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   BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09   

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https://dejure.org/2012,43922
BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09 (https://dejure.org/2012,43922)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 1 BvR 336/09 (https://dejure.org/2012,43922)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 1 BvR 336/09 (https://dejure.org/2012,43922)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 90 BVerfGG, § 1 Abs 8 Buchst a VermG
    Nichtannahmebeschluss: Kein Verfassungsverstoß der angegriffenen Entscheidungen bzgl der Auslegung und Anwendung von § 1 Abs 8 Buchst a VermG erkennbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 90 BVerfGG, § 1 Abs 8 Buchst a VermG
    Nichtannahmebeschluss: Kein Verfassungsverstoß der angegriffenen Entscheidungen bzgl der Auslegung und Anwendung von § 1 Abs 8 Buchst a VermG erkennbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kein Verfassungsverstoß der angegriffenen Entscheidungen bzgl der Auslegung und Anwendung von § 1 Abs 8 Buchst a VermG erkennbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
    Die Grundsätze zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage sind auch unter Berücksichtigung der in dem hiesigen Verfahren geltend gemachten Belange des Beschwerdeführers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 84, 90; 94, 12; 102, 254).

    Insoweit kommt es maßgeblich auf die jeweils im fachgerichtlichen Verfahren zu prüfenden Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfGE 94, 12 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
    Die Grundsätze zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage sind auch unter Berücksichtigung der in dem hiesigen Verfahren geltend gemachten Belange des Beschwerdeführers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 84, 90; 94, 12; 102, 254).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
    Die Grundsätze zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage sind auch unter Berücksichtigung der in dem hiesigen Verfahren geltend gemachten Belange des Beschwerdeführers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 84, 90; 94, 12; 102, 254).
  • BVerfG, 16.02.2016 - 1 BvR 1256/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels der Möglichkeit einer Verletzung von

    Auf der Grundlage des Vorbringens der Verfassungsbeschwerde ist die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten - insbesondere im Blick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 94, 12 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2012 - 1 BvR 336/09 -, juris).
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