Rechtsprechung
   BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19456
BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09 (https://dejure.org/2011,19456)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09 (https://dejure.org/2011,19456)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 1 BvR 1396/09 (https://dejure.org/2011,19456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Streits über die Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung der Zeiten des Empfangs von Elterngeld für ein älteres Kind bei der Berechnung von Elterngeld

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Streits über die Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung der Zeiten des Empfangs von Elterngeld für ein älteres Kind bei der Berechnung von Elterngeld

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Neben dieser Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG auch eine gewisse positive Verpflichtung des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich zwar umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten abweichend behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (stRspr, vgl. BVerfGE 117, 272 ).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich zwar umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 1396/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht