SGB IV

  • rewis.io

    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Privathaushalt im Sinne von § 8a SGB IV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Hausmeister ist kein Minijob im Privathaushalt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine begünstigten Minijobs bei Wohnungseigentümergemeinschaften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Privathaushalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1408
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 262/04

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen bei

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R
    Sie wies hierzu auf ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.5.2006 (13 K 262/04, DStRE 2006, 1383) zur Auslegung (und Anwendung) des § 35a EStG hin.

    Auch soweit die Klägerin schließlich zur Auslegung des § 8a S 2 SGB IV auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17.5.2006 zu § 35a EStG hinweist (13 K 262/04, DStRE 2006, 1383) , führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung der hier zu prüfenden sozialversicherungsrechtlichen Frage.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R
    Die WEG ist ein zweckbezogener und im Umfang der ihr zuerkannten Teilrechtsfähigkeit (vgl § 10 Abs. 6 S 1 bis 3 WoEigG; zuvor bereits BGHZ 163, 154, 160 ff mwN) gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verselbstständigter Personenverband.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R
    Dieser ist nämlich nur verletzt, wenn durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr, vgl zB BVerfGE 55, 72, 88; 126, 400, 418).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R
    Dieser ist nämlich nur verletzt, wenn durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr, vgl zB BVerfGE 55, 72, 88; 126, 400, 418).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Eine gemeinschaftsbezogene Beschäftigung von Personen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft löst für letztere dem Grunde nach die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitgeberin aus (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1 RdNr 13) .

    Denn sie hat mit dem Abschluss der entsprechenden Arbeitsverträge im Rahmen der ihr durch § 10 Abs. 6 S 1 bis 3 WEG für die gesamte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuerkannten Teilrechtsfähigkeit als gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern rechtlich verselbständigter Personenverband am Rechtsverkehr teilgenommen und ist deshalb selbst Trägerin aller daraus resultierenden Rechte und Pflichten (§ 10 Abs. 6 S 2 WEG; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1 RdNr 20) .

    Zur geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 29.8.2012 (B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1) bereits entschieden, dass Beschäftigungen als Hausmeister bzw Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die - wie hier - nur die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, weder durch einen "privaten Haushalt" begründete Beschäftigungen darstellen, wie § 8a S 2 SGB IV ua voraussetzt, noch derartigen Beschäftigungen gleichzusetzen sind.

  • LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 180/12

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Zudem habe das Bundessozialgericht (BSG) zwischenzeitlich mit Urteil vom 29. August 2012 (B 12 R 4/10 R) festgestellt, dass geringfügige Beschäftigungen für eine WEG, die die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beträfen, keine geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt im Sinne des § 8a Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) seien.

    Die Klägerin verweist auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils und sieht sich ebenfalls durch das Urteil des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.) bestätigt.

    Das BSG hat es in einem Urteil vom 29. August 2012 (B 12 R 4/10 R - zit. nach juris) ausdrücklich abgelehnt, eine WEG als einen Privathaushalt im Sinne des § 8a SGB IV zu qualifizieren und entschieden, dass WEGen nicht beanspruchen können, die für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten geringeren Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu zahlen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.).

    Der Senat hat im Hinblick auf die hier streitgegenständliche Rechtsfrage, der er grundsätzlich Bedeutung beimisst und auch nicht durch das Urteil des BSG vom 29. August 2012 (a.a.O.) beantwortet sieht, die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 2757/11

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zusammenrechnung

    Die Auffassung des SG, wonach ein solches Begehren im Rahmen eines gesonderten Verfahrens auf Zulassung zur Teilnahme am Haushaltscheckverfahren zu prüfen sei, ist nicht zu folgen, denn ein solches Zulassungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 4/10 R - juris Rdnr. 10).

    Mit dem zum 01. April 2003 eingeführten Sonderregelungen für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten wurde ein weiterer Weg zur Bewältigung des Problems der illegalen Beschäftigung eingeschlagen (vgl. dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 4/10 R - juris Rdnr. 18).

  • SG Düsseldorf, 19.07.2018 - S 4 KN 349/16

    Haushaltsscheck-Verfahren auch bei Minijobbern in geschützter Wohngemeinschaft

    Auch der Bezug auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Wohnungseigentü-mergemeinschaften (vom 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R) nach dem Wohnungseigentümer-gesetz (WEG) verfange nicht.

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundessozialgerichts (vom 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R) ändert nichts an dieser Weichenstellung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - L 2 R 368/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Mit Urteil vom 29. August 2012 (B 12 R 4/10 R Rdnr. 18, zitiert nach juris) zu den zum 1. April 2003 eingeführten Sonderregelungen für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten (§ 8 a SGB IV) hat das Bundessozialgericht (BSG) ausgeführt, dass die Norm dazu dienen solle, illegale Beschäftigungen in Privathaushalten zu legalisieren.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 BA 546/21
    Soweit der Kläger Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf eine geänderte Finanzlage der GKV und hier den Umfang der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2 SGB V) geäußert hat, hat das BSG die Regelung des § 249b SGB V auch in späteren Entscheidungen ohne Beanstandungen seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt (etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R; nachgehend Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 22.09.2015 - 1 BvR 138/13, n.v.; BSG, Urteil vom 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R -, in juris).
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