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   BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90   

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https://dejure.org/1991,9449
BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90 (https://dejure.org/1991,9449)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 4 REg 14/90 (https://dejure.org/1991,9449)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 REg 14/90 (https://dejure.org/1991,9449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewähung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Zulässigkeit einer Sprungrevision - Rechtlich beständiger Wohnsitz eines Ausländers im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Das bedeutet: Besteht die kollisionsrechtlich relevante Auslandsberührung allein darin, daß der Betroffene - wie hier der Kläger -eine ausländische Staatsbürgerschaft hat, deswegen grundsätzlich unter Schutz und Fürsorge (Personalhoheit) seines Heimatstaates steht und jederzeit nach freiem Willen dorthin zurückkehren kann, kommt es dafür, ob der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse "nicht nur vorübergehend" (§ 30 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB I) in das Inland verlegt worden ist, entscheidend darauf an, ob der Verbleib im Inland nach materiellem Aufenthaltsrecht als beständig gebilligt ist (Vorbehalt des berechtigten Aufenthalts; dazu: BSGE 65, 261, 263 f [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Dort ist unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 27. September 1990 (4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß Abs. 1 Nr. 1 aaO - abgesehen von der hier einschlägigen Spezialregelung in § 1 Abs. 2 BErzGG - alle Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch BErzG ausschließt, die entweder den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben oder aber deren uU ausschließliches und zeitlich andauerndes Wohnen bzw Verweilen im Inland von der materiellen Rechtsordnung nur als vorübergehend, auf Beendigung angelegt und somit rechtlich nur als nicht beständig gebilligt wird.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Er weist auf das Fehlen eines Revisionsantrages hin und hält das Urteil des SG für zutreffend, zumal dem Kläger während der streitigen Zeit keine Erwerbstätigkeit gestattet gewesen sei (Hinweis auf Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Wie der Senat bereits durch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 10/90 - entschieden hat, begründet ein Ausländer, der zu seinem im Inland aufenthaltsberechtigten Ehegatten nachzieht, hier einen erziehungsgeldberechtigenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt frühestens, wenn ihm eine Aufenthaltserlaubnis, -berechtigung oder - bei Geburten ab 1. Januar 1991 - eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist.
  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Die Beklagte hat schriftlich der Einlegung der Revision gegen das SG-Urteil zugestimmt (§ 161 Abs. 1 Satz 1 SGG), wozu die Zustimmung zur Niederschrift des Gerichts in der mündlichen Verhandlung ausreicht (BSGE 12, 230 = SozR Nr. 14 zu § 161 SGG), und von dieser Protokollerklärung ist auch, was ebenfalls genügt, eine beglaubigte Abschrift der Revisionsschrift beigefügt worden (§ 161 Abs. 1 Satz 2 SGG, BSG aa0).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- DÖV 1990, 570 mwN).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
    Dieser kraft gesetzlicher Fiktion "vorläufig" gebilligte Aufenthalt war jedoch nur zu dem vorübergehenden Zweck der Prüfung der Voraussetzungen einer Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und damit lediglich zu einem vorübergehenden Zweck gestattet (so schon Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1990 - 4 REg 9/90).
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7; BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2; E 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1; Urteil vom 28. November 1990 - 4 REg 17/89 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 3; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 7/89, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1991 <1 BvR 300/91>; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 REg 47/89; Urteil vom 21. März 1991 - 4 REg 21/89; Urteile vom 30. April 1991 - 4 REg 14/90 und 4 REg 52/89 sowie 4 REg 13/90) erfüllt ein Asylbewerber nur dann die Anspruchsvoraussetzungen iS von § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG (seit dem 1. Juli 1989: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BErzGG), dh hat er nur dann Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn verbindlich festgestellt ist, daß er in der Zeit, für die er Erziehungsgeld begehrt, unter dem Schutz von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) stand.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04

    Erziehungsgeldanspruch - Ausländer - Visum - Verfassungsmäßigkeit

    Der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG ist dadurch Rechnung getragen, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen ist (BSG, 30.4.1991, 4 REg 14/90).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 12/90

    Anspruchsvoraussetzungen eines Ausländers für die Gewährung von Erziehungsgeld -

    Der später zuständig gewordene 4. Senat hat dies fortentwickelt und klargestellt, daß es nicht auf die bisherige tatsächliche Aufenthaltsdauer und eine Prognose über die weitere tatsächliche Dauer des Aufenthalts ankomme, sondern auf einen nicht nur vorübergehend rechtlich gesicherten Aufenthalt während des in Betracht kommenden Leistungszeitraums (vgl BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nrn 1, 2 und 3; Urteile vom 30. April 1991 - 4 REg 13/90 und 4 REg 14/90 -).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 20/92

    Sprungrevision - Sitzungsprotokoll - Abschrift - Form

    Andere Senate des BSG haben es dagegen für notwendig erachtet, daß das Sitzungsprotokoll in einer beglaubigten Abschrift, die hinsichtlich der Beglaubigung den Erfordernissen einer öffentlichen Urkunde gemäß § 435 Satz 1 der Zivilprozeßordnung genügt, vorgelegt wird (Großer Senat BSGE 12, 230 = SozR Nr. 14 zu § 161 SGG; 1. Senat SozSich 1987, 190 = USK 8777; 4.(4a) Senat SozR Nr. 12 zu § 161 SGG; USK 8582; SozR 3-1500 § 161 Nr. 2; Entscheidungen vom 30. April 1991, 4 REg 14/90, vom 13. November 1991, 4/1 RA 81/90, vom 4. März 1993, 4 RA 11/92, 4 RA 28/92 und vom 8. März 1993, 4 RA 12/92, sämtlich nicht veröffentlicht; 6. Senat BSGE 58, 18, 19 = SozR 1500 § 161 Nr. 32, SozR 3-1500 § 161 Nr. 3; 7. Senat SozR 4100 § 117 Nr. 25; 12. Senat SozR 1500 § 161 Nr. 5).
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