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   BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88   

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https://dejure.org/1992,8527
BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88 (https://dejure.org/1992,8527)
BVerfG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 1 BvR 175/88 (https://dejure.org/1992,8527)
BVerfG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 1 BvR 175/88 (https://dejure.org/1992,8527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Heilpraktiker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88
    Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden (zuletzt Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 -).

    Dazu bedarf es einer Interessenabwägung, die den Fachgerichten obliegt (Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - unter B I 3 b dd und II der Gründe).

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 166/87

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Werbung eines Heilpraktikers

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88
    Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist vom Bundesgerichtshof zutreffend auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zwischen Heilpraktikern übertragen worden (Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 166/87 -).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 175/88
    Eine Generalklausel kann zwar als gesetzliche Grundlage eines Eingriffs in die Berufsfreiheit in Betracht kommen, es ist jedoch nicht möglich, zu ihrer Konkretisierung vereinsrechtliche Standesrichtlinien oder allgemeine Standesübungen heranzuziehen (BVerfGE 76, 171 [184 ff.]).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

    Die Einschränkungen, denen die Werbung für Heilmittel nach dem Heilmittelwerbegesetz unterliegt, sind als solche verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2007 - 1 BvR 1226/06 -, sowie zu § 10 Abs. 1 HWG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, S. 2660, zu § 11 HWG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. September 1992 - 1 BvR 175/88 -, JURIS).
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