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BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 966/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von nicht unerheblichem Parteivortrag in einem Mietrechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 07.05.1999 - 12 S 661/98
- BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 966/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 966/99
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 [145 f.]). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 966/99
Denn es hat nach der einseitigen Erledigungserklärung der Klägerin entsprechend der im Zivilprozeßrecht wohl herrschenden Meinung (vgl. BGHZ 106, 359 [366 f.];… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., 1999, § 91 a Rn. 43;… Putzo, in: Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., 1999, § 91 a Rn. 33) nicht nur geprüft, ob ein erledigendes Ereignis vorlag, sondern auch, ob die ursprüngliche Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war.