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   BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93   

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BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
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Flughafenverfahren [Kostenerinnerung]

§§ 57 Abs. 1, 113 Abs. 2 BRAGO, §§ 788, 91 ZPO, § 170 VwGO analog, angemessene Leistungsfrist für den Vollstreckungsschuldner

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine Erstattung von Anwaltsgebühren bei verfrühtem Antrag, aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß gegen ein Bundesland durch eine Verfügung des BVerfG vollstrecken zu lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Festsetzung von Vollstreckungskosten wegen verfrühter Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 338
  • NJW 1999, 778
  • NVwZ 1999, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    Wie der Erste Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 6 [8]) ausgeführt hat, ist ein Antrag, die Kostenfestsetzungsbeschlüsse durch eine Verfügung des Bundesverfassungsgerichts vollstrecken zu lassen, analog § 170 VwGO statthaft.

    Hierzu muß der Gläubiger ihm eine angemessene Frist einräumen, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet (vgl. BVerfGE 84, 6 [8]).

    Denn an der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners bestanden keine Zweifel (vgl. BVerfGE 84, 6 [9]); ein wirtschaftlicher Nachteil konnte dem Beschwerdeführer deshalb nicht entstehen, weil der geschuldete Betrag ab Anbringung der Kostenfestsetzungsgesuche mit vier vom Hundert zu verzinsen war.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    1. Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde, über die der Senat durch Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166) entschieden hat, teilweise Erfolg.
  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    Das Land Hessen wurde verpflichtet, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur Hälfte und für das durch Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) entschiedene Verfahren betreffend den Erlaß einer einstweiligen Anordnung voll zu erstatten.
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582) und es muss dem Schuldner eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582; BVerfGE 99, 338).

    Solche Gründe, die in der Person des Schuldners, in den Besonderheiten des zugrunde liegenden Verfahrens (vgl. BVerfGE 99, 338) oder in dem sonstigen Verhalten der Beteiligten begründet sein können, sind hier nicht ersichtlich.

  • VG Göttingen, 11.08.2017 - 3 E 561/17

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgebühr im Vollstreckungsverfahren

    Dazu hat das BVerfG als Vollstreckungsgericht im Rahmen einer Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss analog § 170 VwGO ausgeführt, es könne offen bleiben, ob es zum Einräumen dieser Frist "- dem Rechtsgedanken des § 882a Abs. 1 ZPO folgend - einer ausdrücklichen Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, bedurft hätte oder - in analoger Anwendung der Regelung des § 170 Abs. 2 VwGO - auch ein bloßes Zuwarten genügen konnte" (BVerfG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 12).

    Aus dem vorgenannten Beschluss des BVerfG vom 10.12.1998 (a.a.O.) hat die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Recht gefolgert, die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 170 VwGO gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei auch ohne eine vorherige zusätzliche Mahnung zulässig, wenn seit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bereits mehr als 3 Monate vergangen seien, ohne dass die Vollstreckungsschuldnerin den von ihr geschuldeten Betrag gezahlt habe.

  • BGH, 17.10.2018 - I ZB 13/18

    Zur Frage, ob Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erstattungsfähig sind, weil

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein, und dem Schuldner muss eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (vgl. BVerfGE 99, 338, 340 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 11 mwN).
  • VG Neustadt, 26.04.2018 - 5 N 200/18

    Kein Rechtsschutz bei Forderung in Höhe von 0,03 EUR

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Vollstreckungsantrag erst zulässig ist, wenn dem Vollstreckungsschuldner Gelegenheit geben wurde, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden, wobei ihm hierzu eine angemessene Frist einzuräumen ist, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 -, juris).
  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 5 N 2073/15

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen das Bundesamt für

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 10.12.1998 (- 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 99, 338 = NJW 1999, 778) die Möglichkeit angedeutet, dass es hinsichtlich der Frage der Setzung einer angemessenen Frist vor Einleitung der Vollstreckung der Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, nicht bedarf, sondern dass in analoger Anwendung der Regelung des § 170 Abs. 2 VwGO auch bloßes Zuwarten genügen könnte.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus

    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • VG Freiburg, 24.04.2014 - A 4 K 807/14

    Zur Frage der Frist für die Stellung eines Vollstreckungsantrages für die

    7 Ungeachtet fehlender gesetzlicher Regelungen ist es jedoch in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dem Vollstreckungschuldner Gelegenheit zu geben ist, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden, und dass der Vollstreckungsgläubiger ihm hierzu eine angemessene Frist einräumen muss, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet ( BVerfG, Beschlüsse vom 10.12.1998, NJW 1999, 778, und vom 05.03.1991, NJW 1991, 2758; BVerwG, Beschluss vom 30.12.1968, NJW 1969, 476; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.05.1992, NVwZ-RR 1993, 447, und vom 25.03.1976 - IV 559/76 -, DÖV 1976, 606 [nur Leitsatz]; FG Hamburg, Beschluss vom 02.05.2007, a.a.O., m.w.N.; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2013, Bd. 2, § 172 RdNr. 33, m.w.N.; Heckmann, a.a.O., § 172 RdNr. 58; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 172 RdNr. 21; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2010, § 172 RdNr. 7 ).

