Rechtsprechung
BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvR 2694/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender Auseinandersetzung mit dem verfassungsrechtlichen Maßstab
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichem Maßstab und mangelnder Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (hier: Art 2 Abs 2 S 1 GG)
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichem Maßstab und mangelnder Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (hier: Art 2 Abs 2 S 1 GG)
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichem Maßstab und mangelnder Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (hier: Art 2 Abs 2 S 1 GG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.12.2017 - M 26 S7 17.49962
- BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvR 2694/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvR 2694/17
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ). - BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvR 2694/17
Die Verfassungsbeschwerde ist auf der Grundlage des Vortrags des Beschwerdeführers - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.