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   BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90   

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BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90 (https://dejure.org/1990,18170)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1990 - 4 RA 24/90 (https://dejure.org/1990,18170)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 24/90 (https://dejure.org/1990,18170)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Im übrigen könne die Klägerin ihren Anspruch nicht auf Art. 45 Abs. 1 EWGV 1408/71 stützen; daß auch allgemeine supranationale Regelungen dieser Verordnung und Grundrechte nicht verletzt seien, habe der erkennende Senat im Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - entschieden.

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - (BSGE 63, 282, 285 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) sowie im Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - bereits erläutert hat, setzt § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer der Versicherungspflicht in der deutschen Angestelltenversicherung unterliegenden Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland voraus.

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - (BSGE 63, 282, 285 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) sowie im Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - bereits erläutert hat, setzt § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer der Versicherungspflicht in der deutschen Angestelltenversicherung unterliegenden Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland voraus.

    Was der Senat in dem erwähnten Urteil vom 12. Juli 1988 (BSGE 63, 282, 290) bereits ausgeführt hat, gilt auch hier: Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Dabei sind die sozialpolitischen Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfGE 14, 288, 301).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Ebenso wie es dem innerstaatlichen Recht vorbehalten bleibt, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person in ein bestimmtes System der sozialen Sicherheit einbezogen wird, solange es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Inländern und Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten kommt (vgl EuGH, Urteil vom 24. April 1980 - 110/79 = EuGHE 1980, 1445 = SozR 6050 Art. 1 Nr. 11 mwN), kann es nicht gegen Europarecht verstoßen, wenn das deutsche Gesetz die Anrechnung der Kindererziehungszeit im Grundsatz von einer Inlandserziehung abhängig macht.
  • EuGH, 09.07.1975 - 20/75

    d'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Die Ausführungen des LSG zu § 2a AVG und der hieraus gezogene Umkehrschluß gingen fehl (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 24/90 - und auf BSGE 52, 210 = SozR 6180 Art 13 Nr 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 1250/01
    Aus Anhang VI Abschnitt C (Deutschland) Nr. 19 zur EWG-Verordnung 1408/71 ergebe sich, dass als Versicherungszeit wegen Kindererziehung nach den deutschen Rechtsvorschriften die Zeit gelte, in der die Erziehung des Kindes durch den betroffenen Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat erfolge, soweit dieser Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht beschäftigt werden dürfe oder Erziehungsurlaub nehme, wobei die Vorschrift nur für Geburten ab 1. Januar 1986 gelte (unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 30. Oktober 1990, 4 RA 24/90 und vom 16. Juni 1994, 13 RJ 31/93).

    Gemeint sind also Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung aufgrund einer "dort" - im Ausland - ausgeübten Beschäftigung (Entsendungsfälle; so auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 24/90 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Die erste Alternative von Art. 2 § 62 Abs. 3 Nr. 3 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) - Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV wegen Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland - ist zu bejahen, wenn der Ehemann im fraglichen Zeitpunkt beitragspflichtig zur deutschen RV war und Beiträge auch tatsächlich entrichtet hat (BSGE 63, 282, 285 [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2; Urteile des 4. Senats des BSG vom 25. April 1990, 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht, und vom 30. Oktober 1990, 4 RA 24/90, nicht veröffentlicht, jeweils für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 2a Abs. 5 S 2 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) = § 1227a Abs. 5 S 2 Nr. 2 RVO; Költzsch/Schmidt, Kindererziehungsleistung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, Berlin 1988, RdNr 70 zu Art. 2 § 61 AnVNG; VerbKomm zum Recht der gesetzlichen RV, RdNr 15 zu Art. 2 § 62 ArVNG; aA Funk in: Kasseler Komm § 1227a Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 28).
  • LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 41/03
    Wird die ausländische Anwartschaft durch Kindererziehung beeinträchtigt, liegt kein Risiko vor, das den Gesetzgeber zwänge, die deutsche Rentenversicherung dafür eintreten zu lassen (vgl. BSG Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 24/90 - nicht veröffentlicht).

    Vom BSG ist bereits ausgeführt worden, es könne nicht gegen Europarecht (EWG-Verordnung Nr. 1408/71) verstoßen, wenn das deutsche Gesetz die Anrechnung der Kindererziehungszeit im Grundsatz von einer Inlanderziehung abhängig mache (vgl. BSG 4 RA 24/90).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1644/10
    Die Pflichtbeiträge, die die Klägerin für diesen Zeitraum an die Sozialversicherungskasse für Selbstständige geleistet hat, stehen jedoch nach deutschem Recht gezahlten Pflichtbeiträgen nicht gleich (BSG 25.04.1990, 4 RA 48/89 und 30.10.1990, 4 RA 24/90, jeweils in juris; Fichte in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB VI, § 56 Rdnr 68, Stand Januar 2008).
  • SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten trotz fehlender Entrichtung von Beiträgen

    Ausländische Pflichtbeiträge stehen jedoch nach deutschem Recht gezahlten Pflichtbeiträgen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gleich (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.04.1990, Az.: 4 RA 48/89 und Urteil vom 30.10.1990, Az.: 4 RA 24/90).
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