    Denn zum einen liegen auch diese weiteren verstrichenen Zeiträume noch innerhalb der angemessenen Frist, die der Vollstreckungsschuldnerin nach den vorstehenden Ausführungen hier zur Erfüllung ihrer im Urteil aufgegebenen Verpflichtung zur Verfügung stand, und zum anderen kommt es für die Beantwortung der (Rechts-)Frage, ob eine Vollstreckungsmaßnahme bereits notwendig und ein Vollstreckungsantrag somit zulässig ist, auf den Zeitpunkt der Stellung des Vollstreckungsantrags beim Gericht und nicht auf spätere Zeitpunkte an ( vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 01.02.2010 - 6 M 15/09 -, juris; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss vom 10.12.1998, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 02.03.2004 - 13 A 01.2055
    Die Erforderlichkeit der auf die Beitreibung gerichteten anwaltlichen Tätigkeit setzt voraus, dass der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Leistung eingeräumt hat, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BVerfG vom 10.12.1998 NJW 1999, 778).

    In analoger Anwendung von § 882a ZPO oder § 170 Abs. 2 VwGO (vgl. hierzu BVerfG vom 10.12.1998 a.a.O.) dürfte die bei Behörden angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von Rechtsanwaltskosten i.d.R. einen Monat betragen.

  • VG Stade, 06.04.2005 - 6 D 287/05

    Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung des Vollstreckungsverfahrens;

    Hierzu muss der Gläubiger ihm eine angemessene Frist einräumen, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet (Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 -, NJW 1999, 778-779).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Sie ist im vorliegenden Einzelfall auch nicht geboten, um der Vollstreckungsschuldnerin aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Erfüllung zu ermöglichen (vgl. auch BT-Drs. 13/341 S. 41; Gruber in Rauscher/Krüger, Münchner Kommentar zur ZPO, § 888 Rn. 24; vgl. auch BVerfG, B.v. 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 99, 338 = juris Rn. 11); die Beschwerdeführerin hatte ausreichend Zeit, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 2 S 30/24

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs; Zwangsgeldandrohung; Zuweisung

  • VG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - 5 M 24/09

    Erstattung von Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung - notwendige Kosten der

  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 26 W 86/06

    Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Herausgabe von Inhaberteilschuldverschreibungen

  • LG Cottbus, 08.08.2006 - 7 T 127/06

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung: Erteilung des Vollstreckungsauftrags

  • VG Freiburg, 07.06.2017 - A 7 K 2879/17

    Vollstreckungsandrohung nach § 172 VwGO - Erledigung durch Erfüllung der

  • FG Hamburg, 02.05.2007 - 4 K 12/07

    Prozess- und Vollstreckungsrecht: Vollstreckung gegenüber dem Bund - Antrag nach

  • VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2014 - 3 I 1.14

    Vollstreckung gegen die öffentliche Hand; Leistungsurteil (Entschädigung wegen

  • VG Neustadt, 29.06.2017 - 3 N 708/17

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei verfrühtem Vollstreckungsantrag

  • BayObLG, 16.12.2020 - 101 Sch 126/20

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines

  • OLG München, 26.03.2010 - 34 Sch 26/09

    Schiedsrichterliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die

  • LAG Hessen, 04.05.1999 - 9 Ta 106/99

    Zuständigkeit des Rechtspflegers des Vollstreckungsgericht zur Festsetzung der

  • VG Freiburg, 28.07.2017 - A 5 K 5012/17

    Hauptsacheerledigung; Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils;

  • FG Hamburg, 30.09.2008 - 4 K 130/08

    Prozessrecht: Vollstreckung gegenüber dem Bund - Antrag nach § 154 FGO

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2003 - 26 Sch 7/03

    Annahme einer Notwendigkeit i.S.d. § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) bei voreiligen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 9 S 642/92

    Entlassung eines Bezirksbauschätzers durch die Badische

  • VG Berlin, 02.10.2019 - 14 KE 29.19
  • VG Aachen, 21.03.2016 - 9 M 26/15

    Vollstreckung; Antrag; Zwangsgeld; Frist

  • VG Aachen, 21.03.2016 - 9 M 27/15

    Vollstreckung; Antrag; Zwangsgeld; Frist

  • VG München, 07.04.2017 - M 17 V 17.34514

    Angemessene Frist für Vollstreckungsantrag nach rechtskräftigem

  • VG München, 07.04.2017 - M 17 V 17.34516

    Einstellung eines Vollstreckungsverfahrens nach gegenseitiger

  • AG Schorndorf, 31.10.2007 - 2 C 621/07
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 26 SchH 15/09
  • VG Freiburg, 21.06.2001 - 1 K 759/01
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