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   BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22   

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https://dejure.org/2022,18077
BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22 (https://dejure.org/2022,18077)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2022 - 1 BvR 504/22 (https://dejure.org/2022,18077)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 1 BvR 504/22 (https://dejure.org/2022,18077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung gem § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Beistands bei objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Notwendigkeit i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung gem § 22 Abs. 1 S. 4 BVerfGG

  • rechtsportal.de

    Zulassung eines Beistands bei objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Notwendigkeit i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung gem § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 10.05.2021 - 1 BvR 690/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 05.10.2021 - 1 BvR 1755/21

    Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung und Nichtannahme einer

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Ein Bedürfnis für die Zulassung als Beistand besteht nicht, wenn sich der Beteiligte durch einen der in § 17 Abs. 1 oder 2 VerfGHG genannten Bevollmächtigten vertreten lassen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 2 BvR 1668/17 u. a., juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2022 - 1 BvR 504/22, juris, Rn. 1, jeweils zu § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG).
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