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   BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17   

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https://dejure.org/2017,49487
BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2017,49487)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2017,49487)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2017,49487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aufhebung von Genehmigungen zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Anl 9.1 BMV-Ä
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä: Schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Genehmigungen zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach der Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä); Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä: Schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BMV-Ä Anlage 9.1
    Aufhebung von Genehmigungen zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach der Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte ( BMV-Ä ); Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä: Schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes gegen Regelungen der

    Es bedarf regelmäßig insbesondere Ausführungen dazu, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht und dass die zugehörige Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, juris Rn. 4, und vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Aufhebung

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, Rn. 4 m.w.N.).
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