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   BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13   

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https://dejure.org/2013,16420
BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13 (https://dejure.org/2013,16420)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13 (https://dejure.org/2013,16420)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 (https://dejure.org/2013,16420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 198 Abs 3 GVG, §§ 109 ff StVollzG, § 32 StVollzG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der Verzögerungsrüge (§ 198 Abs 3 GVG) vor Anrufung des BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer - Tätigwerden bzw antragsgemäße Entscheidung der Fachgerichte kein tauglicher Gegenstand einer eA

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der Verzögerungsrüge (§ 198 Abs 3 GVG) vor Anrufung des BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer - Tätigwerden bzw antragsgemäße Entscheidung der Fachgerichte kein tauglicher Gegenstand einer eA

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der Verzögerungsrüge (§ 198 Abs 3 GVG) vor Anrufung des BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer - Tätigwerden bzw antragsgemäße Entscheidung der Fachgerichte kein tauglicher Gegenstand einer eA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Der Antragsteller hat es jedoch bislang versäumt, dem Grundsatz der Subsidiarität Genüge zu tun, nach dem vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts alle verfügbaren Möglichkeiten zur Verhinderung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu nutzen sind (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Der Antragsteller hat es jedoch bislang versäumt, dem Grundsatz der Subsidiarität Genüge zu tun, nach dem vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts alle verfügbaren Möglichkeiten zur Verhinderung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu nutzen sind (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvQ 44/11

    Unzulässigkeit eines eA-Antrags, mit dem eine Entscheidung über einen vor

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Nach diesem Grundsatz, der auch für den der Verfassungsbeschwerde vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris, m.w.N.; stRspr), hätte es dem Antragsteller oblegen, die Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens zunächst mit einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG bei dem mit der Sache befassten Gericht zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, juris).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Nach diesem Grundsatz, der auch für den der Verfassungsbeschwerde vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris, m.w.N.; stRspr), hätte es dem Antragsteller oblegen, die Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens zunächst mit einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG bei dem mit der Sache befassten Gericht zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, juris).
  • BVerfG, 10.08.2004 - 2 BvQ 34/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (keine Vorwegnahme

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    In Fällen, in denen die Untätigkeit eines vom Antragsteller angerufenen Fachgerichts behauptet wird, ist wirksamer vorläufiger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht nicht dadurch zu gewähren, dass das Fachgericht zu einem Tätigwerden oder gar, wie hier beansprucht, zu einer antragsgemäßen Entscheidung verpflichtet wird, sondern dadurch, dass - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Sicherung des im Verfahren vor dem Fachgericht verfolgten materiell-rechtlichen Anspruchs ergeht (vgl. BVerfGK 4, 19 f.).
  • BGH, 08.11.2000 - XII ZB 132/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung einer mit einem

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Allerdings erfordert das aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass über Anträge auf Prozesskostenhilfeinnerhalb eines dem verfolgten Rechtsschutzziel angemessenen Zeitraums entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 1993 - 1 BvR 152/91 -, juris; BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - XII ZB 132/00 -, FamRZ 2001, S. 415 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 152/91

    Verfassungswidrigkeit des Unterlassens einer gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13
    Allerdings erfordert das aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass über Anträge auf Prozesskostenhilfeinnerhalb eines dem verfolgten Rechtsschutzziel angemessenen Zeitraums entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 1993 - 1 BvR 152/91 -, juris; BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - XII ZB 132/00 -, FamRZ 2001, S. 415 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 26/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auswertung

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt aufgrund des auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatzes der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Zwar hat sich der Beschwerdeführer darum bemüht, sich durch Nachfrage beim Landgericht über den Verbleib seines Eilantrags zu informieren, wobei die Nachfrage bei verständiger Würdigung als Verzögerungsrüge ausgelegt werden muss, die nach § 198 Abs. 3 und Abs. 6 Nr. 1 GVG auch bei einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 1/18

    Einstweilige Anordnung, unzulässig; zügiges Verfahren; keine Erzwingung einer

    Denn eine solche Anordnung hätte einen Inhalt, den die Entscheidung in der Hauptsache nicht haben könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, juris Rn. 1; vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris Rn. 1; vom 6. Dezember 2016 - 1 BvQ 45/16 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 14.01.2016 - 2 BvQ 1/16

    Mangels substantiierter Darlegung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Unabhängig von der Frage, ob der Antrag des Antragstellers, das Landgericht zu verpflichten, unter Achtung von Art. 19 Abs. 4 GG auch im beschleunigten Verfahren zu handeln, einer Regelung durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zugänglich ist (zur Unzulässigkeit eines solchen Begehrens vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris) oder vielmehr als Antrag auf vorläufige Sicherung des im Verfahren vor dem Fachgericht verfolgten materiell-rechtlichen Anspruchs auszulegen ist (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfGK 4, 19 f.), liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht vor.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 125/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - das fachgerichtliche Ausgangsverfahren noch anhängig ist (so auch VerfGH SN, Beschlüsse vom 26. März 2015 - Vf. 79-IV-14, juris, Rn. 12, und vom 27. April 2017 - Vf. 17-IV-17, juris, Rn. 5; VerfGH BE, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 64/14, juris, Rn. 38 ff.; wohl auch BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11, juris, Rn. 1; offen gelassen in BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13, juris, Rn. 4).
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